expens,
der / das
;-Ø/-Ø, -en
;›Ausgaben, Anforderungen, Kosten, die e. P. in öffentlichen Handlungszusammenhängen, speziell in Rechtsgeschäften u. dgl. entstehen‹.
Syntagmen:
expens haben, (jm.) die expens ausrichten / bezalen / erstatten
; die expens
(Subj.) auflaufen, auf etw. gehen
; j. sich des expens beklagen
; der merkliche / taxierte / unnütze expens
; die taxation der expensen
; die anlage zu den expensen
.Belegblock:
wa D. Ludder anzeigt, daß ich
[Johannes Eck]
Cyprianum allegiert hab und nit also im Buch erfunden wurdet, will ich D. Ludder die Expens und Kosten, zu Leypßig in der Disputation, erlitten, ausrichten. das vorpflicht, dem Weibe die Expens und Gerichtskostung uff richterliche Vormessigung zu erstatten.
Wo [...] den partheien unrecht beschehe, alßdann soll er in die expens, nach messigung des cammergerichts von seinem gut zu bezalen, condemnirt werden.
Ebd.
263, 30
: Es sollen im rath zu [...] taxation der expens oder supplication drey oder vier beisitzer sein.
Von ermessigung vnd taxation der expenskost vnd scheden in der ersten Jnstantz.
an der hinderstelligen summa sampt der expens und interesse, so darauf gehin mochte.
er willige dann, wo ihme das urteil darauf apfallen wurde, das er seinem kegenteil die expens [...] erstatten wolle.
daß der Tilger [...] solle [...] für die aufgelaufne expens 500 [...] fallen lassen.
Expens, der brauch / das ist / daß so man verbraucht vnd verthuͦt / kostung darlegung / der drüber lauff / so offt ein handel kost / man nents auch den vnkost.
es wuren der anlag zwo, hieß dy ein dy groß anlag, dy gehöret dem pischoff zu den expenssen, dy klain anlag [...] gehöret den pürgern.
damit sich niemants moͤg beklagen des kostens oder expens.
Wue d(er) pergkmaister auff den pergkwergk(en) [...] ein nachlessikaÿt [...] Vnutze expens [...] vnnd derglaichen spuret, soll er [...].
Berthold u. a., a. a. O.
146, 7
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