expens,
der / das
;
-Ø/-Ø, -en
;
überwiegend im Pl.;
aus
mlat.
expensa
›Ausgaben, Kosten‹
(
Niermeyer
2002, 1, 521
).
›Ausgaben, Anforderungen, Kosten, die e. P. in öffentlichen Handlungszusammenhängen, speziell in Rechtsgeschäften u. dgl. entstehen‹.
Bedeutungsverwandte:
 3,  2,  1,  2,  2,  2, .
Syntagmen:
expens haben, (jm.) die expens ausrichten / bezalen / erstatten
;
die expens
(Subj.)
auflaufen, auf etw. gehen
;
j. sich des expens beklagen
;
der merkliche / taxierte / unnütze expens
;
die taxation der expensen
;
die anlage zu den expensen
.
Wortbildungen
expenskost
›Gerichtskosten‹ (dazu bdv.: ).

Belegblock:

Luther, WA Br. (
1501
/
20
):
wa D. Ludder anzeigt, daß ich
[Johannes Eck]
Cyprianum allegiert hab und nit also im Buch erfunden wurdet, will ich D. Ludder die Expens und Kosten, zu Leypßig in der Disputation, erlitten, ausrichten.
Ebd. (
1543
/
4
):
das vorpflicht, dem Weibe die Expens und Gerichtskostung uff richterliche Vormessigung zu erstatten.
Laufs, Reichskammergo.
101, 4
(
Mainz
1555
):
Wo [...] den partheien unrecht beschehe, alßdann soll er in die expens, nach messigung des cammergerichts von seinem gut zu bezalen, condemnirt werden.
Ebd.
263, 30
:
Es sollen im rath zu [...] taxation der expens oder supplication drey oder vier beisitzer sein.
Köbler, Ref. Wormbs
74, 20
(
Worms
1499
):
Von ermessigung vnd taxation der expenskost vnd scheden in der ersten Jnstantz.
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
211, 10
(
osächs.
,
1538
):
an der hinderstelligen summa sampt der expens und interesse, so darauf gehin mochte.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
134, 18
(
osächs.
,
1542
/
70
):
er willige dann, wo ihme das urteil darauf apfallen wurde, das er seinem kegenteil die expens [...] erstatten wolle.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1562
):
daß der Tilger [...] solle [...] für die aufgelaufne expens 500 [...] fallen lassen.
Rot
310
(
Augsb.
1571
):
Expens, der brauch / das ist / daß so man verbraucht vnd verthuͦt / kostung darlegung / der drüber lauff / so offt ein handel kost / man nents auch den vnkost.
Chron. baier. Städte. Regensb. (
noobd.
,
1528
):
es wuren der anlag zwo, hieß dy ein dy groß anlag, dy gehöret dem pischoff zu den expenssen, dy klain anlag [...] gehöret den pürgern.
Meisen u. a., J. Eck
30, 32
(
Ingolst.
1526
):
damit sich niemants moͤg beklagen des kostens oder expens.
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
46
(
mslow. inseldt.
,
1537
):
Wue d(er) pergkmaister auff den pergkwergk(en) [...] ein nachlessikaÿt [...] Vnutze expens [...] vnnd derglaichen spuret, soll er [...].
Berthold u. a., a. a. O.
146, 7
;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;