examen,
›Prüfung, Untersuchung‹; metonymisch auch: ›Nachweis einer Prüfung, Zertifikat‹.
Mittleres und späteres Frnhd.
Belegblock:
Wie aber die straffen nach gelegenhayt der vmbstende zumessigen oder zu scherpfen sind, stellen wir zu denen, so zu solchem examen gezogen werden.
das Lehreampt, so ein Bischoff selbs zuthun schuldig, der priester verhör, examen vnd ordination.
der hab sich dann zuvor bey unnsern verordneten zur inquisition angeben, uff deren vorhergehendes examen umb die burgerschafft supplicirt und erselben von unns vertrostet worden.
Demnach hiebevor in dem barbirerhanndtwerck ein examen und maisterstuck ufgerichtet worden.
In einem examine [...] befürchtet ein examinandus vor den examinatoribus [...] zu bestehen.
was müglich oder unmüglich sei, daraus noch aus den zeichen zu erkennen den tot oder dergleichen, sonder allein betreffen die examina venerea.
daz sin gnad wie von alter här dem schulmaister verschaffe, die matrickel zehaben, och gepurlichen tail des examen.
Schulz/Basler, Neub.
5, 370
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