examen,
das
;
-Ø/-ina
;
aus
lat.
examen
›Prüfung, Untersuchung‹
(
Georges, Neub.
1, 1932
).
›Prüfung, Untersuchung‹; metonymisch auch: ›Nachweis einer Prüfung, Zertifikat‹.
Mittleres und späteres Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
 2,  1,  1, .

Belegblock:

Luther, WA (
1536
):
Wie aber die straffen nach gelegenhayt der vmbstende zumessigen oder zu scherpfen sind, stellen wir zu denen, so zu solchem examen gezogen werden.
Ders., WA Br. (
1542
/
4
):
das Lehreampt, so ein Bischoff selbs zuthun schuldig, der priester verhör, examen vnd ordination.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1604
):
der hab sich dann zuvor bey unnsern verordneten zur inquisition angeben, uff deren vorhergehendes examen umb die burgerschafft supplicirt und erselben von unns vertrostet worden.
Ebd. (
1609
):
Demnach hiebevor in dem barbirerhanndtwerck ein examen und maisterstuck ufgerichtet worden.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1602
):
In einem examine [...] befürchtet ein examinandus vor den examinatoribus [...] zu bestehen.
Sudhoff, Paracelsus (
1529
):
was müglich oder unmüglich sei, daraus noch aus den zeichen zu erkennen den tot oder dergleichen, sonder allein betreffen die examina venerea.
Krebs, Prot. Konst. Domkap.
3188
(
nalem.
,
1507
):
daz sin gnad wie von alter här dem schulmaister verschaffe, die matrickel zehaben, och gepurlichen tail des examen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Behoͤrung. (die) Examen.
Schulz/Basler, Neub.
5, 370
.