erverletzung,
die
.
›Rufmord, üble Nachrede‹;
vgl.  4.
Wortbildungen:
eranverletzung
.

Belegblock:

wie die grosse schmach und erverletzung, so einr statt Bern von iren undertanen [beschehen, erretet werde].
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 385, 15
(
schwäb.
,
1578
):
Der injuriant [...] verleurt zwar seine ehren, es kann aber solche ehr-anverlezung von gnädiger herrschaft, das es dem iniurianten an seinen ehren unnachteilig seye, vorbehalten werden.