V.;
in den Wortbildungen gelegentlich mit Rückumlaut.
1.
›etw. zu e. S. hinzufügen, ergänzen‹; ›etw. (auch: eine Gruppe von Personen) durch / mit etw. / jm. auffüllen‹; ›etw. durch Hinzufügen e. S. aufwerten, schmücken, erneuern‹; speziell von gegenständlichen Bezugsgrößen: ›einen Mängel aufweisenden Gegenstand (durch An- oder Zusetzen e. S.) ausbessern, reparieren, instand setzen‹; ›ein Kleidungsstück durch Ansetzen von Stoffstücken flicken‹; ›einen Fehler / Mangel ausgleichen, beheben‹;
Phraseme:
die fusstapfen der eltern ersetzen
›in die Fußstapfen der Eltern treten‹.
Bedeutungsverwandte:
,
1,
,
2,
3,
,
,
; vgl.
5,
6,
1,
1
.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
den zeug
›Werkzeug‹,
die klage, das schwert, die abgegangene zal, das verdienliche leben, die creaturen
[im Sinne einer Personengruppe] /
türen
)
e
.,
den forst mit eichen, den mangel mit x, den degen mit edlem gestein, die gerechtigkeit durch die werke, etw
. [einen fehlenden Geldbetrag]
vom gemeinen säckel der stat, alle dinge in Christo e
.
Wortbildungen:
1 ›Auffüllung, Ergänzung, Verstärkung‹ (dazu bdv.:
,
).
Belegblock:
Aus diesem Sprechen und Gebieten [„Wachset und mehret euch!“] kommen und mehren sich noch heutiges Tages allerlei Creaturen und werden ersetzet bis an jüngsten Tag.
Es reimet sich aller Ding nicht, daß man sagen wollte, daß wir zwar anfänglich durch den Glauben gerecht sind, nachmals aber werde die Gerechtigkeit durch die Werk vollendet und ersetzet.
Hilliger, Urb. St. Pantaleon
(
rib.
,
1624
):
wirt hiemit verordnet, dass derselb [konigsforst] mit jungen aichen [...] ersetzt und bepöst werde.
Bessern. Ein sach verneuwern. Erbessern. Erfrischen. [...]. Ersetzen. Ergentzen.
Ferner die Reye F. weil sie aber Secunden hat; ersetz ich dero mangel mit 0.
Loose, Tuchers Haushaltb.
(
nürnb.
,
1511
):
von 3 thürn in meiner unttern stuben czuerseczen [...] davon dt dem maister Jacob schreiner 4 ℔.
Strauch, Schürebrand
(
els.
,
E. 14. Jh.
):
alle die guͦten werg, die in der gantzen welte [...] ie beschohent und nu und ewicliche beschehen süllent, dar in alles uwer verdienlich leben und kleiner gottes dienst vermüschet ist und ersetzet wurt, daz uwer lützel zuͦkere vil schinent.
erSetzen die abgangne zal.
Köbler, Stattr. Fryburg
(
Basel
1520
):
hett er ein vngeschickte mißfoͤrmige nichtige klag vor gericht gethon also das die vrteil [...] deßhalben angefochten würd / wolt er dieselbe͂ klag in der appellacion sach ersetzte͂ vnd bessern.
so sol im
[einem
ersam gloubwirdig mã
, der als einziger Zeuge zur Verfügung steht]
ein eyde / in supplementu͂ gegeben werde͂ / das ist zuͦ ersetzung des einigen zügen / vnd das pringt ouch ein wyrcksam kuntschafft
(›rechtsgültige Zeugenaussage‹).
für arme leüt soll all fyrtag in gemeiner kirchen geben werden was got jetlichs vermanet, das vberig soll von gemeinem seckel der stat ersetzt werden.
das er vns kundtlich machte die haimligkait seynes willen, nach seinem wolgefallen, das er fürgesatzt hat, in jm, zuͦ verordneter zeit wellen ersetzen alle ding in Christo jm himel vnd auf erd.
umm die tugend, die ich inn dir
[einem Schwert, das zerbrochen wurde]
wußt, ließ ich dich wyder ersetzen.
Tobler, Schilling. Bern. Chron.
(
whalem.
,
1484
):
Ein tegen rich, von gold so rein, | der ist ersetzt mit edlem gestein.
Ersetzen / Widerumb buͤtzen
[›ausbessern‹].
[...]. Einen zeüg wider Ersetzen vnd erfrischen. [...]. Ersetzung (die) Zuͦfüllung.
4.
›jn. in einer sozial, rechtlich oder politisch definierten Position / Rolle ersetzen, ablösen; an js. Stelle treten‹; überwiegend speziell: ›ein (durch eine oder mehrere Personen vertretenes) Amt, Gremium besetzen, wieder besetzen (und damit seine Funktionsfähigkeit wiederherstellen)‹ (in den Belegen werden Amtsbezeichnungen gelegentlich metonymisch durch Personenbezeichnungen vertreten); ›einen Amtsträger, eine rechtliche / politische Instanz (wieder) einsetzen‹; ›jn. in eine Funktion, in ein Amt einsetzen‹; als Spezialisierung zu
1 auffassbar.
Oft Rechtstexte.
Phraseme:
den vater ersetzen
›dem Vater nachschlagen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2,
10,
11,
10,
1,
,
2
11,
(V.)
5.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
den babst / rat / richter, das gericht / regiment, die amptleute / eltern, die angesessenen personen
)
e
.,
den rat mit x bürgern, das ampt mit einem tauglichen priester e., jn. in einem ampt e
.
Belegblock:
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
(
Frankf.
1603
):
wo nicht mit der zeit kinder geboren würden, die ihre eltern nach ihrem absterben ersetzten.
Ermisch, Freib. Stadtr.
(
osächs.
, Hs.
v. 1325
):
sin richter, vor dem di teidinc geschen ist, der ist im abegegangen
[›gestorben‹]
von gotis gewelden [...]; den wil he irsetcen.
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
(
nobd.
,
1525
):
das dannocht yemand mit euch hieher schickt und geordnet wurde, ain new regiment zu ersetzen und die alten herren des rats widerumb zu restituirn.
Kurz, Murner. Luth. Narr
(
Straßb.
1522
):
Petre, pasce oves meas. | Vß diesen woͤrtern werd geschetzt, | Ob Christus hab ein babst ersetzt.
Ersetzen [...]. Den vatter Ersetzen / jm nachschlahen oder gleychen. [...]. An statt eines anderen sein.
damit der rat wider mit ainem andern von herrn an des Conrad Rehlingers stat ersetzt wurde, ist der Marx Walther [...] erwehlt worden.
Winter, Nöst. Weist.
(
moobd.
,
E. 14. Jh.
, Hs.
1600
):
Wier thuen kunt das ein ieder richter im Prüell ersetzt werden soll auß den hölden so zur vesten Liechtenstain geherig sein.
Rintelen, B. Walther
32, 21
(
moobd.
,
1552
/
8
):
das sy [...] zu sollicher Behuet der Pfarrn und Beneficiaten Höf nit mer Volks oder Gesindts, als die Notdurft ervordert [...], biß zu Ersetzung derselben Pfarrn und Beneficiaten Höf verordnen, auf das die Verschwendung [...] des abgestorbnen Priesters Verlassung soviel möglich umbgangen werd.
Mell u. a., Steir. Taid.
(
m/soobd.
,
nach 1590
, Hs.
1. H. 17. Jh.
):
es sollen auch zue einnemern eerliche angesessne personen [...] firgenomen und ersezt werden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
(
m/soobd.
,
17. Jh.
):
In dißer pontaidung soll die gesambte burgerschaft anfangs sehen ob der rathtisch [...] sambt den richter mit zwölf burgern ersezt seie.