2.
›an einen Ort kommen; sich an einem Ort einfinden‹; im Einzelnen: ›zusammenkommen, sich versammeln‹; ›ankommen, auftauchen‹; ›bei jm. aufkreuzen‹; ›vorstellig werden, sich melden‹; ›Präsenz zeigen‹ (z. B. von Obrigkeitsorganen); ›dienstbereit zur Verfügung stehen‹;
Syntagmen:
j
. (z. B.
der kurfürst / schuldner, ein grimmer man, eine anzal bischöfe, das volk, die amtsmeister / bauern / zinsleute
)
e
. (absolut);
j
. [wann] (z. B.
alsbald, an / auf dem gesezten tag, auf ort / zeit, auf dem dingtag, auf das nachtmal
›beim Abendessen‹,
in jares frist, zu rechter zeit
), [wo] (z. B.
an / vor dem gericht, auf dem markt, bei jm., gegen den richter, im / zum, vor dem rechten, vor jm., vor einem rat, dem anblik gottes, zu der obrigkeit
), [wie] (z. B.
fleissig / persönlich, eigener person, der erste
›als Erster‹,
in / mit gehorsam, mit den pferden, jm. zu eren
)
e
.;
der (nicht) erscheinende antworter
;
im beisein der erscheinenden
(subst.).