erraten,
V.; unr. abl.
1.
›etw. vermuten, annehmen‹; häufig resultativ: ›etw. (durch Nachdenken, aufgrund von Anzeichen u. dgl.) folgern, herausfinden, erschließen‹; speziell auch: ›etw. voraussagen‹;
vgl.  58, zu  5.
Bedeutungsverwandte:
 13,  13,  4, (V.) 45, , ; vgl.  2,
1
 6, I, 7.

Belegblock:

Luther, WA (
1523
):
Sihe, Gott wirt euch selb eyn tzeichen geben, Nemlich das ich, Jsaias, erradten werde, das eyn jung weyb eynen son und nicht eyn tochter tregt.
[Gott] saget vns nichts dauon, ob die Rew odder vrsache yhm gefalle odder nicht So konnen wirs auch nicht erraten vnd mussen also, vngewis bleiben.
Ebd. (
1532
):
So kan er [Teuffel] auch wol zukunfftig ding erraten als ein kluger erfarner geist, wie wol er gemeiniglich mit seinem weissagen der leut spottet.
Ders. Hl. Schrifft.
Ri. 14, 12
(
Wittenb.
1545
):
Jch wil euch ein Retzel auffgeben / wenn jr mir das errattet
[
Mentel
1466:
auflegt
;
Eck
1537:
entledigt
]
vnd trefft [...] So wil ich euch dreissig Hembde geben.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
Du bist ein Mann von Sinnen tieff | Vnd kansts errahten, was ich thu.
Maaler (
Zürich
1561
):
Erradten / Künfftige ding sagen. [...]. Ein ding nit Erradten / So eim das gemerck faͤlt vñ nit darauff kumpt.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
Villeucht hat ers also erratten oder gedacht, die gebew würden nit bestendig sein, oder verhofft [...], der nachkommen kainer würde das gebew verbessern künden.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. ;
2.
›etw. (im Rat) beschließen‹;
vgl.  4, (
der
5;  3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  3,  7.

Belegblock:

Goldammer, Paracelsus
2, 88, 1
(
1530
/
5
):
in den populis, da vil zusamben sitzen in ein rat und dennocht nichts oft erraten.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
um 1530
):
der kai. maj. schrifften [...] haben die 13 dem klainen rhat [...] anzaigt und fürgehalten, darauf erratten, daß man ain antwort [...] verfassen sollte.