erläuterung,
die
.›jm. gegenüber aus einzelnem Anlass oder innerhalb eines Rechtsrituals gegebene (ausführliche, weiterführende) Erklärung, Darlegung; Begründung‹;
Belegblock:
Bist du schuldig und hast dus than, | Des solt du iez ein erlüterung geben.
gegen dem [pfarrer von Aptzel] hat der Zwingly disen tag geendet mit huͤpscher erluͤtrung, dass [...].
Radt / aufloͤsung oder erleutterung geben der schwaͤristen puncten deß raͤchtens / denen namlich die radt begaͤrend.