V.
– Heterogenes, in Teilen der Polysemie von
legen
entsprechendes Bedeutungsfeld; eng zusammengehörig 1-3 (wirtschaftliche und finanzielle Bezugsgrößen) sowie 7-9 unter dem Aspekt des Vernichtens einer Bezugsgröße.
1.
›eine Zahlung leisten, einen Geldbetrag entrichten, gleichsam hinlegen‹;
Überwiegend Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
strafe erlegen
›Strafe zahlen‹.
Bedeutungsverwandte:
1,
(V.)
3,
2,
; vgl.
2,
4,
2,
3.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
den bauschilling / pfandschilling / pfennig, die angebür / heuer / kaufsumme / losung, das auflaggeld / einkaufsgeld, x denare / florin / gulden / schillinge, pfund
)
e
.,
etw. zu busse e
.
Belegblock:
soll ein jeder dem schulthaissen und gericht in gemein vier dn. zu erlegen verpflichtet sein.
Kollnig, Weist. Schriesh.
107, 12
(
rhfrk.
,
1569
):
welcher gemeindsmann sein ihn vorgezeichnete rutenmaß nicht gebührend außhebt, der solle 2 pfund heller straff erlegen.
derselbige soll die straff, benantlich drey gulten, erlegen.
Köbler, Stattr. Fryburg
(
Basel
1520
):
Weñ der pfandtschilling nit volkomenlich erlegt / oder sunst kosten am pfandt gehabt ist
(Überschrift).
Erlegen / Darlegen vnd bezalen.
Zum beschluß soll ain yeder sein angebür allain alhie, da er verpflicht und gesessen ist, [...] den verordenten steurherren erlegen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
7, 18
(
mslow. inseldt.
,
1569
):
So aber irgent einer darüber ergrieffen wirt [...] śoll denar 60 zur Bueß [...] erlegen.
‒
Vgl. ferner s. v.
2,
,
,
2,
,
1,
.
7.
›jn. / etw. (im Kampf, auf der Jagd) töten, zur Strecke bringen‹; speziell auf kriegerische Auseinandersetzungen von Personenverbänden bezogen: ›einen Gegner unterwerfen, völlig besiegen, vernichtend schlagen‹;
Phraseme:
etw. in grund erlegen
›etw. dem Erdboden gleichmachen‹; [Personenverbände]
auf das haupt erlegen
›mit Stumpf und Stiel ausrotten, bis auf den letzten Mann erschlagen‹.
Bedeutungsverwandte:
1; vgl.
2,
15,
1,
4,
2,
2,
15,
,
.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
das volk, die feinde / fürsten / kämpfer / könige / wiedersacher
)
e
.,
etw
. (z. B.
den drachen / zug
)
e
.,
jn
. [wie, wo] (z. B.
hart, bis auf den lezten man, in der hauptfeldschlacht
)
e
.
Belegblock:
da der Koͤnig Saull sich selbs jemerlich erstach, da sein volck erlegt ward.
Denn ich hab mit dem Text und aus dem Fundament der heiligen Schrift alle meine Widersacher ubertäubet und erleget.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
(
Frankf.
1603
):
er aber einig und allein [...] drey kämpffer durch seine list und mannheit erlegt.
Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
11, 6
(
Frankf./M.
1626
):
die Perser [...] welche von den Christen in einer Hauptfeldtschlacht biß auff den letzten Mann erleget worden.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
199, 33
(
Nürnb.
1548
):
er [Abraham] erleget vier grosse Koͤnig.
Kehrein, Kath. Gesangb.
(
Nürnb.
1631
):
Du hast erlegt die Feinde schon, | Drum gebuͤrt dir deß Himmels Thron.
den märmelsteinen großen tisch, darauf sie communicirt, abbrechen und in grundt erlegen.
[Gott] hat [...] alle die von bairischen und andern fürsten, so das verderben über Teutschland angericht, mitsampt den Ungern auf das haupt erlegt.
dann kain römischer könig [...] mit so wenig volcks ainer so mercklich großen antzal der feind angesiget und (sie) erleget hat.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
1027
(
oobd.
,
1607
/
11
):
uff dem deckel ist der Perseüs uff dem Pegaso wie er den tracken erlegt.
der Großfuͤrst DEMETRI hat den maͤchtigen Tatarischen Khünig [...] so hart erlegt / das Dreytzehentausent schrit weit das Erdtrich mit todten Coͤrpern belegt war.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
588, 2605
;
602, 3046
;
Perez, Dietzin
1, 407, 29
;
Roloff, Naogeorg/Tyrolff. Pamm.
151, 1315
;