erlegen,
V.
– Heterogenes, in Teilen der Polysemie von
legen
entsprechendes Bedeutungsfeld; eng zusammengehörig 1-3 (wirtschaftliche und finanzielle Bezugsgrößen) sowie 7-9 unter dem Aspekt des Vernichtens einer Bezugsgröße.
1.
›eine Zahlung leisten, einen Geldbetrag entrichten, gleichsam hinlegen‹;
vgl.  4, zu  14.
Überwiegend Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
strafe erlegen
›Strafe zahlen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, (V.) 3,  2, ; vgl.  2,  4,  2,  3.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
den bauschilling / pfandschilling / pfennig, die angebür / heuer / kaufsumme / losung, das auflaggeld / einkaufsgeld, x denare / florin / gulden / schillinge, pfund
)
e
.,
etw. zu busse e
.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1565
):
soll ein jeder dem schulthaissen und gericht in gemein vier dn. zu erlegen verpflichtet sein.
Kollnig, Weist. Schriesh.
107, 12
(
rhfrk.
,
1569
):
welcher gemeindsmann sein ihn vorgezeichnete rutenmaß nicht gebührend außhebt, der solle 2 pfund heller straff erlegen.
Ebd.
156, 20
(
1595
):
derselbige soll die straff, benantlich drey gulten, erlegen.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Weñ der pfandtschilling nit volkomenlich erlegt / oder sunst kosten am pfandt gehabt ist
(Überschrift).
Maaler (
Zürich
1561
):
Erlegen / Darlegen vnd bezalen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1552
):
Zum beschluß soll ain yeder sein angebür allain alhie, da er verpflicht und gesessen ist, [...] den verordenten steurherren erlegen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
7, 18
(
mslow. inseldt.
,
1569
):
So aber irgent einer darüber ergrieffen wirt [...] śoll denar 60 zur Bueß [...] erlegen.
Ebd.
5, 15
;
111, 4
;
2.
›etw. (z. B. einen entstandenen Nachteil, Schaden) im Gegenwert erstatten, ersetzen, begleichen‹; als Spezialisierung zu 1 auffassbar.
Bedeutungsverwandte:
 2,  2, , ; vgl.  3,  9,  9,  4.
Wortbildungen:
erlegung
1 ›Erstattung‹ (dazu bdv.: vgl.  4).

Belegblock:

Luther, WA Tr. (
1531
/
46
):
ich bitte, ihr wollet mir helfen, daß mir der Schade möchte erleget werden.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
so muß ime Steffan ausrichtung (tun) mit erlegung des gewirderten schadens.
Wattenbach, Urk. Czarnowanz (
schles.
,
1421
):
Des wolde wir den egnanten vnsern scholczen dirlegin iren schadin.
Jörg, Salat. Reformationschr.
514, 31
(
halem.
,
1534
/
5
):
das dann jnen / Underwaldern / jr cost erleytt werden sotte.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1562
):
daß er alles, was er dem Spital und den armen leuten abgetragen und abgenomen hat, wider erlegen [...] soll.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1565
/
81
):
wo aber [...] ain unrath oder nachtail darauss entstuend, den soll derselb wiert erlegen.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
251, 37
;
Österley, Kirchhof. Wendunmuth ;
3.
›etw. (z. B. Geld, Dokumente) als Sicherheit hinterlegen, deponieren‹;
vgl.  14, zu  13.
Bedeutungsverwandte:
 9; vgl.  15,  9.
Wortbildungen:
erleger
›Person, die etw. als Sicherheit hinterlegt‹,
erlegung
2 ›Hinterlegung einer Sicherheit‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1545
):
Er [der Keyser] woͤlte auch nicht rwen, bis das geld
[im Austausch für eine Geisel]
aus gericht und erlegt wuͤrde.
Köbler, Ref. Wormbs
242, 24
(
Worms
1499
):
vnd der bestender dē selben zinss hinder vns oder vnser Statgericht erlegt.
Ebd.
250, 1
:
WAnn mee dann ein Persone gemein habe oder guͦt erlegen zu getruwen handen so mag derselben keiner in sunder erfordern.
Ebd. 3:
Es were dan zu der zyt der erlegung sunderlich abgeredt das solich habe oder guͦt ir yedem solt geuolgt werden.
Ebd.
252, 16
:
der erleger ist auch nit schuldig die eygenthuͦm oder herschafft zubewysen.
Anderson u. a., Flugschrr.
16, 7, 5
([
Augsb.
1522
]):
Welcher bey auffrichtu͂g diser vorgenden bruͤderlichen eyniung / nit parsonlich gewesen ist [...] mag ein solchen Reuerß veruertigen / vñ hind’ herrn Heinrichen [...] bey Cailenfelß erlegen / der die abzuͦnemen verordnet ist.
4.
›jm. etw. (zur Ansicht, als Beweis) vorlegen‹;
vgl.  1,  8.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  5, (V.) 1.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1478
, Hs.
16. Jh.
):
diser unser brief, so wir unserm lantrichter zu Wolckhenstain erlegt haben.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1585
):
der soll [...] alsbald sein beschwärschrift in zehen tagen dem richter erlegen.
5.
›etw. erklären, auslegen, deuten‹;
vgl.  45, zu  9.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  11,
1
 3,  15,  1.

Belegblock:

Niewöhner, Teichner
674, 13
(Hs. ˹
moobd.
1469
˺):
ob ich mocht [...] | [...] dem chuͤnig den trawm erlegen.
6.
›etw. mit etw. auslegen, ausfüllen‹;
vgl.  4,  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , ,  3.

Belegblock:

Primisser, Suchenwirt (
oobd.
,
2. H. 14. Jh.
):
Di ander seitten
[des Throns]
was enneben | Mit lylyen chlar von golt erleit.
7.
›jn. / etw. (im Kampf, auf der Jagd) töten, zur Strecke bringen‹; speziell auf kriegerische Auseinandersetzungen von Personenverbänden bezogen: ›einen Gegner unterwerfen, völlig besiegen, vernichtend schlagen‹;
zu  4, vgl.  22.
Phraseme:
etw. in grund erlegen
›etw. dem Erdboden gleichmachen‹; [Personenverbände]
auf das haupt erlegen
›mit Stumpf und Stiel ausrotten, bis auf den letzten Mann erschlagen‹.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
das volk, die feinde / fürsten / kämpfer / könige / wiedersacher
)
e
.,
etw
. (z. B.
den drachen / zug
)
e
.,
jn
. [wie, wo] (z. B.
hart, bis auf den lezten man, in der hauptfeldschlacht
)
e
.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
da der Koͤnig Saull sich selbs jemerlich erstach, da sein volck erlegt ward.
Ders., WA Tr. (
1539
):
Denn ich hab mit dem Text und aus dem Fundament der heiligen Schrift alle meine Widersacher ubertäubet und erleget.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1603
):
er aber einig und allein [...] drey kämpffer durch seine list und mannheit erlegt.
Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
11, 6
(
Frankf./M.
1626
):
die Perser [...] welche von den Christen in einer Hauptfeldtschlacht biß auff den letzten Mann erleget worden.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
199, 33
(
Nürnb.
1548
):
er [Abraham] erleget vier grosse Koͤnig.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Du hast erlegt die Feinde schon, | Drum gebuͤrt dir deß Himmels Thron.
Chron. Augsb. Anm. 5 (
schwäb.
, zu
1547
):
den märmelsteinen großen tisch, darauf sie communicirt, abbrechen und in grundt erlegen.
Ebd. (
1544
/
5
):
[Gott] hat [...] alle die von bairischen und andern fürsten, so das verderben über Teutschland angericht, mitsampt den Ungern auf das haupt erlegt.
dann kain römischer könig [...] mit so wenig volcks ainer so mercklich großen antzal der feind angesiget und (sie) erleget hat.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
1027
(
oobd.
,
1607
/
11
):
uff dem deckel ist der Perseüs uff dem Pegaso wie er den tracken erlegt.
Moscouia
C 1r, 12
(
Wien
1557
):
der Großfuͤrst DEMETRI hat den maͤchtigen Tatarischen Khünig [...] so hart erlegt / das Dreytzehentausent schrit weit das Erdtrich mit todten Coͤrpern belegt war.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
588, 2605
;
602, 3046
;
Perez, Dietzin
1, 407, 29
;
Roloff, Naogeorg/Tyrolff. Pamm.
151, 1315
;
8.
›jn. durch sein Körpergewicht erdrücken, unter sich begraben‹;
zu  4, vgl.  16.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
A. 17. Jh.
):
weil bißhero in wenig zeit zum öftermals sich zuegetragen, daß auß gefährlicher nachlässigkait die weiber [...] die kinder nächtlicher weil zu sich nemen und erlegen [...].
9.
›etw. erledigen, beenden‹; ›etw. (oft eine einem Gegner, Feind zugeschriebene bzw. unterstellte Negativqualität) abwürgen, abtöten, auslöschen, vernichten‹; Ütr. zu 7.
Bedeutungsverwandte:
 2; vgl.  5,  2,  5,  2, ,  6.

Belegblock:

Luther, WA (
1524
/
7
):
In demselbigen Durchgang hat er
[Moses]
Suͤnd, Tod, Teufel und hell erleget und geschlagen.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
86, 1354
(
Magdeb.
1608
):
Wie der Blitz leucht von ort zu end / | Geist / Blut vnd Fleisch entzuͤndt / bewegt / | Muth / krefft / leben zugleich erlegt.
Roloff, Naogeorg/Tyrolff. Pamm.
441, 4335
(
Zwickau
um 1540
):
Auff das nicht wider Christi ehr auff kumb. | Die ich
[der Teufel]
durch eur huͤlff hatt fast erlegt.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
Der in ein new Grab war gelegt, | Der hat des Teuffels macht erlegt.
Banz, Christus u. d. minn. Seele
1098
(
alem.
,
1. H. 15. Jh.
):
[Die Seele spricht:]
So hăstu
[Christus]
minen weltlichen sin so gar erlait, | Das ich der welt mag achten nicht.
die da wol wüßtend einen schweren landskrieg zuͦ erlegen und ze befriden.
Haas u. a., Erasmus/Jud. Klag
1r, 3
(
Zürich
1521
):
Ein klag des Fryde͂s der in allen Natione͂ vnd landen verworffen vertriben / vñ erlegt.