erledigung,
die
;-Ø/–
.1.
›Befreiung; Freilassung e. P. (aus Gefangenschaft)‹; speziell: ›Absetzung‹; auch: ›Beseitigung, Aufhebung (einer Belastung, belastender Umstände)‹; in 1 Beleg metonymisch: ›Heilmittel (das von einer Krankheit befreit)‹; Gegensätze:
.Syntagmen:
j. um die e. anhalten, von der e. wissen, zu der e. ziehen
; die e. der bedrängung / beschwerung / fangnis, des königs
; die e. von den groben deutschen
; die königliche e
.; der trost der e
.; die märe von der e
.Belegblock:
diese sechs ritter [...] waren gantz vnmutig, als die noch nichts von deß Königs erledigung wusten.
zu [...] erledigung vilfeltiger, unchristlicher betrangung und beschwerung, [...], so den gewerbern [...] witwen und waisen [...] aufgelegt.
wil ich [...] schreiben [...] von seiner [kunig Maximilian] kuniglichen erledigung derselben unschuldigen vanncknus.
Der
[
ritter,
der nicht wol bey synnen was]
ward zw uns geschicket auff trost seiner erledigung und gesunt werdung. graf Haug [...] solt den künig Pipin und die Gasconier [...] bewegen zu erledigung
[hier: ›Absetzung‹]
des alten kaisers.2.
›Befreiung von, Schutz vor einer Bedrohung, Gefahr‹; speziell: ›Erlösung von der Sündenschuld‹; in rechtlichem Kontext auch: ›Freispruch‹; Belegblock:
[Christus spricht:]
Du bist mein Vatter [...], Du sihest auff mich unnd heltest uber mir. Derhalb hoffe ich erledigung von diser not. Von form der vrteyl zu erledigung einer beclagten person.
[Alleluia] Jst sonst ein freuden wort / des wir vns brauchen in frolockung / so wir vnser erledigung gedencken.
seyd das er [mensch] yn seinem gepet vmb erledigung von soleicher anweyg [des feintes] nicht erhört wirt.
Wackernell, Adt. Passionssp. Br. I,
344, 10
;