erledigen,
V.
1.
›jn. (auch: einen Ort, ein Gebiet) aus Gefangenschaft, aus js. Gewalt befreien‹; in Verbindung mit Präpositionalobjekt (
aus / von etw. / jm
.) gelegentlich mit Verschiebung des semantischen Schwerpunktes der Aussage: ›jn. / etw. e. P. / e. S. entledigen, durch Entfernen e. P. / e. S. befreien‹; dies in religiösem Kontext z. B. von der Befreiung vom irdischen Körper sowie von Weltlichem gesagt; auch: ›jn. freilassen, (vorübergehend) aus der Haft entlassen‹;
offen zu 2; vgl.  6, zu  2.
Bedeutungsverwandte:
 1,  1,  1, ,  5.
Gegensätze:
 3, , .
Syntagmen:
jn
. (z. B.
den ritmeister, die stat, die gefangenen christen
)
e., jn. der gefängnis / helle e., jn. aus dem gewalt, aus der hand Pharaonis, aus Ägyptenland, dem band / gebende e., got jn. aus der finsternis, den lügen e., jn. von dem gift / leib / teufel, der welt, den nattern / würmern, den bösen geistern e., das land von den griechen und patriziern, das reich von den buben e
.
Wortbildungen:
erlediger
1 ›Befreier‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1532
):
darin
[in seinem ewigen Reich]
Er [Gott], die an Jn gleuben [...] mit ewigem Leben begabet, das sie aus der finsternis und luͤgen erledigt, zum liecht der warheit komen.
Ders. Hl. Schrifft.
1. Makk. 14, 7
(
Wittenb.
1545
):
[Simon] erlediget
[
Mentel
1466:
samment
; nd. Bibel 1478:
uergaderde
;
Froschauer
1531 /
Dietenberger
1534 /
Eck
1537:
erloßt / erlößt
]
viel / die zuuor vnterdruckt vnd gefangen waren.
Quint, Eckharts Pred. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
Dô Pêtrus von dem gewalte des hôhen obersten gotes wart ûz dem gebende sîner gevancnisse erlediget, dô sprach er: [...].
Belkin u. a., Rösslin. Kreutterb.
98, 16
(
Frankf.
1535
):
Bezaar / oder der steyn der da von dem gifft erledigt.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
noch pfingsten wurden die Hussen erschlagen, und Pilsen die stat erledigt.
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. (o. O.
1532
):
ob auch die selb jngelegt persone sunst burgschafft gebenn wollte [...], das allsdann dieselb person jrer gefengknuss erledigt werdenn soll.
Turmair (
Nürnb.
1541
):
könig Erman [...] Teutschlant von den Römern erledigt hat, darumb er ein erlediger teutscher nation [...] genant.
Ebd. (
moobd.
,
1522
/
33
):
die Römer [...] erledigeten zwaitausend bürger von Pientz, so von Baiern gefangen warn.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
Das soll [...] bald geschehen, damit der arm Mänsch von dir
[
Teuffel
, von dem die Person besessen ist]
erledigt werde.
Rieder, St. Georg. Pred. (Hs. ˹
önalem.
,
1387
˺):
ez [mentsch der Got schowen wil] muͦz us sin gevaren und muͦz erlidget und erloͤset sin von disem libe und von der welte.
Goldammer, Paracelsus
3, 289, 20
(
1523
/
30
):
daß wir auf erden durch unser pitt zu Christo [...] die gefangnen der hellen erledigen mögen.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
[
die gemain pawrschafft
hat]
die anndern [Turgken] all erschlagen und die gefangen Kristen all erledigt.
Roth, E. v. Wildenberg (
moobd.
,
v. 1493
):
kein mensch von den 12 geschlächten erledigt mocht werden aus dem gewalt der konig von Egipten bis auf Moyses zeit.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
55, 37
(
tir.
,
1464
):
die selbigen pehafften menschen die wurden gewaltikleich erlediget von den pösen geisten.
Wagner, Erk. Ps.-J. v. Kastl
14, 32
;
Williams u. a., Els. Leg. Aurea
178, 2
;
Vgl. ferner s. v.  2,  2,
1
 13, .
2.
›jn. (auch: sich) von etw. (meist: psychisch) Belastendem, Bedrückendem, von einer Anstrengung, Bedrohung befreien‹; ›jn. vor etw. / jm. retten‹; gelegentlich: ›jm. etw. (eine Strafe, Sanktion) erlassen‹ sowie vereinzelt: ›jn. freisprechen‹; häufig bezogen auf den christlichen Erlösungsgedanken: ›jn. von Sündenschuld freisprechen; jn. erlösen‹ (von Gott, Christus als Handlungsträger); speziell auch: ›jn. eines Amtes entheben, aus einer (Dienst)pflicht entlassen‹;
vgl.  6,  146.
Bedeutungsverwandte:
 5,  1, ,  12,  1,  2.
Syntagmen:
jn. des dienstes, der pflicht / turnstrafe, des bürgermeisteramptes e., jn. aus der not, von dem ban / tod, von der acht / benötigung / beschwernis / schinderei / schule, von der tyrannei des teufels, von den sünden, den bösen geisten e., j. sich von der missetat e., ein priester die menschen von iren sünden e., das evangelium jn. aus der tyrannei des teufels e., got / Christus
(Subj.)
jn
. (z. B.
den menschen / sünder, die welt
)
e., jn. aus dem trübsal, aus der hellenglut, aus ängsten und nöten, vom gericht / jamer / tod, von gottes fluch, von dem reich des weltfürsten, von der ewigen verdamnis, von ewigen schmerzen e., jn. barmherziglich, mit dem kreuz e
.
Wortbildungen:
erlediger
2 ›Erlöser, Heiland‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1527
):
er nu uns lesset zusagen, das er uns vom tod und des weltfuͤrsten reich erledigen und ewiges leben geben wil.
Ebd. (
1539
):
Der [verus salvator] sol euch erledigen vom tode, ßunde und lesche die helle auß.
Ebd. (
1544
):
Zum andern wirdt dadurch [das die Kirchen wol versehen und bestellet werden] den leuten geholffen, das sie von des Teuffels Tyranney erlediget und selig werden.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1583
):
Erledig vns von alter pflicht, | Vnd geuß in vns ein newes liecht.
Köbler, Ref. Wormbs
251, 28
(
Worms
1499
):
Mag er
[
erleger
von
Vass oder Kisten
, der Beschädigung oder Diebstahl anzeigt]
aber den betrug oder geuerde nit bewysen [...] so soll er
[der beschuldigte Verwahrer]
erledigt werden.
Reichert, Gesamtausl. Messe
2, 33
(
Nürnb.
um 1480
):
[ein
priester
hat]
gewalt, die heyligen sacrament zu segnen, [...], die menschen von iren suenden zu erledigen an Gottes stat.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
249, 13
(
Nürnb.
1548
):
Vil erkennen jre suͤnd [...] wolte͂ auch gern dauon erledigt sein / aber sie suchen solche erledigung durch vnmuͤgliche mittel.
Sappler, H. Kaufringer
27, 9
(
schwäb.
, Hs.
1472
):
[Gott] geit dem sünder zeit und frist, | ob er sich von dem unrainen mist | der missetat wöll erledigen gar | mit peicht und puoß und rüwe war.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1550
):
der Lindenmair aber wurde erbetten, also daß sie baide der thurnstraff erledigt wurden.
Ebd. (zu
1548
):
der burgermaister Jerg Herwart
[bat die anderen Bürgermeister,]
im hilflich zuͤ sein, daß er des burgermaisterambts erlediget werden mecht.
Hohmann, H. v. Langenstein. Quästio
207, 37
(
moobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
Ist, das der mensch mich anrüefft, so wil ich yn erhoren vnd mit ym sein in dem trüebsal vnd yn daraus erledigen.
Rudolf, Peuntner. Sterbek.
152rb, 37
(
moobd.
,
n. 1434
):
das er [krankch mensch] also von dem pann erledigt werde.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Do ich aber nachmals von der schuel erledigt bin worden, [...].
Sexauer, Schrr. in Kart.
230, 10
(
nöst.
,
v. 1450
):
mit deinem chrëutz hastu [Christe] erledigt di welt.
Reithmeier, B. v. Chiemsee (
München
1528
):
Von anfanng der weld seinn die alltuaetter [...] in warem glawb gewesen vnd verhoft haben vnsers erledigers zuoekunfft die jnen versprochen was.
Kehrein, a. a. O. ;
Mayer, Folz. Meisterl. ;
Kohler u. a., Bamb. Halsger. ;
Reichmann, a. a. O.
203, 20
;
Dietrich. Summaria
21r, 40
;
Rieder, St. Georg. Pred. ;
Rudolf, a. a. O.
151rb, 24
;
Roth, E. v. Wildenberg ;
Vgl. ferner s. v.  1,  3,  6.
3.
›etw. (z. B. ein Pfand) aus-, ablösen; etw. (z. B. eine Schuld, eine finanzielle Verpflichtung) tilgen‹;
vgl.  46, zu  4.
Meist Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
 23,  1; vgl.  4,  4,  6.
Wortbildungen
erledigung
3 ›Ablösung eines Pfandes; Tilgung einer Schuld‹ (dazu bdv.:  2).

Belegblock:

Küther, UB Frauensee
287, 12
(
thür.
,
1498
):
domit sollen die obgemelten zinß widder abgekoufft erlediget und dieser brieff mit siner innhaltung crafftlos [...] sin.
UB Zug
352, 8
(
halem.
,
1402
):
dz alle andre únser guͤtter von im und sinen erben erledget sin sǒnd umb drÿe mút kernen ewiges geltz.
Welti, Urk. Rheinfelden
664, 41
(
halem.
,
1564
):
so verbinden wir vns [...] was vnd welche versetzte vnd verschribne pfandstuck vnd camergüter wir [...] mit solchem bösen pfening erledigen.
Ebd.
669, 20
:
[das sie] nicht schuldig weren [...] zu sonderlicher ablosung vnd erledigung unserer [...] versetzten, verschribenen vnd verpfendten camergueter.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Mit dem [...] gellt [...] erledigten die landtlewdt ir schuldbryef von den Vngrischen.
Köbler, Ref. Franckenfort
58, 3
;
Dirr, Münchner Stadtr. ;
Rwb  f.
4.
›etw. entscheiden, regeln‹;
vgl.  4.
Bedeutungsverwandte:
 2,  11.

Belegblock:

Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
165, 23
(
moobd.
,
1507
):
Wir bürgermeister und rate [...] bekennen, das diese urtail [...] für uns zu erledigen gedingt erledigt und ist des ain mans rechtspruch zu khrefften erkhant.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1625
):
alsdann sollen obangezaigt fräflich handlungen [...] in der landschranen mit recht außtragen und erledigt werden.
5.
›etw. durchführen, ausführen, veranlassen‹;
vgl.  4.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1585
):
da nun der appelant [...] inner vierzehen tagen sein appelation vor dem fürstlichen hofgericht nit erledigt, so [...] wirt des appelanten waigerung ganz und gar versessen.
6.
bedeutungsverwandt zu  2.