erkundigung,
erkündigung,
die
.›Untersuchung, Erforschung; Ermittlung‹; auch: ›Befragung‹; metonymisch (resultativ): ›Bestätigung, Zeugnis, Nachweis‹;
zu 2.
Vorwiegend Rechtstexte.
Syntagmen:
die e. halten
; die e
. (Subj.) vorhanden sein
; jn. ane e. beschuldigen, etw. aus der e. erforschen, aus der e. sich etw. erfinden, sich in der e. etw. finden,
˹etw. nach der e. benennen, jn
. (z. B. den bapst
) nach der e. wieder einsetzen
˺ jeweils temporal; die e. der sache / signatur / unschuld, austeilung des himmels
; die fleissige / glaubwirdige e
.Belegblock:
Nigkel Lydenfrost als eyn folger sollicher tad [...] von [...] Claußen Hofemanne an alle irkundigunge und ane geczugkeniß beschuldiget worden ist.
aus irer [eldesten des orts] erkundigung und besichtigung der sachen werde sich gmut der warheit seines vorgebens clerlich erfinden.
Nach erkuͤndigung der ersten signatur im qvotienten / sind die andern signaturen durch verminderung eines strichleins in allen sorten / zu benennen leicht.
so sol er
[der Beschuldigte]
[...] peinlich gefragt werden in gegenwertigkeit des richters [...]; vnd was sich in der vrgicht vnd aller erkundigung findet, sol eigentlich aufgeschriben.