erkundigen,
erkündigen,
V.
1.
›jm. etw. mitteilen, verkünden‹;
vgl.  14, .
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
schicken wie euch hiemit ain mandat, der pawrschaft zu erkundigen, damit sie daselben [hewser] unverwust lassen.
2.
›etw. erforschen, ergründen, untersuchen; etw. auskundschaften; Informationen über etw. einholen‹; ›etw. in Erfahrung bringen, herausfinden‹; auch: ›etw. / jn. (z. B. einen Straftäter) ermitteln‹; ›jn. befragen‹;
vgl.  4,  23.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 4, , ,  1; vgl.  2,  3,  1.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
eine differenz / insel, die pässe, alle dinge
)
e., etw
. [wie] (z. B.
eigentlich / wol, durch los
)
e., die zeugen auf etw. e., j. e
. [+ Objektsatz].
Wortbildungen:
erkundiger
,
erkündiger
›Erforscher; j., der etw. gründlich untersucht‹ (dazu bdv.: vgl.  2).

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
welchs teil nicht darumb gewust hat, das ist unschuͤldig am Ehebruch [...], wie wol es ein unfursichtigkeit gewest ist, das es nicht zuvor erkundigt und gewis worden ist, ob sein gemahl anders wo verbunden sey.
Ebd. (
1537
):
Solch wort haben sie von denen nicht, so sie wider teuffen, so sind sie auch, gleich als wir, nicht der Hertzen Erkuͤndiger, das sie jemands koͤndten ins Hertz sehen.
Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
ich mich denn selbst zu zeiten ließ ans Landt setzen / damit ich die Insel ein wenig mocht erkundigen.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
215r, 20
(
Leipzig
1588
):
Jm Propheten Jona [...] wird gemelt / wie [...] die Schiffleut durchs Loss erkuͤndiget haben / das Jonas [...] des grossen schrecklichen Vngewitters schuld vnd vrsache were.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Hernach erkuͤndige man die differentz zwischen der Wurtz und dehro nechst folgenden zeihl.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
249
(
Nürnb.
1517
):
Wöllen wir nun erkundigen, wie wir nit on nutz schaffen, das wie schuldig sein.
Turmair (
Nürnb.
1541
):
Plinius, ein grosser und fleissiger erkundiger aller natürlichen ding, spricht, es sei nichts armsêligers und doch nichts hochfertigers weder der mensch.
Lauater. Gespaͤnste
22v, 28
(
Zürich
1578
):
Tiberius aber nach dem er alle sachen flyssig vnd eigentlich erkundiget / hat er die pfaffen / die grossen betrieger / hencke͂ lassen.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
die [sondre fragstuck] solle͂ der andern parthy nit geoffnet werde͂ / sonder allein durch vns [...] beschehen / vnd demnach die zügen [...] daruff wol erkundiget werden.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1484
, Hs.
1535
):
wer betretten oder erkundigt wierd der bei gott dem herrn [...] schildt, den soll man [...] an leib und guet straffen.
Ralegh. a. a. O. ;
M. Cunitia. a. a. O. ;
zu Dohna u. a., a. a. O.
217
;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Vgl. ferner s. v.
1
 1,
1
 3.
3.
refl.: ›sich erkundigen, informieren; nach etw. / jm. fragen‹; ›etw. erfragen, um Auskunft bitten‹;
vgl.  23.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  4.
Syntagmen:
j. sich e., wie [...], sich in den chroniken e., wie [...]
;
sich e. S
. (Gen.obj., z. B.
der entschuldigung / gelegenheit / meinung / warheit
)
e
.,
sich e. S
. [wie] (z. B.
ordentlich / treulich, ein wenig besser, auf das förderlichste
)
e., sich e. S. an jn. e
.;
j
. (z. B.
der rat
)
sich nach etw
. (z. B.
nach den umständen
)
e., j. sich wegen etw
. (z. B.
wegen der kirche
)
e
.

Belegblock:

Holland, H. J. v. Braunschw. V. e. Weibe (
Wolfenb.
1593
):
Ich wolte auch gleichwol rathen [...], das jhr euch der gelegenheit erst noch ein wenig besser erkündiget.
Luther, WA Br. (
1527
):
Daß ich [...] wyder an ewch schreybe, [...] hab ich [...] keyne sundere Ursach, als eyns mich wegen ewrer Lieben Kirchen zu erkündigen, vnd zu wißen, wie es vm ewch selbst stehet.
Opitz. Poeterey
54, 29
(
Breslau
1624
):
so gaben auch die / welche in der zahl Poeten wolten gerechnet werden / jhre getichte anderen Poeten zue vbersehen / vnd erkuͤndigten sich daruͤber jhrer meinung.
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
31
(
mslow. inseldt.
,
1537
):
Zum Dritten gehort dem pergkmaister zwe d(a)s er [...] sich trewlich von den Amptlewten erkundig, wie die muel vnnd pergkarbaiter gehorsam sein.
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
8, 2
;
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. ;
Chron. Augsb. Anm. 1;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
39, 16
.