erkentnis,
erkantnis,
die / das
;
(für
die
)
/-nisse, -nissen
.
1.
›sinnliche (meist: visuelle) Wahrnehmung; Reizaufnahme und -verarbeitung‹; vereinzelt: ›Wahrnehmungsvermögen‹ (als in erster Linie perzeptive Kapazität des Menschen);
zu  1.
Wobd. / oobd.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , (
das
4.

Belegblock:

Kohler, Ickelsamer. Gram. (wohl ˹
Augsb.
1. Dr. 16. Jh.
˺):
Wer nun das lesen von jm selber so weit lernet, bis auff die erkendtnuß der gestalt oder form der buchstaben.
Steer, K. v. Megenberg. Sel
506
(Hs. ˹
moobd.
,
1411
˺):
Sensibilis haist di kraft, da die sel mit erchent mitsambt dem leib, was die aussern sinn begreiffent [...] vnd auch die jnner erkantnüsse derselben sach.
Höver, Bonaventura. Itin. A
238
(
moobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
[der mensch] hat fünf sinn gleich als funf porten [...], durch dy ein get erkantnüsz aller der, dy da sind in diser sinnleichhen wellt.
Moscouia
B 1r, 41
(
Wien
1557
):
so derselb Puechstab dermassen sol außgesprochen werden / hab ich zu erkantnuß denselben dermassen y. setzen lassen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
6, 7
(
mslow. inseldt.
,
1569
?):
Den Andern Zimmerleütten [...] śoll nach des obriśten Maiśters, vnnd nach ihrer Arbeit erkandtnuß
[›Inaugenscheinnahme‹]
geZalt werden.
2.
›das Begreifen, die Bewusstwerdung (einer Gegebenheit, Tatsache u. dgl.); Einsicht, Verständnis‹; ›durch Einsicht bewirkte Akzeptanz, Anerkennung e. S., eines Umstandes‹; vielfach speziell von religiös begründeter
erkentnis
, vor allem hinsichtlich der Einsicht des Menschen in die eigene Sündhaftigkeit sowie der von ihm anzustrebenden
erkentnis gottes
bzw.
Christi
als fundamentales Glaubensziel und Weg zur Vergebung der eigenen Sünden sowie zur Erlangung des ewigen Lebens;
vgl.  27.
Texte religiösen Inhalts.
Phraseme:
schlüssel der erkentnis
mit Bezug auf Lk. 11, 52 bildlich für den Zugang zur
erkentnis gottes
.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld):  3,
1
 4, (
das
4,  2, ; vgl.  3,  1, ,  2.
Syntagmen:
die e. anfangen / gewinnen / haben, got jm. e. geben
;
die e
. (Subj.)
folgen, aus Christo entspringen, (nicht) aus der vernunft entspringen / entstehen, zum glauben gehören, jm. zum ewigen leben dienen, die e
. [wo]
sein, die e. das liecht, die beste kunst, die gabe des heiligen geistes sein
;
got jn. in seiner e. erleuchten, j. durch predigen in seine e. kommen, j. von der e. abfallen, zu der e. kommen, jn. zu der e. bringen
;
die e. Christi / gottes, der sünde / warheit, der güte Christi, seiner selbst, seiner gebresten / missetaten
;
die ganze / götliche / innerliche / scharfe / volkommene e
.;
das mer der götlichen e
.;
die sünde ane e., ein rat in der e. um der e. willen
.

Belegblock:

Luther, WA (
1525
):
dise zuversicht odder glaube odder erkentnis der guͤte Christi were ynn disem aussetzigen nicht entstanden aus eygener vernunfft.
das kindlein [...] in jrem [Elisabet] leybe [...] erkandte, das Maria eyn muͤtter Gottes were, Welches gar ein scharpff erkentnis ware.
Ebd. (
1529
):
Die ßunde on erkentnis wyrdt nicht vorgeben.
Der schluͤssel des erkentnis ist, Das der Bapst gewalt hat uber alle Rechte, beide geistlich und weltlich, uber alle lere, beide Gottes und der menschen.
Ebd. (
1537
):
Dafuͤr sagen wir Gott billich Lob und Danck, Sonderlich aber dafuͤr, das er uns bracht hat zu soͤlchem Liecht und Erkentnis, welches nicht entspringet aus Menschlicher Vernunfft, Soͤndern aus Christo.
Mathesius, Passionale (
Leipzig
1587
):
also wird euch die erkentnis Christi zum ewigen Leben dienen / vnd wird euch ferner kein Ketzer mehr betruͤben.
Böhme, Morg.R.
16, 16
(Hs. ˹
schles.
,
1612
˺):
[Gott hat]
Jacob Boͤhmen [...] mit seinem Geist dermassen ausgeruͤstet / daß seine schriften als ein wunderstrohm zu dem Heiligen Meer der Goͤttlichen erkaͤntnuͤs leiten.
Gille u. a., M. Beheim
17, 55
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Mit reu, erkantnus und mit warer peicht, | das ist der weg, durch den ich gang eine | [...] | und wider chum czu dir den waren weg.
Langen, Myst. Leben
174, 15
(
nobd.
,
1463
):
so sol man / den krancken ermanen, daz / er got danck sag [...], sunderlich, daz / er ym zw sein leczten zeiten / hat geben erkantnuß seiner / sund.
Wagner, Erk. Ps.-J. v. Kastl
2, 5
(
nürnb.
,
1. H. 15. Jh.
):
Nu ist zu mercken, mit was übung [...] der mensch komen müge [...] zu sein selbs innerliche und volkomen erkantnuß.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
253, 13
(
Nürnb.
1548
):
denn es [hertz] erkennet Gott [...] vnd heist also / vmb solchs glaubens vnd erkentniß willen / ein geyst oder hertz / das recht fromm [...] ist.
Dietrich. Summaria
24r, 20
(
Nürnb.
1578
):
wo diß erkentnuß vnd bekendtnuß Christi ist / da ist gewisse vergebung der suͤnde.
Williams u. a., Els. Leg. Aurea
328, 24
(
els.
,
1362
):
die heiligen die einber sint gewesen [...], von gotte erluchtet in irre erkantnisse.
Illing, Albert. Sup. miss.
1413
(
els.
,
n. 1380
):
do [stetes anhaften] gehoͤrt zuͦ sterke, das der mensche cristum begriffe vestekliche mit zwein armen, das ist erkentnisse vnd begirde.
Anderson u. a., Flugschrr.
18, 5, 20
([
Straßb.
]
1523
):
Der arm einfeltig vnwissend des Euangeliums [...] so er yetz der warheit erkãtnüß gewiñt.
Rieder, St. Georg. Pred. (Hs. ˹
önalem.
,
1387
˺):
die engel sont die pfleger sin, bihte das waͤschhus [...], goͤtlichú erkantnust daz lieht.
Niewöhner, Teichner
205, 12
(Hs.
moobd.
,
1360
/
70
):
ruech mir herr derchentnuͤzz geben | aller meiner missetat.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth ;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Gille u. a., a. a. O.
78, 206
;
Wagner, a. a. O.
5, 5
;
Reichmann, a. a. O.
88, 16
;
171, 20
;
Illing, a. a. O.
1526
;
Rieder, a. a. O. ;
Bauer, Geiler. Pred.
77, 13
.
Vgl. ferner s. v.  2,  1.
3.
›unterschiedlich ausgerichtete sowie gestufte Fähigkeit des (richtigen) Verstehens, intellektuellen Erfassens, Begreifens‹; auch: ›Vernunft; Urteilsfähigkeit, Differenzierungsvermögen‹; vereinzelt speziell: ›Ermessen, Gutdünken‹; als kognitive, intellektuelle Kapazität des Menschen; die Beurteilung der
erkentnis
schwankt in der pro Text(stelle) gültigen Argumentation, nach der (weltlich oder religiös begründeten) Hierarchie und der jeweils anzunehmenden Orientierungsgröße zwischen bloßem Gutdünken des Menschen (pro Situation) und anmaßender Erkenntnis göttlicher Geheimnisse;
vgl.  23.
Phraseme:
der baum der erkentnis gutes und böses
›Baum der Erkenntnis‹, der an die Allwissenheit Gottes grenzendes Erkennen bringt und daher dem Menschen verboten ist (Gen. 2, 9; vgl. auch  4).
Gegensätze:
1
 1.
Syntagmen:
die e
. (Subj.)
abgehen
;
j. klarer e. sein
;
ane e. jn. bewegen, der glaube mer sicherheit haben dan die e., etw
. (Subj.)
sich mit e. zu etw. keren, von der e. reden
;
die e. der vernunft, des waren
;
die klare / natürliche / rechte e
.

Belegblock:

Luther, WA (
1525
):
Erkentnis heysst bey S. Paulus so viel als bescheydenheyt odder verstand odder vernunfft.
Ders. Hl. Schrifft.
1. Mose 2, 9
(
Wittenb.
1545
):
Gott [...] lies auffwachsen aus der Erden allerley Bewme [...] vnd den Bawm des Erkentnis
[
Mentel
1466 /
Eck
1537:
wissenheit
; Var. 1483-1518:
des wissens
]
gutes vnd böses.
Steer, W. v. Herrenb. Büchl.
170
(
pfälz.
,
1436
):
der wille des menschen, der von jme selber blint ist, ane die vernonfft vnd erkantnis kan er ye nit ördenlichen beweͤgen den menschen jn keinerley wercke.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
55, 5
(
omd.
,
1487
):
ist iúngst alle bússe gemeinlich Jn dem willen eins beicht vaters, dÿeselbe nach seÿnem irkentniß [...] zcu setzen.
Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1528
):
wir verstend auch nit, welcher
[von zwei schönen, aber unterschiedlich aussehenden Menschen]
schoͤner ist, so blind ist vnser erkantnus.
Illing, Albert. Sup. miss.
880
(
els.
,
n. 1380
):
Dise grossen wunder dis heilgen sacrementes die muͦs men mit deme gloͮben begriffen, der [...] merre sicherheit vnd worheit het denne allez natúrliche erkentnisse het.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern (
halem.
,
1611
):
Welicher aber sölliches übertretten wurde, derselb sölle nach der herren und meisteren erkantnus und guͦtduncken gestrafft werden.
Steer, K. v. Megenberg. Sel
454
(Hs. ˹
moobd.
,
1411
˺):
chert sich die kraft mit der sel vͤber sich zu vnleipleichen dingen mit erkantnüss, so haist sy intellectus.
Hohmann, H. v. Langenstein. Untersch.
121, 49
(
moobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
etleich muͤnich, dew do uberfruchpaͤrig sind gewesen in den werchen der hailigen tuͤgent, vnd daz allain ist abgangen dew derchennuͤs oder verstentichait.
Steer, K. v. Megenberg. Sel
464
;
Hohmann, a. a. O.
119, 14
;
121, 33
.
Vgl. ferner s. v. ,  6.
4.
s.  3.
5.
›kognitive Tätigkeit zum Erwerb alltagsbezogenen, relativ einfachen, vereinzelt auch wissenschaftlich begründeten Wissens‹ (z. B. über
historien, welt, arzenei, gemeinen nuz
); daraus resultierend: ›Wissens-, Kenntnisbestand; Vertrautheit mit jm. / e. S.‹;
zu  6.
Mehrfach berichtende Texte.
Phraseme:
erkentnis bei jm. haben
›jm. bekannt sein; bei jm. angesehen sein‹.
Bedeutungsverwandte:
 14; vgl.  1, (
die/das
1,  1.
Syntagmen:
j. die e. fliehen
;
die e
. (Subj.)
nüzlich sein
;
etw. in e. bringen, j. / etw
. (Subj.)
in die e. kommen, j. nach einer e. etw. wissen, nach e. säumig werden, nach seiner e. bauen, etw. zu e. vor augen stellen
;
die e. der rechenkunst / welt, der griechischen sprache, der historien / kräuter / menschen / züchte, vergangenen dinge
;
die beste / gute / lange / schlechte e
.

Belegblock:

Scholz, Lanfrank. Chir. Parva
236v, 10
(
md.
/
oobd.
,
1446
/
8
):
nach eimm / gutten vnd langen erkentniß vnd / nach einer versuchne wirstu das mugen / wißen, vnd nicht andes.
v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
daß durch dero
[der deutschen Sprache]
zierd, dergleichen historien vnserm vielgeliebten Vatterland in erkantnuß vnd an Tag gebracht [...] werde
(Vorrede).
Küther, UB Frauensee
306, 13
(
thür.
,
1507
):
wue der obgenant hoffman in disser zcedel sumigk worde noch erkentnisse, sol her solcher benanter jar beraubet sin.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
so ist auch [...] zu messung dieses [...] Werckes genungsamb / eine schlechte erkaͤndtnuͤß gemeiner RechenKunst.
Zum Exempel wil ich fuͤrnehmen die jenige Sonnen⸗finsternuͤs / welche (so viel in der Menschen erkaͤndtnuͤs kommen) die Erste gewesen ist.
Jörg, Salat. Reformationschr.
32, 13
(
halem.
,
1534
/
5
):
Dwyl und erkanntnuß aller züchten nutzlich und lieplich jst [...] jst dann wol noch nutzlicher und lieplicher / erkanntnus der historien.
Maaler (
Zürich
1561
):
Jn kundtschafft oder in erkan̄tnussz mit der waͤlt kommen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
so etlich [zunftleut] botschaftweis [...] zuͤ fürsten und herren gesandt werden, sein sie zuͤvor selten auskommen, [...] doch zum wenigisten bei denselbigen fürsten einiche gnad, erkandtnus oder kundschaft (nie) gehabt.
Seemüller, Chron. 95 Herrsch. (
oobd.
, Hs.
1. H. 15. Jh.
):
gar nuczleich ist die derchantnüss der vergangen dinge.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
[Mithridates] war auch daneben der gröst künstler voraus in der erznei und erkäntnus der kreuter.
Bauer, Imitatio Haller
78, 23
(
tir.
,
1466
):
du solt got alain gehaim sein vnd seinen engel vnd solt fliehen die erkchantnus der menschen.
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
6
(
mslow. inseldt.
,
1492
):
so soll er darnoch darÿnn(e) [schacht Oder schurff] pawe(n) noch seine(n) aÿg(e)nn vnnd gemeine(n) nucz noch seiner besten Erkantnuß.
v. Keller, a. a. O. ;
Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
3, 17
.
Vgl. ferner s. v.  2.
6.
›(rechtsverbindliche, durch dazu befugte Instanzen getroffene) Entscheidung, Erklärung, Regelung; Beschluss, Erlass (z. B. eines Rates)‹; auch: ›Urteil; Verurteilung‹ sowie metonymisch: ›Schriftstück, in dem ein Beschluss, ein Urteil festgehalten ist‹;
vgl.  910.
Vorwiegend Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
die e. aufschreiben / machen / sprechen / tun / zerreissen, jm. überantworten, ungültig erkennen, in ein buch schreiben
;
die e
. (Subj.)
beschehen, kraftlos / nichtig / tot bleiben
;
j. einen prozes auf e. abstellen, durch e. etw. machen, jn. mit e. in js. hab und güter einsetzen, einer frau einen frevel mit e. auflegen, etw
. (Subj.)
nach der e. beschehen, j. jm
. (der beleidigt wurde)
seine ere nach der e. wiedergeben, etw. nach der e. abtragen / aufheben / erstatten / geben / mindern, jn. nach der e. (be)strafen, der anforderer sich nach einer e. entschuldigen, übel
(Subj.)
jm. von einer e. entspringen, j. vor der e
. (›vor dem Inkrafttreten der Regelung‹)
aus der stat ziehen, einen handel zu der e. setzen
;
die e. des rates / richters / schultheissen, der bürgerschaft / universität, des bergamptes / gerichtes, der berggenossen / fürsten / gesellen / nachbarn / schöffen, biederen leute, herren und meister
;
die alte / neue / rechtliche
(mehrfach)
e
.
Wortbildungen:
erkentnisgrosche
›Gebühr für eine amtliche Erlaubnis‹,
erkentnispfennig
wohl ›Gebühr für die Handwerksausübung, Anerkennung als Zunftangehöriger‹.

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1443
):
eyn icklicher metzler in unserm ampt unserm gnedigsten herrn eyn erkentenispennynck alle jare verpflichtet ist.
Laufs, Reichskammergo.
266, 13
(
Mainz
1555
):
cammerichter und beysitzer denselben [gewinnendt theyl] mit rechtlicher erkantnuß in solchs des echters [der verlüstigt theyl] hab und güter einsetzen.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
72, 18
(
omd.
,
1609
):
do einer
[Bergarbeiter]
ergriffen
[beim
faullenzen
]
, solle er die woch außfeyern, aber das lohn aufgehaben werden, nach erkendtnus des bergkampts.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
314, 8
(
thür.
,
1474
):
Mertin solle [...] die frone [...] nach syner anczal des agkers unde erkenteniße der nagkebur addir ander bedderbe lute [...] vorrichten.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
um 1525
):
dasselbig
[Ungeld]
zu myndern [...] nach des erbern ausschuß furpringung und ains erbern rats erkantnuss.
Turmair (
Nürnb.
1522
):
Darnach macht der kaiser auß der mark Osterreich und vorgenanten grafschaften [...] durch rechtlich erkantnus der fürsten ein herzogtumb.
Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1378
):
die erkantnußen, so durch Heinrich Henne [...] gemacht [...], sollind ungültig erkent sein und zerrißen werden.
Bachmann, Morgant (
halem.
,
1530
):
der grăf Rengnold uß dem kŭnigrich erkent ward. Von deren erkantnuß vil lŭtten vil übels daruß entsprang.
Jörg, Salat. Reformationschr.
610, 6
(
halem.
,
1534
/
5
):
Der handell [...] zuͦ der schidlüten rechtlichen erkantnus gsetzt ward.
Rapp, UB Stuttg. (
schwäb.
,
1490
):
ob ain frow ichtzit grobs oder unerlichs handelte, so sol ir ain frevel [...] mit rechtlicher erkantnús ufgelegt werden.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
die vor der erkantnuß uß der stat zogen sint, die alle berüret das gesatzte nit.
Ebd. (
1544
/
5
):
habenn wir zunfftmaister [...] alle vnd jede alte vnnd newen schrifften, verträg, verzaichnungenn vnnd Erkantnusen [...] inn dis buch [...] beschreiben lasenn.
Ebd. (
1544
/
36
):
alle ansehung, erkantnus und ratschleg des rats mußten on bewilligung der fünf zunftmaister als tot, nichtig und krafftlos beleiben.
Hohmann, H. v. Langenstein. Untersch.
71, 17
(
moobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
in vil sachen der mensch ist ain poͤser richter sein selber vnd sol mer sten mit seim leben von der andern erchantnuͤss vnd weissung denn von aigner.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
A. 17. Jh.
):
Reuterhacken [...] soll kainer, er habe dan sich [...] angemeldet und den ercantnußgroschen nidergelegt.
Meisen u. a., J. Eck
51, 7
(
Ingolst.
1526
):
Lutter verhieß zuͦ bleiben der disputation halb bey sententz und erkentnuß der universitet, die er erkiesen wolt.
Köbler, Ref. Wormbs
30, 31
;
ders., Ref. Nürnberg
61, 28
;
ders., Stattr. Fryburg ;
Baumann, a. a. O. ;
Kohler u. a., Bamb. Halsger. ; c, 12;
Rennefahrt, Wirtsch. Bern ;
ders., Recht Laupen ;
Müller, Alte Landsch. St. Gallen ;
Rapp, a. a. O. ;
Mell, Steir. Weinbergr.
143, 12
;
Vgl. ferner s. v.  2,  3,  2.
7.
s.  11.