erkaufen,
V.;
auch mit Uml.:
erkäufen
.
1.
›etw. (sehr vereinzelt: jn.) durch ein Rechtsgeschäft oder durch einen einem Rechtsgeschäft verglichenen Akt (z. B. durch Kauf) erwerben, in seinen Besitz bringen‹; auch von Rechten, Ansprüchen u. dgl.; speziell: ›jm. etw. abkaufen‹; von Personen selten: ›jn. anstellen, in Dienst nehmen‹ (vgl. auch Phras.);
zu  5,  1.
Phraseme
erkauftes gericht
›außerordentliches Gericht, für das vom Anfordernden eine Gebühr zu entrichten ist‹ (dazu bdv.: ), ˹
erkaufter knecht, erkaufte leute
˺ ›Leibeigener; Leibeigene‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  4.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
einen acker, die bachküche / beholzung / herfart / ware, ein stük vieh, grafschaften
)
e., etw
. [wie, womit] (z. B.
redlich, auf schik und glük, aus js. gut, mit unerschwinglichen kosten
)
e., mit geld die ere, mit guten werken den himel, mit dem almosen den himmel und das ewige leben e., etw. von jm
. (z. B.
von got, von fremden
),
zu dem gotteshaus e
.;
der erkaufte acker, die erkaufte habe, das erkaufte gut
.
Wortbildungen:
erkaufer
,
erkaufte
›Bediensteter, Knecht‹ (dazu bdv.:  3),
erkaufung
.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
Da die Knechte waren leib eigen erkauffte Leute und musten eines Herrn eigen sein.
Ebd. (
1528
/
9
):
ein iglicher wolte mit seinen guten Wercken den Himel erkeuffen.
Ebd. (
1529
):
Gottes Gebot saget, das Gott nicht wolle barmhertzig sein, darumb das du es von Gott wilt erkeuffen, denn er ist dir nichts pflichtig.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
421, 5018
(
Magdeb.
1608
):
Der Pfennig ist wol außgegebn / | Dafuͤr erkaufft ward Fried vnd Leben.
Müller, Faustb.
908, 15
(
Frankf.
1587
):
[die Statt] hat drey Graffschafften mit barem Gelt an sich bracht / vnd mit allen jren Priuilegien vnd Freyheiten erkaufft.
Bachmann u. a., Volksb. (
alem.
,
15. Jh.
):
so wil aber ich dir helffen und wil ußer mynem eygen guot ein herfart erkaufen
(›finanzieren‹).
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1462
):
daz inen das [sant graben ouch steinbrechen] in iren und der iren erkouften und herbrachten gutern nit gewert werden solle.
Ebd. (
1606
):
daß in verkauf oder erkaufung der güeter des zugs oder einstands halben bede teil einander nit gefähren.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Wie erkouffte gestolne hab widerumb zuͦ antwuͦrten sy.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
144
(
Genf
1636
):
Erkauffter, Knecht.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1593
):
so ainer wil ain erkauft gericht haben, so sol er geben 10 ß.
Klein, Oswald
112, 46
(
oobd.
,
1438
):
das ist ain swëre zuversicht, | und ist aim land ain herte büss, | wo man das recht erkouffen müss
(hier: ›durch Bestechung erlangen‹).
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
2353
(
oobd.
,
1607
/
11
):
Ein brait nider weiß schächtelin [...] von Oratio Alberto von Venedig erkaufft.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Es warfen auch in Sicilien die aignen erkauften knecht ein pundschuech auf.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1610
):
wann der erkaufer in nuz und gwöhr kombt, das er [...] einen aufgerechten ait laisten [...] solle.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
wan [...] zween burger mit einander [...] ain stuck vich erkaufen und [...].
ist die völlige tratten welch auf Rabenstain gehorig [...] erkauft zu dem gottshausz.
Köbler, Ref. Wormbs
268, 12
;
Anderson u. a., Flugschrr.
21, 11, 9
;
Zingerle, Inventare ;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
103, 4
;
Vgl. ferner s. v. , ,  4.
2.
›jn. (von etw.) frei-, loskaufen; jn. erlösen, vor etw. bewahren‹; meist vom Menschen, der durch den Opfertod Christi Vergebung für seine Sünden erfährt bzw. vor der Hölle bewahrt wird;
vgl.  15,  1.
Oft Texte der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘.
Bedeutungsverwandte:
 2,  12,  12, ; vgl.  3, (V.) 5,  16,
2
 678.
Syntagmen:
jn. e., jn. teuer, durch das blut Christi e., die selen aus dem fegefeuer e., gold
(Subj.)
jn. (vor dem tod) e., j. sein leben mit geld, Christus / got jn. mit seinem blut / blutvergiessen, Christus jn. durch sein leiden und sterben, um ein teures gut, von sünden e., jm. die erlösung e., got
(Subj.)
jn. von der pein der hölle e
.

Belegblock:

Luther, WA (
1531
):
Weil wir nu durch das thewre Blut Christi erkaufft, [...] durchs Euangelium beruffen sind ,zu einer lebendigen Hoffnung [...]‘, So [...].
Ebd. (
1537
):
So thewer sind wir erkaufft, das nicht schlecht eine Creatur fur uns gestorben ist, Soͤndern Gott Schepffer aller Creaturn ist fuͤr uns gestorben.
Ebd. (
1544
):
Die Sünder sind mein erkaufftes und teur erarnetes gut und eygenthumb, denn ich hab sie mir erkauffet durch mein leyden und sterben.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
107, 21
(
Nürnb.
1548
):
Weil wir durch Christum von suͤnden erkaufft / vn̄ erloͤset sind / das wir nit ferner in suͤnden ligen bleiben.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Du [JEsu Christ] hast vns erkaufft vmb ein theures Gut, | Mit deinem Rosenfarben Blut.
Bachmann, Haimonsk. (
halem.
,
1530
):
Der gott, der das firmament geschaffen hat [...] und tod und martter an dem krŭtz leyd, den mentschen von der helle pin erkouffen, bewarre und beschirmme den keysser Karly.
alles gold uff erttrich wurd dich nŭt mögen erkouffen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Sein laͤben mit gaͤlt widerumb Erkauffen vnnd erretten.
Luther, WA ; ;
49,
XXVII, 9;
Anderson u. a., Flugschrr.
21, 7, 5
;
Kehrein, a. a. O. ;
Bachmann, Morgant ;
Ruh, Bonaventura
333, 3
.
3.
›etw. verkaufen‹; vereinzelt;
vgl.  1.

Belegblock:

Franz u. a., Qu. hess. Ref.
4, 46, 41
(
hess.
,
1531
):
Ist daruf vermoge der ordenung im
[einem Anhänger der Wiedertäufer]
geboten, sein guder zu erkeufen [...] und gelobt hat inhalts des schriftlichs bevels uber Rhein zu ziehen mit weib und kinde.