ergrimmen,
V.
›in Zorn geraten, wütend, ärgerlich werden‹ (bezogen auf emotionale Zustände, die aggressives, auch kriegerisches Handeln motivieren); auch: ›vor Wut toben‹; ›Hass gegen jn. empfinden, entwickeln‹; gelegentlich refl.; in 1 Beleg: ›über jn. kommen‹ (vom Zorn gesagt);
vgl.  28, zu  1.
Syntagmen:
j. e
. (absolut);
j. auf jn., über etw. e
.,
der zorn über jn. e
.,
j
. [wie] (z. B.
fast / hart / heftig / ser, im geist / zorn, über die massen
)
e
.;
sich e
.;
ergrimt sein / werden
.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 4, 5
(
Wittenb.
1545
):
Da ergrimmet
[
Mentel
1466:
wart [...] erzurnt
; nd. Bibel 1478:
vortornet
;
Eck
1537:
erzürnet
]
Kain seer vnd sein geberde verstellet sich.
Ebd.
2. Mose 32, 10
:
nu las mich / Das mein zorn vber sie ergrimme
[
Mentel
1466:
werde derzúrnet
;
Eck
1537:
erzürne
]
/ vnd sie auffresse / So wil ich dich zum grossen Volck machen.
Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
Wie Berrheo diß vernam / ergrimmet er vber die massen sehr.
Mathesius, Passionale (
Leipzig
1587
):
Also ergrimmet er im Geist / als er sihet den verstorbenen Lazarum.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1584
):
Sie
[die Juden]
aber gantz ergrimbt auff jhn [Jhesus], | Lieffen am Mitwoch fruͤ zu raht.
Tittmann, Schausp. 16. Jh. Kürger
27, 395
(o. O.
1580
):
Ergrim dich und laß gen wie recht | das urteil übers menschlich gschlecht.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
88
(
Nürnb.
1517
):
Wo er [got] aber ergrimmet, zeigt er ein verstockung an; und also wirdet er gesprochen die hassen, die er zu der ewigen pein verurteilt hat.
Sachs (
Nürnb.
1536
):
Der ritter ergrimbt und erpittert.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
):
er hat sie auch gar übel geschmecht und sich über die so hart ergrimbt, daß [...].
Anderson u. a., Flugschrr.
23, 3, 9
([
Augsb.
]
1525
):
WAnn zwen an ain ander schlahe͂ oder rauffen / wer des gewar wirdet / dem steet zuͦ [...] mit dem ersten zuͦschaiden / auff das sy nit ergrymmen / vñ den zoren brauchen.
Fichtner, Füetrer. Trojanerkr.
513, 6
(
moobd.
,
1473
/
8
):
Do diss mär kom zue gehörd ir messeneye, | erst wurden sy ergremmett | und mainten niemant lassen todes freye.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
638, 4125
;
659, 4780
;
688, 5709
;
Tobler, Schilling. Bern. Chron. ;
Vgl. ferner s. v.
2
 3.