erforderung,
die
.1.
›Verlangen, Wunsch, Anliegen‹; mit rechtssprachlicher Ausdifferenzierung auch: ›Geltendmachung e. S., (Rechts)anspruch‹; ›(erfolgreiche) Klage‹; ›Einforderung, Einziehung (z. B. einer Last, Abgabe)‹; Gehäuft Rechtstexte.
Syntagmen:
die e. tun
; etw. nach js. e. verkümmern lassen, das leibgut
(Subj.) von e. ablegen
; ˹die e. des klägers, der bürgermeister
˺ (gen. subjectivus), ˹die e. eines totschlags, der busse / habe
˺ (gen. objectivus); die e. gegen eine gemeinde
; die geschehene / rechtliche e
.; auf e., nach js. e., ane e
.Belegblock:
mein untertenigs vertrawen und starke zuversicht mag man auß dem leichtlich ermessen, das ich auf Kei. Ma. und ewer gnaden und guͤnsten erforderung und geleit unterteniglich erschinen bin.
Habit ir nach tode uwers [...] bruders zcu synem gute geclaget [...], unde uwers bruders wip von sollicher erfurderunge wegen ir lipgud abegeleget.
Ein rechtspruch von erforderung eines totschlags.
Von ervorderu͂g eins yeden seiner eingegebner oder beuolhner habe.
Belegblock:
hat mich Pancratius Kupfer bericht, daß die Junkfrau in der ersten Erforderung sollt bekannt haben, daß sie ihm die Ehe versprochen hätt.
Von erforderung furstellung vnd verhorung der gezugen.
sy alle sollen schuldig sein uff erforderung zu erscheinen.