erfolgung,
die
;
–/-e
.
1.
›Streben e. P. nach etw.; Ergründung e. S.‹;
vgl.  23.
Bedeutungsverwandte:
2
 4,
2
 57, .

Belegblock:

Lemmer, Brant. Narrensch. Vorr.
2
(
Basel
1494
):
Zuͦ nutz vnd heylsamer ler / vermanung vnd ervolgung der wyßheit / vernunfft vnd guͦter sytten.
Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
221, 29
(
schwäb.
,
14. Jh.
):
in den willigen geteten, in einer ieklichen wise unde die sünde sint, so vindet man zweier hande ordenunge: daz ist die meinunge unde die ervolgunge.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
damit man bey dessen erfolgung / der unergruͤndlichen Weißheit GOTTES / sich ie mehr und mehr verwundern [...] koͤnne.
2.
›Vollstreckung, Ausführung, Durchführung e. S. durch jn.‹; speziell auch: ›Zusprechung, Überantwortung e. S. an jn.‹;
vgl.  25.
Gehäuft Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
 1,  13, , I, 6,
1
 1, .
Gegensätze:
 10.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
192, 20
(
thür.
,
1474
):
worde ym sollich geleyte denne gewegert unde der fryde nicht bestalt, so worden alle dy procesß unde irfolgunge machteloß.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1462
):
[wes] ouch zwuschent iren cruzsteinen in iren owen [...] in gewalt und gewere gewesen sint one rechtlich erfolgunge und ansprach der obgenanten herschaften.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
15. Jh.
, Hs. 
1537
):
das den gesatzten rechten nicht abgank und dennocht ganze ervolgung beschech.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1650
):
bei ervolgung des widrigen die bauern selbsten sollen gestraft werden.
3.
s.  4.
4.
s.  5.