erfindung,
die
.4.
›Feststellung, Nachweis‹ (von Sachverhalten); auch: ›Ermittlung‹ (der warheit
); resultativ: ›Befund‹; speziell: ›Berechnung (e. S.)‹; Gehäuft Rechtstexte.
Belegblock:
in erfindung der wahren longitudinis *sonne* / wie am selben orthe durch Exempel gewiesen wird.
angulum [...], welcher durch zuthun des am 72 blat befindlichen Taͤbelins leichtlich zu genawer erfindung parallaxium corrigirt wird.
sol man den sager fragen aller moͤglicher [...] umbstende, die [...] allerbast zu nachvolgender erfyndung der warheit dinstlich sein mogen.
5.
›Einfall, schöpferische Idee, (Denk)möglichkeit‹; auch resultativ: ›Schaffung, Gründung (von etw.)‹; mit negativer Wertung: ›Fantasterei‹; ›Eingebung, Gutdünken‹; Belegblock:
Außfuͤhrlich vnd warhafftig beschrieben / mit holdtseeligen / sinnreichen Poetischen Erfindungen gezieret.
ein falscher Wahn vnd vngereimete erfindung eines fantastischen Hirns.
das er seinen erben und recht nachkomen nach erfindung und ereugung des bergwergks anzuheben funffzehen iar [...] frist [...] haben [...] soll.
Die erfindung der dinge ist nichts anders als eine sinnreiche faßung aller sachen die wir vns einbilden koͤnnen.
die oren beycht vffrichte͂ / speiß vñ die Ee verbiete͂ / vñ d’ gleichen meer mensche͂ erfindu͂g.
Du solt vil mer pegern czue vnderweiset werden von dem weisen, denn das du nach seist vollgen deiner erfindung vnd deinem sinn.
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Vgl. ferner s. v. .