5.
›etw. (anhand von Anzeichen, Erkundigung u. Ä.) feststellen, herausfinden, für etw. befinden, halten‹ (als das es dann gilt); auch: ›jn. / etw. wie beurteilen, als jn. / etw. erachten, einschätzen‹ (als das es dann gilt); speziell: ›etw. errechnen‹; ›jn. (vor Gericht) verhören‹;
Syntagmen:
etw
. (z. B.
den unterschied zweier zalen, die differenz / warheit / zal, js. unschuld, die austeilung des himmels, die zeit des jares, das interval, die wortzeichen, die rechten märe
)
e., etw. an / auf jm. e., etw
. [wie] (z. B.
eigenlich, an etw., aus / in erkundigung, zu recht
)
e., jn. scharf im gericht e., j. e., das [...] / wie [...]
;
jn. förderer / hinderer, gehorsame / treue untertanen e., Christus als einen menschen e
.; mit objektbezogenem präd. Attr.:
jn. aufrecht / from / erbar / gerecht / lässig / redlich / säumig / ungerecht / unschuldig, das pferd hartschlägig / rotzig, das apriori beweislich, js. werke / worte / wunder unerforschlich, die ratschläge bewert / nüzlich e
.;
die erfundene unschuld, die erfundenen dinge / minuten / stunden
.