erfinden,
V., unr. abl.
– Schwer gliederbares Bedeutungsspektrum mit teils fließenden Übergängen bzw. Überschneidungen: 1-4 beinhalten tendenziell eher objektartige Vorgänge des Wahrnehmens, Erkennens, Entdeckens und Sichtbarwerdens von Vorhandenem; 6 bezeichnet eher effizierende Handlungen; in 5 und 7 mischen sich affizierende und effizierende Nuancen.
1.
›etw. wahrnehmen, bemerken, sehen; etw. (eine Nachricht) hören‹; daraus resultierend auch: ›etw. erkennen, einsehen, erfahren‹; ›jn. (in einer bestimmten Art und Weise) erleben‹;
vgl.  3.
Bedeutungsverwandte:
 4,  12,  2, ; vgl. (V.) 37.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
die grösse, die wunder / zeichen
)
e., etw
. [woran, wodurch] (z. B.
an der keuschheit, aus dem leben, durch den menschlichen verstand, in dem wesen
)
e., j. e., das [...]
; mit objektbezogenem präd. Attr.:
jn. / etw. warhaftig / wiederwärtig e
.; subst.:
das e
. (Subj.)
erkentnis sein
.
Wortbildungen:
erfindlich
›ersichtlich, erkennbar‹,
erfindung
1 ›Kenntnis; Erkenntnis‹ (dazu bdv.:  124).

Belegblock:

Strehlke, Nic. Jerosch. Chron. (
preuß.
,
um 1330
/
40
):
Darnâch wart irvundin, | daz in den selbin stundin | dî Littouwen grôze macht | hattin.
Luther, WA (
1522
):
erfinden ist erkantnus.
Ebd. (
1528
):
diese Prophecey [...] ist nicht allein zu Mariam gesagt, [...], sie ist wol die erste gewesen, die es hat erfunden, wir aber muͤssen alle hernacher.
Ders., WA Br. (
1530
):
Denn auch vnser widderteil keinen erfindlichen yrthum drin̂nen angezeigt.
Altmann, Wind. Denkw. (
wmd.
,
um 1440
):
Ludewig, ich bringe es dir heim, du solt es erfinden.
Belkin u. a., Rösslin. Kreutterb.
54, 13
(
Frankf.
1535
):
Sein groͤsse ist erfunden gleich einer haselnuß / er [Adamas] wechset in Arabia.
Strauch, Par. anime int.
139, 19
(
thür.
,
14. Jh.
):
da sich der mensche mit sime bekentnisse etwar uf kerit und etwaz irfindit da groiz troist und wollust ane ligit.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
wir sehen auch von andern Nationen / daß sie dehro fuͤrnembste Erfindungen in ihrer Muttersprache hervor geben.
Goldammer, Paracelsus
2, 85, 9
(
1530
/
5
):
der leib wird im fünften wesen erfunden, und durch den leib wird das fünfte wesen entpfindlich.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
daß ain e. rat [...] nicht erfinden mögen, daß es ainem handwerck von webern, auch gemainer stat nutz und gut seie, die frembde gewürck alhie ferben zu lassen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Erfahrung vnd erfindung bleibt allzeit meister vnnd richter.
Meisen u. a., J. Eck
48, 35
(
Ingolst.
1526
):
darumb ermant s. Pauls die prediger zuͦ ainigkeit, darmit die prophetenn ain ander nit widerwertig erfunden.
Reissenberger, Väterb. ;
Neumann, Rothe. Keuschh.
2376
;
v. Liliencron, Dür. Chron. Rothe ;
Anderson u. a., Flugschrr.
19, 15, 17
;
Buck, U. v. Richent. Chron. Conz. ;
2.
›jn. / etw., den bzw. das man sucht, finden, entdecken‹; gelegentlich auch: ›etw. (Gewünschtes) erlangen, erreichen‹;
vgl.  5.
Seit dem 15. Jh.; oft Texte der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘.
Phraseme:
es ist noch nie j. erfunden worden, der [...]
›man hat noch nie jn. gesehen, der [...]; es gibt niemanden, der [...]‹;
es werden viele leute erfunden, die [...]
›es gibt viele Leute, die [...]‹; u. Ä.
Bedeutungsverwandte:
 19, (V.) 5; vgl.  1,  1.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
[k]einen arzt / helden / käufer / menschen / mönch, seines gleichen, zwillinge, viele leute
)
/ etw
. (z. B.
[k]einen makel, den brauch des eisens, lauf des gestirns, gnade, (k)eine meinung, die zeit
›den Zeitpunkt‹,
die ware liebe, die landschaft
[+ Eigenname],
das heilige kreuz, affen / inseln
)
e., jn
. [wo] (z. B.
auf der welt, in js. bauch, von hunderten
)
e., etw
. [wo] (z. B.
in der sele, in
[+ Ländername],
unter allen orden / sacramenten
), [wie] (z. B.
mit lachen
)
e
.;
die neu erfundenen inseln
.
Wortbildungen:
erfindnis
1 ›Entdeckung (und Erwerb)‹,
erfindung
2 ›Entdeckung, Auffinden (von etw.)‹ (dazu bdv.: vgl. ).

Belegblock:

Luther, WA (
1518
):
[Es] werden vill leuth erfunden, dye do gentzlich gleuben, wan sye dissze gebeth teglichen bethen, konnen sye nicht vordampt werden.
Nun wellen wir die rechte erfyndung und erhebung des heiligen creützs auch suͦchen.
Darum ist das das recht hailig creütz erfunden und erhaben, wann du es erkennst.
Aber es ist noch kein mensch erfunden, der seinen Freyen willen uber und widder den tod beweiset hette.
Langen, Myst. Leben
172, 9
(
nobd.
,
1463
):
wan der mensch kain / nuczern arczt nicht erfinden mag / dan den, der alle ercznei beschaffen hat.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
1517
/
8
):
Darumb wirt er geromet | Ein meister aller dichter gar, | Ich glaub daz man sein gleichen nit erfunde.
Köbler, Ref. Nürnberg
385, 7
(
Nürnb.
1484
):
Von erfindu͂g verporgner schetze in seine oder in eins andern grund.
Michels, Murner. Badenf.
11, 46
(
Straßb.
1514
):
Das niemans sich ietz straffen wil, | So gar mit frigem willen sünden | Vnd mit lachen gnad erfünden.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Americk [...] Ist erstlich erfunden worden im Jar 1492. von Christophoro Columbo.
Hohmann, H. v. Langenstein. Untersch.
107, 13
(
moobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
vil menschen [...] sint gegangen in die ainigung der wust durch der lieb willen der dervindnuͤss chunst vnd weishait.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
30, 8
(
tir.
,
1464
):
das chaum ain guter [münch] erfunden würt von hunderten.
ders. Hl. Schrifft.
1. Mose 38, 27
;
Peil, Rollenhagen. Froschm.
434, 5403
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Belkin u. a., Rösslin. Kreutterb.
136, 16
;
Knape, Messerschmidt. Bris.
28, 20
;
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
16, 40
;
19, 17
;
46, 9
;
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
90
;
Vgl. ferner s. v.  2.
3.
›jn. / etw. (in einem bestimmten, ihn bzw. es kennzeichnenden Zustand) auffinden, vorfinden; jn. bei einer bestimmten Tätigkeit antreffen‹; auch: ›jn. / etw. ausfindig machen‹; ›jn. erwischen, überführen‹;
vgl.  5.
Bedeutungsverwandte:
 7,  2, ; vgl.  1, (V.) 13.
Syntagmen:
jn. bei jm
. (z. B.
einen greulichen bei dem schönen, einen kranken bei dem gesunden
)
e., jn
. [wann, wo, wobei] (z. B.
nachts, an einer eisernen kette, an x lügen, auf der ban, im unfal, in dem diebstal / ehebruch / ungehorsam, in der missetat, in dem abschlagen, in den reben, mit einer kleinen hülle, unter den törichten jungfrauen
)
e
.; mit objektbezogenem präd. Attribut:
jn. bereit / kläffig / kleinmütig / sträflich / ungehorsam, vol zier, wein trinkend, in etw. übel, mit seinem bekentnis unrecht, in der sünde gift tödlich ane beichte e., etw. ledig / umbauhaftig e
.

Belegblock:

Luther, WA (
1518
):
bey dem gesunden ein krancker, bey dem schoͤnen ein grewlicher erfunden wird.
Nu hoͤret jr, das wir recht geleret und sie mit jrem eigenem bekentnis unrecht erfunden sind.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
54, 34
(
omd.
,
1487
):
meister. dÿß weip ist Jm ehbruch begriffen vnd irfúnden.
Franck, Decl.
350, 38
(
Nürnb.
1531
):
Bey den Roͤmern [...] haben die weiber etwo all jr tag on weyn volzogen / vnd so eine wein trinckend erfunden ward / dise muͦst das leben mit dem todt verwechsseln.
Seemüller, Chron. 95 Herrsch. (
oobd.
, Hs.
1. H. 15. Jh.
):
Er liez auch zawbrér und zawbrérin und die in der missetat erfunden mit dem rechten an underlaz überwinden.
Klein, Oswald
24, 29
(
oobd.
,
1423
):
wer inn der sünde gifft | tödlichen wirt erfunden | än beicht [...] | des sel werd dort geschunden.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1505
):
ain tiep oder ubltäter, in was ubl er erfunden wiert, hat ninder fragung.
Böhme, Morg.R.
19, 21
;
Heydn. maister
37r, 5
;
Mell u. a., a. a. O. ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
26a
;
Vgl. ferner s. v.  5,  3,  2.
4.
›sich erweisen, herausstellen, bewahrheiten‹; auch: ›ans Tageslicht kommen, sich zeigen, einfinden‹; verallgemeinernd: ›geschehen‹; ›vorkommen, sich befinden‹;
vgl.  26.
Phraseme:
sich am auskeren erfinden
›sich bei genauer Betrachtung zeigen‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.
2
 2, (V.) 12.
Syntagmen
(jeweils refl.):
etw
. (z. B.
der diebstal / glaube, alle glieder
)
sich e., sich e., das [...] / ob [...] / wie [...] / wo [...] / welche [...], sich e. S
. (z. B.
eines unrechten
)
e., sich
[wann] (z. B.
nimmer, zulezt, in verhör, täglicher gerichtsübung, laut brieflicher urkunden, von todes wegen
), [wo] (z. B.
offenlich, an js. natur, auf jm
.), [wie] (z. B.
dienlich / geschikt, in / mit der warheit
)
e
.

Belegblock:

Luther, WA (
1541
):
Und sich erfindet, das sie die alte Kirche und jren alten Breutgam als ein Ertzteufelshure verlassen.
Altmann, Wind. Denkw. (
wmd.
,
um 1440
):
daz doch was gelogen, daz sich dann in der worheit erfant.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1530
):
Wo sich aber auf den [...] eckern der pauren [...] metal [...] erfunden und sein.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
markgraf Albrecht [...] beclagt sich [...] vil und mancherlei, das sich nit erfinden mocht.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
v. 1496
):
Die frucht in muter leibe | Etliche zeit becleibe | Und sich her nho | Alle glid moß erfinden | Geschikt.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
um 1525
):
Er [Luther] hat ain her aufs ander gehetzet, | Wie sich am auskern yetzt erfindet.
Goldammer, Paracelsus
5, 176, 23
(
1530
):
also wird sich do auch erfinden, wölche die seindt, die er [Christus] uf erden lieb gehabt hat.
Klein, Oswald
15, 24
(
oobd.
,
um 1410
):
mit frid, reu, herr, alle selen beklaid, | wo sich der glouben erfindt.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1565
/
81
):
welcher tail sich aines unrechten in verhör erfund, der ist clagpuess zwelf agler.
Luther. Hl. Schrifft.
Mt. 1, 18
;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
100, 37
;
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. ;
Kurz, Murner. Luth. Narr ;
Gagliardi, Dok. Waldmann
1, 82, 17
;
Rapp, UB Stuttg. ;
Koller, Ref. Siegmunds ; ;
Meisen u. a., J. Eck
52, 5
;
Ágel, Valenzlexikon.
1988, 249
.
Vgl. ferner s. v.  5,  3,  5.
5.
›etw. (anhand von Anzeichen, Erkundigung u. Ä.) feststellen, herausfinden, für etw. befinden, halten‹ (als das es dann gilt); auch: ›jn. / etw. wie beurteilen, als jn. / etw. erachten, einschätzen‹ (als das es dann gilt); speziell: ›etw. errechnen‹; ›jn. (vor Gericht) verhören‹;
vgl.  56.
Bedeutungsverwandte:
1
 5, (V.) 23, (V.) 45,  1,  3, , ; vgl. (V.) 1.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
den unterschied zweier zalen, die differenz / warheit / zal, js. unschuld, die austeilung des himmels, die zeit des jares, das interval, die wortzeichen, die rechten märe
)
e., etw. an / auf jm. e., etw
. [wie] (z. B.
eigenlich, an etw., aus / in erkundigung, zu recht
)
e., jn. scharf im gericht e., j. e., das [...] / wie [...]
;
jn. förderer / hinderer, gehorsame / treue untertanen e., Christus als einen menschen e
.; mit objektbezogenem präd. Attr.:
jn. aufrecht / from / erbar / gerecht / lässig / redlich / säumig / ungerecht / unschuldig, das pferd hartschlägig / rotzig, das apriori beweislich, js. werke / worte / wunder unerforschlich, die ratschläge bewert / nüzlich e
.;
die erfundene unschuld, die erfundenen dinge / minuten / stunden
.
Wortbildungen
erfündeln
1 ›sich / etw. genau erforschen, ergründen‹ (dazu bdv.: , V., 4).

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
welche daruͤber sind erschlagen, sind eitel heiligen worden, als die nicht allein rechte Christen, sondern auch frume gehorsame trewe unterthane erfunden sind.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Er [Loͤw] sprach, wie ers erfunden het, | Das vnder allen [Thiern] keins so traw | Wer, als dieselbig alte Saw.
Denn sein [Gottes] wort, werck vnd seine Wunder | [...] | Sind vnerforschlich zu erfinden.
v. Liliencron, Dür. Chron. Rothe (
thür.
,
1421
):
der viende wart vil tot geworffen, das erfant man des tagis an den zu brochin helmen unde helmzeichen.
Böhme, Morg.R.
18, 24
(Hs. ˹
schles.
,
1612
˺):
Jch werde scharf erfunden werden im Gericht.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Wie schwer nu solches a priori, und zwar beweißlich zu erfinden gewesen [...] bericht ich oben am 71. und 72. blat.
so [...] mag also [...] das intervallum luminarium erfunden werden.
Jörg, Salat. Reformationschr.
123, 29
(
halem.
,
1534
/
5
):
er wer ein so weidenlicher / treffilicher diener und stryter gotts / der so mit grossem ernst die gschrifft erfüntelete.
Warnock, Pred. Paulis
9, 222
(
önalem.
,
1490
/
4
):
Ist, daz du dich selber wol erfúndlest und ersuͦchst, so findest du [...] under dem claid der bekerung ain verkert hertz.
Goldammer, Paracelsus
7, 174, 12
(
1530
):
es hat Moses den jüden scheidbrief geben; daß es aber recht wer vor gott, das ist nit erfunden worden.
Fischer, Eunuchus d. Terenz (
Ulm
1486
):
so ich erfunden hab, wie ain jüngling die gemüet und sitten der bulerin zeitlich erkennen müg.
Heydn. maister
2v, 14
(
Augsb.
1490
):
Tales [...] hat auch die zeit des jars erfunde͂. vñ in dreÿ hundert vnd fünfundsechtzig tag geteilet.
Gereke, Seifrits Alex.
4379
(
oobd.
, Hs.
1466
):
[Alexander] wolt versuchen und ervinden, | die warhait und die rechten mer | wie im ze India wer.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Der alten und zerbrochen stet [...] hab ich aus fleissiger erkündigung der kraiß und austailung des himels erforscht und erfunden.
Mannack, Rist. Pers.
140, 22
;
Küther, UB Frauensee
358, 26
;
Buchda, Schöffenspr. Pössneck
4, 101
;
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. ; ; ;
Sappler, H. Kaufringer
3, 341
;
v. d. Broek, Spiegel d. Sünders
177, 22
;
Kohler u. a., Bamb. Halsger. ;
Koller, Reichsreg. Albr. II.
158, 17
;
Rwb  f.;
Vgl. ferner s. v.  3, , (
der
2,  2,  2.
6.
›etw. ersinnen, entwickeln, entwerfen‹; auch: ›etw. einführen, einrichten‹; im Einzelnen z. B.: ›etw. (Gefängnisse als Einrichtung) gründen‹; ›ein Recht festsetzen, aufsetzen‹; abwertend: ›sich etwas ausdenken, fantasieren‹;
vgl.  36.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
den orden / wein, rechten sin, die arznei / kunst / lere / masse / morgengabe / poeterei, eine list / lüge, künstliche arbeit, neues, das bretspiel / eisen / gefängnis / gericht / geschüz / lesen / (-)recht / schachzabel, christliche leben, ein laster
)
e., etw
. [wann] (z. B.
dieser zeit, am ersten
), [wie] (z. B.
aus dem kopf, durch experienz, arglistiges gesuch, von sich selber
), [zu welchem Zweck] (z. B.
nicht wegen der heiratgüte, zu strafe
)
e
.;
das kunstreiche e
. (subst.);
erfundene sachen
.
Wortbildungen:
erfündeln
2 ›etw. findig ersinnen‹,
erfündig
›einfallsreich, ideenreich‹ (dazu bdv.:  1, ).

Belegblock:

Luther, WA (
1521
):
die menschen haben es [opffer] erfunden, und Christus hatts nit eyngesetzt.
Ebd. (
1527
):
Es ist noch nie gehoͤret, das der bekeret sey, der falsche lere erfunden hat.
Köbler, Ref. Wormbs
353, 20
(
Worms
1499
):
dan kercker oder gefengknus sindt durch die Rechtsetzer erfunden vnd zugelassen nit zu straffe. sonder zu verwarnung der straffbaren.
Kurz, Waldis. Esopus, Leben (
Frankf.
1557
):
Hett er doch solch verstand vnd gmuͤt, | [...] | Also verstendig vnd erfuͤndig, | Zu allem gedicht gar außbuͤndig.
v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
weil solche Fabeln vnd erfundne sachen in sich halten, gleich als lügenwerck zu ruck stellen.
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
11, 9
(
Frankf./M.
1568
):
Arabo die Artzney erfund.
Qu. Schweiz. Gesch. (
halem.
,
1470
):
„die gebürliche appellation“, hette herr Niclaus erfüntelet.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Darumb [...] woͤllen wir / das solich vnd andre vnzimlich pact / die durch arglistig gesuͤch erfunden werde͂ / zenichte͂ syent.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Man kan ein ding leicht verbesseren / wenns nur erfunden ist.
Baptist-Hlawatsch, U. v. Pottenst.
1366
(
moobd.
,
A. 15. Jh.
):
Die sind vnselig [...], dï die werch irer hende götter nanten: golt, silber, chunstreiches ervinden, geleichnüss der tier.
Hohmann, H. v. Langenstein. Untersch.
83, 9
(
moobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
Von den allen habent die maister naturleicher weishait vil warer vnd nuͤtzer ding erdacht vnd derfunden christenleichen leben und ler.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
109, 39
(
tir.
,
1464
):
[er] gedacht im in im sëlbs, wie er möcht ein rechten sin erdenkhen vnd erfinden, das er möcht zue ir chömen.
Piirainen, Igl. Bergr.
21, 6b
(
slow. inseldt.
,
16. Jh.
):
Das sind die Perckhrecht, Die von ersten erfunnden sind, von Frum(en) vnd weisen man(en), in Behaim, vnd in Märch(en)n.
ders. Hl. Schrifft.
2. Mose 35, 35
;
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
15, 4
;
Opitz. Poeterey
7, 23
;
Lauater. Gespaͤnste
35v, 13
;
Dreckmann, H. Mair. Troja
37, 22
;
Kohler, Ickelsamer. Gram. ;
Hohmann, a. a. O.
77, 105
;
Siegel u. a., Salzb. Taid. ;
Henisch  f.; ;
Vgl. ferner s. v. , ,  1,  14,
1
 4, ,  2,
1
(
die
2.
7.
›ein (richterliches) Urteil finden, etw. entscheiden, beschließen‹; auch: ›etw. für rechtens befinden‹;
vgl.  56.
Überwiegend Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
 23, ,  6, , ; vgl. (V.) 9,  24, (V.) 12,  4,  1, (V.) 6.
Wortbildungen:
erfindnis
2 ›Entscheidung, Urteil‹ (a. 1453),
erfindung
3a) ›Entscheidung, Fällung (eines Urteils)‹; 3b) ›Ordnung, Satzung‹ (a. 1499; dazu bdv.: ,
das
, 1).

Belegblock:

Köbler, Ref. Franckenfort
16, 3
(
Mainz
1509
):
es were dañ das Schulteiß vnd Schoͤffen erfünden das mercklich nüwerung fürbracht würde.
Hertel, UB Magdeb. (
nd.
/
omd.
,
1494
):
sulche beswerend urteil [...] mit erfyndung eynes bessern urteils und straffunghe an die hoher banck nemlichen an den pfaltz dozu auffgesatzt zw traghen.
Auer, Stadtr. München (
moobd.
,
1343
):
swaz dann der rat darüber ervindent und spricht, daz sol recht und chraft haben.
Dirr, Münchner Stadtr. (
moobd.
,
1403
):
Die zwenundsibentzig mann sullen ein ordnung machen und erfinden und versargen, wie mon allerpesst beleib pey alten rechten.
Winter, Nöst. Weist. f. (
moobd.
,
1414
):
wes se nicht chunnen erfinden im pantaiding, das sullen se erfinden im nochtaiding.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1462
, Hs. 
1644
):
was auch die zwen erfinden, anlegt oder ordnet nach gemainen nutz [...], das soll von den andern allzeit gehaltn werden.
Bastian u. a., Regensb. UB
303, 20
;
Rwb  f.;
Baumann-Zwirner, Augsb. Volksb.
1991, 366
.
Vgl. ferner s. v.  2.