erfaren,
part. Adj.
2.
›bekannt, gesichert, zuverlässig (von Informationen); nachgewiesen, faktisch gegeben‹; Belegblock:
Erfaren ist das er [Corneolus] das bluͦt stellt / vnd besonder der frawen fluß vnd feigblatern.
Gleinser, Anna v. Diesb. Arzneib.
1989, 93
.3.
›gut unterrichtet, kundig, kenntnisreich‹ (von Personen, seltener deren Handlungen); auch: ›klug, umsichtig‹; ›moralisch integer‹; des Öfteren substantiviert; Gegensätze:
vgl. (Adj.).Syntagmen:
j. e. sein, j
. [wie] (z. B. wol, in der arznei
) e. sein
; e. reden
; der erfarene beichtvater, erfarene fürsten / herzen / historienschreiber / leute
.Wortbildungen:
erfarener
Belegblock:
darinnen [...] auch vornunfftige, erfarende Fursten, Adel und leyen mochten mit ym rad sitzen.
Darumb so erwele man zu Emptern in einer Stad leute, die da from, geschickt, Erfaren, Erbare, Eheleute sind.
Jn sulchen [...] hendeln, ist nott ein vorstendiger vnd irfarner beichtvater.
Dessen sich / vermutlichen / viel in der Kunst Erfahrne verwundern werden.
Davon Salomon erfarn redt.
Er soll [...] in allen Geschichten, sonderlich aber seines Herren Land vnd Leute betreffend, wohl erfahren seyn.
4.
›mit einer Aufgabe gut vertraut; in der Bewältigung einer Aufgabe sicher und routiniert‹; speziell auch: ›(im Kampf, in der Seefahrt u. Ä.) erprobt, bewährt‹; Gegensätze:
.Syntagmen:
j. / etw
. (Subj., z. B. die bienen
) e. sein, besser wan j. / etw. e. sein, der kriegshändel
(Gen.), im balspiel e. (sein)
; der erfarene anweiser / chirurgicus / furmann / krieger
.