erfaren,
part. Adj.
1.
s. (V.) 1.
2.
›bekannt, gesichert, zuverlässig (von Informationen); nachgewiesen, faktisch gegeben‹;
vgl. (V.) 3.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl.  1, .

Belegblock:

Belkin u. a., Rösslin. Kreutterb.
128, 2
(
Frankf.
1535
):
Erfaren ist das er [Corneolus] das bluͦt stellt / vnd besonder der frawen fluß vnd feigblatern.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Erfahren sind alle ding / oder / erfahrung ist alle ding.
Ein gewiß erfahren Ding reden / Sagen / daß einer gewiß vnd eigentlich waiß [...]. Ich schrib dir erfahren Ding / daß ich gewißlichen erkundiget vnd erfaren hab. [...]. Wir sagend von erfarnen Sachen.
Gleinser, Anna v. Diesb. Arzneib.
1989, 93
.
3.
›gut unterrichtet, kundig, kenntnisreich‹ (von Personen, seltener deren Handlungen); auch: ›klug, umsichtig‹; ›moralisch integer‹; des Öfteren substantiviert;
offen zu 4; vgl. (V.) 38.
Bedeutungsverwandte:
1
 15,  2, , , (Adj.) 123, (Adj.) 4,  23, , , , , , ; vgl.  1,  2.
Gegensätze:
vgl. (Adj.).
Syntagmen:
j. e. sein, j
. [wie] (z. B.
wol, in der arznei
)
e. sein
;
e. reden
;
der erfarene beichtvater, erfarene fürsten / herzen / historienschreiber / leute
.
Wortbildungen:
erfarener
1 ›Experte‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1520
):
darinnen [...] auch vornunfftige, erfarende Fursten, Adel und leyen mochten mit ym rad sitzen.
Ebd. (
1529
):
Darumb so erwele man zu Emptern in einer Stad leute, die da from, geschickt, Erfaren, Erbare, Eheleute sind.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
65, 25
(
omd.
,
1487
):
Jn sulchen [...] hendeln, ist nott ein vorstendiger vnd irfarner beichtvater.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Dessen sich / vermutlichen / viel in der Kunst Erfahrne verwundern werden.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
217
(
Nürnb.
1517
):
Davon Salomon erfarn redt.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
Er soll [...] in allen Geschichten, sonderlich aber seines Herren Land vnd Leute betreffend, wohl erfahren seyn.
ders. Hl. Schrifft.
5. Mose 1, 13
;
Stambaugh, Friederich. Saufft.
31, 11
;
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
9, 25
;
zu Dohna u. a., a. a. O.
167
;
Voc. Teut.-Lat.
g vijr
;
Henisch  f.; ;
Vgl. ferner s. v.  1,  1.
4.
›mit einer Aufgabe gut vertraut; in der Bewältigung einer Aufgabe sicher und routiniert‹; speziell auch: ›(im Kampf, in der Seefahrt u. Ä.) erprobt, bewährt‹;
vgl. (V.) 48.
Bedeutungsverwandte:
 3, (Adj.) 1, ,  2, , , ; vgl. (Adj.) 1, ,  1, ,
1
 5.
Gegensätze:
.
Syntagmen:
j. / etw
. (Subj., z. B.
die bienen
)
e. sein, besser wan j. / etw. e. sein, der kriegshändel
(Gen.)
, im balspiel e. (sein)
;
der erfarene anweiser / chirurgicus / furmann / krieger
.
Wortbildungen
erfarener
2 ›j., der sich bewährt hat‹ (dazu bdv.: , ).

Belegblock:

Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1563
):
daß sie studenten seyen, deß bettels erforen.
Rauwolf. Raiß ([
Lauingen
]
1582
):
Dise seind dapffere erfarne Kriegsleüt.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Erfarner / erfahrer / versuchter / experiens, expertus.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
daz die alten peinen süezer hong pringen wan die jungen, wan si sint paz ervarn wan die jungen.
Luther. Hl. Schrifft.
2. Makk. 8, 9
;
Rauwolf. a. a. O. ;
Vgl. ferner s. v.  3, .