erentitel,
der
;
–/-Ø
.
›Anerkennung von herausragenden Leistungen e. P., die sich in rühmenden Beinamen bzw. in ehrenvoller Anrede ausdrückt; mit einem Amt verbundener, die Ehre des Amtes betonender Beiname‹; metonymisch auch: ›das Amt selbst‹;
vgl.  37,  5.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1562
):
[Phocilides über die Frauen]
Kündt verwalten kein regiment, | Kein rhat, gericht, noch herrlich ampt; | Solch ehrntittel wern all versamt.
Rot
356
(
Augsb.
1571
):
Titl, [...] ein Ehr Tittel vnd ehr namen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Ehrentittel / ehrennamen / titulus honoris, honorificus. Grosse ehrentittel verendern sitte / Vnd bringen doch selten tugent mitte.