erenname,
der
.
›Ehrentitel, dem identifizierenden Personennamen angehängter Beiname, mit dem einer Person individuelle wie gesellschaftliche Anerkennung erteilt wird‹; speziell: ›die Heiligkeit Gottes zum Ausdruck bringende Lobpreisung‹;
vgl.  378, (
der
345.
Späteres Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .
Gegensätze:
vgl. .

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Er [Got] sei gelobt in ewigkeit, | Mit seinem ehrennamen.
Behrend, Spangenb. Anbindbr. (
Straßb.
1611
):
solcher Ehren Nahm soll auch | Mit sich bringen nach rechtem Brauch / | Eine gewisse Deutung frei / | Dass man daraus abnehme frei / | Warumb Er jhme sei gegeben.
Also gab Gott dem Abraham | Auch einen solchen Ehren Nahm: | Weil er ein Vater solte sein | Sehr Vieler Völcker.
Dass die Leut jetztund fast allsamen / | Mehr sehen auff den Ehren Namen / | Als auff den Gburtstag / der zur frist / | Gleichwol seins Lebens anfang ist.