erenampt,
das
;
–/-ämpter
.
›Amt, Aufgabe, das bzw. die mit besonderer gesellschaftlicher Anerkennung verbunden ist‹; aus den Belegen geht nicht immer eindeutig hervor, ob diese Tätigkeit mit einer Honorierung verbunden ist; ütr. dazu: ›Person, die ein solches Amt innehat‹;
vgl.  389, vgl. (
das
1310.
Späteres Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
,  2.
Syntagmen:
ein e. haben / tragen / versehen, jm. ein e. befelen / geben / verleihen, ein e. für eine ere annemen
;
zu erenämtern kommen, jn. zu einem e. gebrauchen, zu einem e. begabt / gefordert sein
;
das e. in der regierung
;
das besondere / oberste / vorneme e
.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1562
):
Was christen hetten ehren-ambt, | die absetzet man allesambt.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
und wölichem man solichs erenampt verlihen hat, der hat es für ain besondere hoche ehr [angenomen].
in den triumphen der römischen consules [...] habend die obristen bischöf zu Rom auch ir besunder erenampt gehapt.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Ehrenampt in der regierung / item die Person / so ein solches ampt tregt [...]. Ehrenampt (das) ehrwuͤrdigkeit vnd erenstand / honor. Am obersten ehrenampt sein / die hoͤchst vnd groͤst ehr in die statt haben [...]. Den newen burgeren ehrenaͤmpter geben vnd befelhen.