erenampt,
das
;–/-ämpter
.›Amt, Aufgabe, das bzw. die mit besonderer gesellschaftlicher Anerkennung verbunden ist‹; aus den Belegen geht nicht immer eindeutig hervor, ob diese Tätigkeit mit einer Honorierung verbunden ist; ütr. dazu: ›Person, die ein solches Amt innehat‹;
Späteres Frnhd.
Syntagmen:
ein e. haben / tragen / versehen, jm. ein e. befelen / geben / verleihen, ein e. für eine ere annemen
; zu erenämtern kommen, jn. zu einem e. gebrauchen, zu einem e. begabt / gefordert sein
; das e. in der regierung
; das besondere / oberste / vorneme e
.Belegblock:
Was christen hetten ehren-ambt, | die absetzet man allesambt.
und wölichem man solichs erenampt verlihen hat, der hat es für ain besondere hoche ehr [angenomen].
in den triumphen der römischen consules [...] habend die obristen bischöf zu Rom auch ir besunder erenampt gehapt.