erbfeind,
der
;
–/-e
.
›Gegner, der traditionell seit Generationen als Feind angesehen wird‹; auch: ›erbitterter Feind‹; in religiösem Kontext speziell: ›Teufel‹;
zu ; vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  12,  1.

Belegblock:

Luther, WA (
1535
):
Es ist aber niemand denn der Teuffel, der solchs anrichtet jnn der welt als der rechte Ertz und Erbfeind Christi und der Christenheit.
Ebd. (
1538
):
Wir sind wol zornig und boͤse auff den Tuͤrcken, als das er der Erbfeind der Christlichen Kirchen sey.
Thür. Chron.
9v, 14
(
Mühlh.
1599
):
sassen die Roͤmer zu Rath / vnd hat der mehrer Theil ein grossen gefallen daran / daß sie Friede haben solten / vnd jhre Erbfeinde [Carthago] gedemuͤtiget hatten.
Ebd.
14v, 18
:
Anno 284. Regiert Diocletianus / ein Erbfeind der Christen.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
169v, 41
(
Leipzig
1588
):
Auff das jhre Key. May. [...] jhren Landen vnd Leuten [...] beywohnen / wider den Erbfeind der Christenheit / nemlich wider den Tuͤrcken.
Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
bald mit der ganz⸗erboßten Welt / [...] / sich durcharbeiten muͤssen; bald auch wieder den Erbfeind menschliches Nahmens / [...] stehen muͤssen.
Sachs (
Nürnb.
1552
):
Ich hoff zw got, ich werd erlöst | Durch in von meim grewling erbfeint.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1552
):
daß die röm. kais. und kön. may(estäten) [...] wider den erbfeind christenlichs namens und glaubens, den Türcken, ainen gemainen pfenning durch das gantz reich anzulegen bewilligt [...] haben.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;