erbarmung,
die
.
›Erbarmen, Barmherzigkeit‹; auch: ›Anteilnahme, Fürsorge‹;
zu (V.) 1.
Überwiegend Texte religiösen Inhalts.
Bedeutungsverwandte:
 13,  1,  910,  13,  5, (
das
2.
Syntagmen:
(die) e. anrufen / haben, (mit jm.) tun
;
die e
. (Subj.)
andere werke übertreffen
;
j. der e
. (Gen.obj.)
walten
;
jn. ane e. hinrichten / schlagen / schnüren, an das kreuz nageln, vor der tür liegen lassen
,
j. aus e. weinen,
[wo]
hinzutreten
;
die e. über das elend des sünders, über witwen
;
die götliche / verborgene e
.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
ist wol ein ebentheurliche Historia, das der [liebe HErr] jtzt aus grossem mitleiden und erbarmung geweinet.
Ebd. (
1532
):
[der Reiche man] der den armen Lazarum verachtet und fur seiner thuͤr ligen lies, so gar on alle liebe und erbarmung, das er jm auch die brosamlin nicht gonnete.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
181r, 27
(
Leipzig
1588
):
ist er bald aus hertzlicher erbarmunge hinzu getreten / jn mit seinem Leib vnd Leben zu erretten.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
v. 1496
):
Die lest zu kunfft Cristi wirt werden | Am ent der wellt [...] | In offener gerechtikeyt | Und in verporgener erparemunge.
Dienes, E. Gros. Witwenb.
32, 14
(
nürnb.
,
1446
):
Die erparmung über witwen spricht niht allein die heylige schrift, sunder auch die vnglaubigen heyden haben die witwen in besundrer pflege.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
12
(
Nürnb.
1517
):
wir erkennen die hochheit der zallosen barmherzikeit gots und das sein erbarmung übertreffen alle seine andre werk.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Der Apffelbiß bracht sie zum Todt, | Het vns auch bracht in die ewige noht. | Wenn nicht der einig Gottes Sohn, | Mit vns Erbarmung het gethan.
Sappler, H. Kaufringer
27, 59
(
schwäb.
, Hs.
1472
):
die [...] barmherzigkait. | die ist mit tugent so geclaidt, | das sie kan erbarmung walten.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
Sunst ward vor und hinden an sy geschlagen an alle erparmung.
Gille u. a., M. Beheim
109, 76
;
Ruh, Bonaventura
336, 6
;
Weber, Füetrer. Poyt.
90, 5
;
Öst. Wb.
2, 343
.
Vgl. ferner s. v.  1.