1
entweren,
V.;
zu
mhd.
wern
›schützen, verteidigen‹
();
vgl. auch
2
.
1.
›etw. abwehren; sich e. S. erwehren, entziehen; sich gegen etw. verteidigen; sich gegen jn. wehren‹; zu  1b.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  9,  25,  24.
Gegensätze:
 1.
Syntagmen
, jeweils refl.:
sich e
.;
sich js
. (z. B.
der feinde
) /
e. S
. (z. B.
eines gedankens, der ere / erforderung / neigung, der kälte
)
e., sich mit gewalt e
.

Belegblock:

Lutz, Buch Alfadol
35va, 2
(
obd.
,
n. 1478
):
Dein feinde werden dich engsten [...] du seyest dan gar wol gewarnet vnd du magst dich ir nit wol entweren.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
Dennocht haben wir uns sölicher erfordrung mermals entwert.
Jaspers, St. v. Landskron
64r, 5
(
Augsb.
1484
):
ob sy [Sunder] gedancken vnnd neÿgung czuͦ soͤllichen dingen des man sich hart entweren mag gehabt hetten.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
A. 17. Jh.
):
da [...] dergleichen von in wurde begert, so sollen sie sich auf das beste entwehrn.
Rosenthal. Bedencken
11, 26
;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
175, 4
;
Unger, Richtes Stig ;
2.
›jm. eine Waffe entwinden; jn. entwaffnen, wehrlos machen‹; zu  1b.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Bobertag, Schwänke (
Frankf.
1563
):
daß der Frantzos ihm den spieß bei dem eisen erwüschet [...] und sobald er im den entwert, trat er mit beiden füssen darauff.
Maaler (
Zürich
1561
):
Entweeren / Weerloß machen / Eim sein gweer nem͂en.