entweihen,
V.
›jn. (vereinzelt) / etw. durch vorherige Weihe im Status einer besonderen religiösen Erhöhung Stehenden oder in diesen Status Gebrachten (meist: einen Tempel, eine Kirche, einen Altar) schänden, die Heiligkeit aufheben‹; auch: ›durch bestimmte rituelle Handlungen eine Weihe aufheben‹; zu 1a.
Gegensätze:
.Syntagmen:
den pfaffen e., etw
. (z. B. den altar / brautkranz / kelch / kirchhof / tempel, die kirche, das heiligtum / münster
) e
.Wortbildungen:
entweihung
Belegblock:
so du mir einen steinern Altar wilt machen / soltu jn nicht von gehawen steinen bawen / Denn wo du mit deinem Messer drüber ferest / so wirstu jn entweihen
[
entzeúberteMentel
1466: , Var. 1475
vermayliget2
-1518: ; nd. Bibel 1478:
beulecket;
würdt er unrain seinEck
1537: ].
drie wochen noch ostern [...] wart daz münster zuͦ Strosburg wider gewihet [...], wand es vor entwihet waz.
weͣre aber, das der freͣuel also weͣre, das der kilchoff wurde entwichet oder die kilche, so [...].