entweihen,
V.
›jn. (vereinzelt) / etw. durch vorherige Weihe im Status einer besonderen religiösen Erhöhung Stehenden oder in diesen Status Gebrachten (meist: einen Tempel, eine Kirche, einen Altar) schänden, die Heiligkeit aufheben‹; auch: ›durch bestimmte rituelle Handlungen eine Weihe aufheben‹; zu  1a.
Bedeutungsverwandte:
 2,  1, , , ; vgl. , .
Gegensätze:
.
Syntagmen:
den pfaffen e., etw
. (z. B.
den altar / brautkranz / kelch / kirchhof / tempel, die kirche, das heiligtum / münster
)
e
.
Wortbildungen:
entweihung
.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
2. Mose 20, 25
(
Wittenb.
1545
):
so du mir einen steinern Altar wilt machen / soltu jn nicht von gehawen steinen bawen / Denn wo du mit deinem Messer drüber ferest / so wirstu jn entweihen
[
Mentel
1466:
entzeúberte
, Var. 1475
2
-1518:
vermayliget
; nd. Bibel 1478:
beulecket
;
Eck
1537:
würdt er unrain sein
].
Chron. Strassb. (
els.
,
1362
):
drie wochen noch ostern [...] wart daz münster zuͦ Strosburg wider gewihet [...], wand es vor entwihet waz.
derumbe wolte der bobest Jnnocencius den selben pfaffen haben entwihet.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1470
):
weͣre aber, das der freͣuel also weͣre, das der kilchoff wurde entwichet oder die kilche, so [...].
Maaler (
Zürich
1561
):
Entweyhen / Durch besundere ceremonie͂ die weyhe abnemmen. Exaugurare. ¶ Entweyhen / Fraͤvenlich heilige ding geschenden vnd verwuͤsten. [...]. Entweyhung.
ders. Hl. Schrifft.
Apg. 24, 6
;
Kurz, Waldis. Esopus ;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
186, 3
;
Vgl. ferner s. v.  1.