entspänen,
entspanen,
V.
1.
›zersplittern, zerbersten‹; im Beleg ütr.Belegblock:
myn frewd ist uber strauffen | mit senlichem senn, | sich wil myn hercz entspen | zu stuͤcken mancherley.
2.
›etw. beschlagnahmen, pfänden‹; zur Kennzeichnung eines gepfändeten Guts oder Gegenstands wurde durch einen Amtsträger ein Span aus der Tür oder dem Gegenstand geschnitten (); zu 1b.Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
WO auch das anpietten entspenter. verfailßter vnd verkaufter Erbe bißher vngeleich gehalten worde͂ ist. so [...].
Ob ainem (ain) vaß wein entspant wurde mit dem ambtman.
wo hie währe ein [...] man [...], und brächt her wein und möcht ihn dieweil nit ausfiehrn, so soll ers niderlegen [...], und die [richter] sollen ins entspännen.