entschleichen,
V., unr. abl.
1.
›aus einer Gefahr, einer Gefangenschaft entkommen‹; zu  2a.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  1.
Gegensätze:
 4.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
405, 4508
(
Magdeb.
1608
):
Jsts [Hertz] boͤß / so schleust sichs / vnd will weichen / | Furchtsam aller Gefahr entschleichen.
Ebd.
412, 4719
:
Ein jede [ziegengeiß] also der Gfahr entschlich.
Vgl. ferner s. v.  4.
2.
›jm. entschwinden, entfallen, verloren gehen‹ (von abstrakten Bezugsgrößen gesagt);
ent-
2a.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  2.

Belegblock:

Valli, Baldemann
497
(
rhfrk.
/
nobd.
,
um 1350
):
Ir, die des ryches guͦt in nemt, | Knecht, herren, frien, ritter, | Uch wirt daz suͤzz noch bitter, | Wann uch daz ryͤch enslichit.
Jörg, Salat. Reformationschr.
28, 3
(
halem.
,
1534
/
5
):
gestraaftt mit der vergessung / das alle vergangene ding / dem mentschen gar lichtlich und bald entschlychend / und ganntz von gedechtnus staand.
Kummer, Erlauer Sp. (
m/soobd.
,
1400
/
40
):
Owe chind dein waͤnglein sind | dıͤr also gar erplichen, | all dein macht und auch dein craft | ist dıͤr gar entslichen.