entscheidung,
vereinzelt:
entscheidigung,
die
.1.
›gerichtlicher Beschluss, Schiedsspruch, Urteilsspruch‹; speziell: ›Teilung eines Landstücks, eines Gutes‹; zu 1.
Rechtstexte.
Syntagmen:
eine e. aufnemen / begeren / machen / sprechen / tun
; die e. des richters / schiedmannes
(gen. subjectivus), die e. der klage / sache
(gen. objectivus); die endliche / fürderliche e
.Belegblock:
Nu hab wir di inschidunge vnd teylunge
[des
gutis]
also vol broch vnd vol endit. wy dy vorgen̄ sunlute vnd entscheyder dy entschitunge machen, sprechen, entscheyden vnd vorrichten.
nach beschechner mit vil zit, kosten und arbeit entschidigung aller klagen, ist zwischen einer loblichen stat Bern und iren gotshus- und herschaftluͤten [...] ein bericht [...] ufgericht [...] worden.
aber byvrteilen
[›Zwischenurteile‹]
mag man wol von mund eroffnen / es weren dañ sollich byvrteiln / die in ir krafft endtlich entschidung inhetten. richter solle [...] nach geschaffenhait des handls unparteiisch gericht ergeen und fürderliche entschidung thuen.
Andreas Müller vnnd Lorentz Piathko begeren entśchaidung Wegen des waśśergrabens śo Zwiśchen ihre beider weingärt im Mittelweg śtrittig iśt.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
124, 35
; 2.
›Argumentation, argumentative Festlegung einer abstrakten Bezugsgröße‹; vereinzelt auch: ›Auslegung, Deutung e. S. (z. B. eines Traums)‹; vgl. 3.
Belegblock:
vure mich [danyel] hin vor des kunigis angesichte, so wil ich im di entscheidunge
[
auslegungMentel
1466 / Froschauer
1530 / Dietenberger
1534: ;
Eck 1537:
aufloͤsung;
deutungLuther
1545: ]
sagen. dieselben verkerten lerer vermengen jren fürtrag mit ettlichen guoten leren, dadurch die lewt bewegt werden Inen zeglawben in allen jren entschidungen.
3.
bedeutungsverwandt zu .