entlehen,
ent|
1
lenen, V.
1.
›sich von jm. etw. ausleihen, borgen, etw. entleihen‹; vornehmlich auf Geld oder bewegliche Gegenstände bezogen, die vom Verleiher unentgeltlich oder gegen eine Zahlung von Gebühren oder Zinsen für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden; vereinzelt auf Personen bezogen; im Part. Prät. mit Tendenz zum lexikalisierten Adjektiv, dann etwa: ›bei jm. / e. S. vorhanden, aber für ihn / es nicht wesentlich, nicht zu ihm gehörend‹; vereinzelt subst.; Syntagmen:
jn
. (z. B. einen predicanten
) / etw
. (z. B. einen esel / mantel / pfenwert
›Ware‹ / zins, bücher, geld / gut / wein / wer
) e., etw. auf wucher, um zins, von jm
. (z. B. von den juden / nachbarn
) e
.Belegblock:
Das er aber sagt ,Der gottlose borget‘, ist nicht zuverstehen, das die reichen von den menschen gut entlehnen, sondern [...].
SO einer vnser Burger [...] dem andern ein ding luhe od’ entlehente einem andern zu verpfenden [...]. So soll der entlehener flyss haben vñ alle syn vermoͤge͂ thuͦn dem lyher die gelihen habe [...] wider zuloͤsen.
Ebd.
14
: ob auch zu der zyt des entlehens von keiner zyt des wid’gebbens geredt were.
Der Mond aber / und die andern Planeten / als die mit von der Sonnen entlehntem Lichte leuchten.
Von entlehenter habe inen beden zu nutz vnd frommen.
Die ersten zwen pfenning mus ich [Schmied] han, | Daß ich darmit zal wider ab, | Was ich in jugend entlehent hab.
Historia / wie der HERR Jesus kurtz vor seinem leiden zu Jerusalem auff einem entlehenten Esel eingeritten sey.
So heiss ich [Seuse] unweslich, dem daz lieht der tugent in entlenter, unsteter, unvolkomenr wise lúhtet.
wer ist der ratherr, der ein heller auf seine witz endlehnen darf, ich geschweige nehmen?
Der do eyscht von dir dem gib: vnd der do woͤl entlehen
[
borgenEmser
1527: ;
lehenEck
1537: ;
abborgenLuther
1545, Mt. 5, 42: ]
von dir nichten versags im. Uf einmal het einer Gelt entlehenet uff sein Truͤwe [...], uff ein Zil widerzuͦgeben.
welher gelt umb zins uslicht oder entlehnet, sol [...].
Wir ordnen [...] das vnßre inwoner [...] mit den Juden dhein gemeinschafft haben / noch ichts von jnen entlehnen.
auch die, so die biecher entlechnen, die leichen sy darnach andren leütten.
man hat einen predicanten von Nürnberg entlehet.
2.
›etw. (von jm. / e. S.) übernehmen, sich zu eigen machen‹; meist auf abstrakte Bezugsgrößen (z. B. Gedanken, Zitate) bezogen; in Fachtexten auch: ›etw. entnehmen‹; in 1 Beleg: ›etw. (als Abgabe) verlangen, beanspruchen‹; Späteres Frnhd.
Belegblock:
Darumb hab ich [...] mit diesem zeichen ☞ was auß dem Bebelio
[Heinrich Bebel]
entlehnet, gemercket. Darauff antworten wir: Daß solche Freyheit von den Frantzosen mit gutem Fug entlehnet
(Kontext: Abweichungen vom vorgeschriebenen Versmaß).
So Heinsius in dem Lobgetichte des Weingottes / welches er auch zum theil von dem Ronsardt entlehnet.
Es wird aber in solchem fall ein gantzer Zirckel / in seine 12 Signa zerfellet / entlehnet / und der gesambten oder kleineren Zahl zugesetzt.
Opitz. a. a. O.
54, 17
; Belegblock:
wenne dehein man [...] an sin alter komet, [...] das wir von dem von deshin [...] enkein sunder guͦt nemen noch entlechen suͥllen.
Belegblock:
des hand im [kunig Sigmunt] geholffen die Switzer und richstette [...], deren maniger entlechnet was von hertzog Fridrichen.
welicher sein hauß [...] ausserhalb der herschaft wissen versetzt [...] und dem aigen
[›Leibeigenen‹]
darinn er sitzt etwaß entlechet [...], sol [...].