Wortbildungen:
1 ›unberechtigt aus einem fremden Stollen Erz abbauen‹,
›e. S. die Grundlage, den Boden, entziehen, etw. entkräften‹,
›etw. vergessen; jm. entfallen‹ (zu
denken
2),
›etw. auseinanderfalten‹ (dazu bdv.:
1),
›jn. entkleiden‹ (ütr.: ›jn. von etw. befreien‹),
›jn. entkleiden‹ (zu
, V.,
2),
1 ›jm. etw. missgönnen, jn. beneiden‹; 2 ›jn. verletzen, etw. beschädigen‹,
›jn. aus einem Haus verweisen, jm. das Nutzungsrecht für ein Haus entziehen‹ (zu
1; allgemeiner auch: ›jm. etw. wegnehmen, entwinden‹),
›jn. aus einer Verpflichtung, Gefangenschaft befreien‹,
›verschiedener Meinung sein, nicht übereinstimmen‹ (zu
1
3),
›jm. etw. verweigern, versagen‹ (vgl.
1
6),
›Tiere losbinden, freilassen‹ (zu
kuppeln
1),
›etw. öffnen‹ (zu mhd.
lûchen
›schließen‹;
),
1 ›etw. verunreinigen‹ (im Beleg ütr.),
›eine Metalllegierung trennen‹,
›etw. zerstören, vernichten‹,
›etw. vom Schmutz reinigen‹ (im Beleg ütr.; zu
2),
›ein Schiff ablegen‹ (zu
3
),
›etw. in Unordnung versetzen‹,
›sich von jm. lösen, entfernen‹ (Basisverb zu mhd.
reien
›den Reigen tanzen‹),
›jn. von etw. (z. B. von einer Verpflichtung) befreien‹ (zu mhd.
entrîhen
›lösen‹, Basisverb zu
rîhen
›verbinden‹;
;
; dazu bdv.:
1),
˹
,
˺ ›jm. einen verursachten Schaden ausgleichen‹,
›etw. entstellen, seiner Form berauben‹,
1 ›sich entrollen‹ (von einem Tier gesagt),
1 ›abschwellen, sich zurückbilden‹,
1 ›nicht mehr bei Verstand sein‹ (im Beleg als part. Adj.),
›die Spannung (z. B. einer Armbrust) lösen‹ (dazu bdv.:
12),
1 ›jn. entstellen‹ (zu
sprossen
›wachsen‹;
),
›einen durch Betrug verursachten Schaden wiedergutmachen‹,
›jn. (von etw.) entlasten‹ (zu
1),
›jm. etw. entziehen, absprechen‹ (wohl zu
tümen
›rühmen‹;
),
1 ›sich e. S. entledigen, auf etw. freiwillig verzichten‹ (dazu bdv.:
2),
1 ›etw. funktionsuntüchtig machen, beschädigen‹ (dazu bdv.:
1); 2 ›jm. etw. stehlen, rauben‹,
1 ›jn. aus einem Ort ausweisen, von wo verweisen‹; 2 ›jm. etw. (durch Urteil) absprechen‹,
›jm. etw. verweigern, einen Wunsch abschlagen‹,
1 ›js. / e. S. entbehren‹; 2 ›jn. e. S. berauben‹,
1 ›etw. entwirren, loswinden‹; 2 ›sich e. S. entziehen, sich aus etw. herauswinden‹ (im Beleg wohl: ›verderben‹),
›sich von etw. lösen, freimachen‹.
Wortbildungen:
›einem Lebewesen die Sehnen entfernen‹ (im Beleg ütr.),
›jn. blenden‹ (im Beleg ütr.),
˹
,
˺ ›die Rinde eines Baumstammes entfernen‹ (dazu bdv.:
1
1,
1),
˹
(zu
4),
(zu
4)˺ ›jn. entjungfern‹,
›jn. des Friedens berauben, js. seelisches Gleichgewicht stören‹,
›sich aus einem Stand, einer Gemeinschaft ausgliedern‹ (zu
genos
,
der
, 1; vgl.
),
›jm. einen Besitz nehmen‹ (dazu bdv.:
1),
˹
,
(wohl zu
2 in ütr. Bed.),
˺ ›jn. enthaupten‹,
im Beleg: ›jn. hinrichten‹,
›jn. mutlos, feige machen‹,
1 ›Gott durch die mystische Überwindung seiner Distanz zum Menschen der Seinsstufe des Menschen annähern‹ (dazu bdv.:
4; ggs.:
7),
›jm. seine Gunst entziehen‹,
›jm. die Hörner abnehmen‹ (im Beleg ütr.: ›jn von etw. befreien‹),
›einen Ritter zu einem Mönch machen‹ (zu
knappe
2),
›Pflanzentriebe beschneiden‹ (zu
knopf
2),
›jn. von etw. befreien, entledigen‹; refl.: ›etw. ausscheiden‹,
›sich vor Gericht entschuldigen‹ (zu
1),
˹
(zu
,
das
,
1),
˺ ›jn. töten‹ (dazu bdv.:
),
›ein Pferd vom Reiter befreien‹,
›jm. / e. S. die Kraft entziehen‹ (zu
,
das
),
›jn. von seinem Menschsein befreien‹ (in religiösem Sinne),
›jm. den Mönchsstand entziehen‹,
›sich entkleiden‹ (zu
pfeit
),
›js. Ruf wiederherstellen‹ (vgl.
5),
›etw. (im Beleg: ein Land) ausdörren‹,
›ein Schwert aus der Scheide ziehen‹ (dazu bdv.:
1),
›sich die Schuhe ausziehen‹,
›etw. offen zeigen‹ (dazu bdv.:
1),
›einem Täufling das Taufkleid ausziehen‹ (zu mhd.
wester
›Taufkleid‹;
),
Wortbildungen:
1 ›jn. e. S. (im Beleg: der Freiheit) berauben‹,
›jn. entmannen, um ihm die sexuelle Lust zu nehmen‹,
›etw. verändern, umformen, verwandeln‹ (zu
1
, Adj.,
1),
›jn. von als schlecht bewerteten Eigenschaften befreien‹ (zu
6),
˹
(dazu bdv.:
2;
3,
2,
),
,
(zu
, Adj.,
1; dazu bdv.:
3)˺ ›etw. entweihen, schänden‹,
1 ›jm. die (geistige) Kraft nehmen‹ (zu
kräftig
2); 2 ›etw. außer Kraft setzen‹ (zu
4),
›morgens etw. zu sich nehmen, frühstücken‹,
›jn. seiner Schönheit berauben‹,
1 ›sich in harmloser Gestalt zeigen‹ (vom Teufel gesagt).