emolument,
das
;›Einkunft, Einnahme‹.
Belegblock:
seindt gleichwol viel / so das Halßgericht zuhalten berechtiget [...] geniessen auch sonsten der Hochgerichts Nutzbarkeiten vnnd Emolumenten.
1800 ℔; jedoch hierin umbegryffen die emolumenta, die er hat von sigelgelt, buͦßen, von den manlächen.