eloquieren,
V.;
aus
lat.
ēloquı̄
›heraussagen, heraussprechen‹
(
Georges, Neub.
1, 1845
).
›etw. mit rhetorischer Gewandtheit vortragen, etw. deklamieren‹.
Bedeutungsverwandte:
1
 3,  2, .

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1431
):
Ein comedi zu recidirn, | In teutscher sprach zu eloquirn.
Rot
308
(
Augsb.
1571
):
Eloquirn, Außsprechen / außreden / für vnnd für sagen. Auff Oratorisch zierlich reden.