einziehen,
V., unr. abl.
1.
›etw. (z. B. als Pfand, zum Ausgleich einer Schuld) an sich, in Besitz nehmen, (von jm.) einziehen, beschlagnahmen‹ (meist als Amtshandlung dazu befugter Rechtspersonen); ›jn. festnehmen, ins Gefängnis bringen‹;
zu  13.
Gehäuft obd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
jn. gefänglich einziehen
›jn. verhaften‹.
Bedeutungsverwandte:
 12,  12, , ,  1,  2, (V.) 5, (V.) 1; vgl.  67.
Gegensätze:
.
Syntagmen:
jn. e., etw
. [wie] (z. B.
als eine persönliche schuld, mit recht, zu js. handen
)
e., (jm.) etw
. (z. B.
den zol, das lehen, die güter / schulden
)
e., etw
. (z. B.
gründe
›Flächen‹)
von jm. e
.
Wortbildungen:
einziehen
(
das
) ›Geiselschaft‹,
einzieher
1 ›Geld-, Steuereintreiber‹ (dazu bdv.: ; in 1 Beleg ›Spielbetrüger‹),
einziehung
1 (phras.:
gefängliche einziehung
).

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Annemen. [...] Etwas mit Recht einziehen / einfengen / einem͂en [...] oder an sich bringen.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
217, 33
(
omd.
,
1554
):
wenn der bergkmeister [...] durch den gerichsfrohnen jemanden will einziehen laßen und in die haft bringen.
Skála, Egerer Urgichtenb.
147, 2
(
nwböhm.
,
1575
):
Den 19. Octob [...] Ist Enders Puchspaum, Wegen eines begangenen diebstals [...] ein Zogen worden.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1427
):
Beschehe aber das nit, [...], so sind wir verbunden, daz unser ieglicher [...] zestuͦnd daselbs [...] in eins offenen wurts hus soͤllen inziehen zuͦ leisten und von soͤlicher leistung niemer gelassen.
UB Zug
459, 30
(
halem.
,
1409
):
súllent ouch dem Ringenberg die guͤter, so im der Holtzach ingezogen hat, gentzlich ledig und los gelassen und wider geben werden.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
n. 1437
):
als ouch bishar gar schedlich winckelspil von etlichen getriben, da durch biderber luten kind durch soͤllich inziecher betrogen vnd verfuͤrt worden sind.
Rennefahrt, Gebiet Bern (
halem.
,
1459
):
den fromen vesten Niclaus von Scharnachtal [...] und [...] den fromen Urban von Muͦlleren [...] zuͦ unsern innemern und inzichern semlichs guͦtz gesetzt.
Maaler (
Zürich
1561
):
Den zoll Eynziehen [...]. Die schulden Eynziehen / Das man außgelihen hat widerumb hoͤuschen. [...]. Eynziehung deß gaͤlts / das gaͤlt hoͤuschen.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
aigennutz und geitz, so alles ding an sich einzeucht wie der magnet das eisen.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
198, 28
(
moobd.
,
1524
):
Die weyll dan [...] bevolchen worden, alle heuser [...] in jars frist bauen und stifftlichen zulegen, wo solchs nit bescheche, alsdann die selben alle zu des fursten hannden eintzuziechen.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1568
):
gefenklicher einziehung und rechtfertigung der malefizpersonen.
Ebd. (
1638
):
Zum ainlisten sollen si auch auf iren zins oder huebgründen kaine keischen
[›Bauernhäuser‹]
nit aufsözen [...], vil weniger von den gemainden gründ einziechen und einzeinen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
so sie aber wein hinüberfüereten und solches der herrschaft verschwigen, mag sie die herrschaft arrestiren und einziehen.
Ebd. (
1391
):
sover aber ainer [...] vermainet sein ednhueben nit hinwegk von ime zu geben, so hat alsdann der bropst volmechtigen gewalt di edn huebm einzuziehen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
36, 5
(
mslow. inseldt.
,
1606
):
iśt Martin Vogler Vnd durko Sikhora [...] gefengklich aingezogen vnd wider baide ein rechtstag angeśtellt.
Ralegh. America ;
Köbler, Stattr. Fryburg ;
Winter, Nöst. Weist. ;
Brunner, a. a. O.
176, 25
;
Bischoff u. a., a. a. O. ; ;
Grothausmann, a. a. O.
29, 8
;
Vgl. ferner s. v.  1,  2,  3.
2.
›etw. / jn. (körperlich, räumlich) nach innen, in etw. hinein bewegen, ziehen‹; ›sich zusammenziehen‹ (von Tieren gesagt); ›etw. in sich aufnehmen‹; auch: ›etw. (z. B. Informationen) einholen‹; refl. meist in tropischer Verwendung: ›sich in sich selbst (körperlich oder geistig-seelisch) zurückziehen‹; selten: ›jn. aufnehmen, beherbergen‹;
vgl.  36.
Phraseme:
die pfeife einziehen
›(in einer Auseinandersetzung) kleinlaut werden‹ (von der Sackpfeife des Dudelsacks her motiviert);
die segel einziehen
›mit etw. aufhören‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, , ; vgl.  1.
Gegensätze:
.
Syntagmen:
jn., etw
. (z. B.
erfarung, ein bild
),
den bauch e., etw. durch etw
. (z. B.
durch die sinne
)
e
.;
j. sich (in die götliche liebe) e., in etw. e
.; Part. Prät.:
eingezogen sein, js. leib eingezogen werden
;
der eingezogene bauch, ein eingezogenes kin
.
Wortbildungen
einzieher
2 (dazu bdv.: ).

Belegblock:

Luther, WA (
1528
):
Gieng doch Christus durch verschlossene thuͤr mit seinem leibe, und die thuͤr ward dennoch nicht ausgedenet noch sein leib eingezogen.
Ebd. (
1532
):
die dazu beruffen sind, das sie sollen Apostel sein und leuchten, wollen nicht gerne erfur [...], sondern kriechen zu winckel, halten hinder dem berge und ziehen die pfeiffen ein.
Sermon Thauleri
5ra, 26
(
Leipzig
1498
):
bilde ist ein dı̄g dz die sel schopft mit den crefften von den dingē es sey ein stein. ein roß. ein mensch. [...]. so nymmet sie das bilde heruor das sie vor eingetzogen hat.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
weil aber hier noͤthigers zu tractiren ist / wiel ich die Seegel auff dißmahl einziehen.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
der kast des dings ist ein alter prun und unten seer weit in ein geründt gemaurt und oben eingezogen
(›verjüngt‹).
Maaler (
Zürich
1561
):
Eyngezogen / Eng eyngebrisen. Substrictus, Contractus.
Den bauch Eynziehen. [...]. Einen knecht Eynziehen vnnd beherbergen / Jm vnderschlauff geben. [...]. Eynzieher / Beherberger. Receptor.
Ein Eyngezogen kyne / Verbissen / kurtz.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
Pei dem tier [Meerfrasz] verstên ich die geitigen amtläut [...], die nümmer vol werdent [...] wenn si dann die herren jagent und si dar umb verderben wellent, sô ziehent si sich ein und ezzent von in selber ain stuck.
Alsô
[wie die Seidenraupe bei der Verpuppung]
tuont die volkumen menschen, die sich zemâl eingezogen habent in die götleichen lieb, die ahtent aller auzern lieb niht, diu in diser werlt ist.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
17. Jh.
):
inquirirung uber der müsstäther aussag, wie uber ire aussagen erfarung einzuziechen.
Vgl. ferner s. v.  1.
3.
›etw. / jn. (in etw. anderes) einfügen, hineinbringen‹; ›etw. (Gebrauchs-, Zwecktaugliches, auf Personen oder Sachen bezogen) anführen, einbeziehen‹; ›jn. hinzuziehen‹; ›jn. (einer Gruppe von Personen) hinzufügen‹; speziell: ›jn. zum Militär einziehen‹;
zu  1.
Phraseme:
die armbrust / den bogen einziehen
›die Armbrust / den Bogen spannen‹ (auch ütr. gebraucht).
Bedeutungsverwandte:
, .
Syntagmen:
etw
. (z. B.
das evangelium, die namen, neuen seile
)
e., jn. (amptshalben) e
.;
etw. auf etw
. (z. B.
die gestalt eines bildes auf den teillinien
)
e., jn. / etw. in etw
. (z. B.
die oberkeit in das gebot, die schlösser in einen spruch
)
e
.
Wortbildungen:
einziehung
2 ›Einbeziehung, Hinzufügung‹.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
Am selbigen tage hat [...] ein Radt der Neustadt Magdeburgk [...] mich mit eingetzogen Amptshalben.
alle diejenigen, so solt wollen vordienen [...], sollen sich bei Clausen Tolwichen und andern der Stadt Capitener einziehen lassen.
Luther, WA (
1529
):
Daruͤmb ist ynn diesem gepot nicht eingezogen Gott und die oͤberkeit noch die macht genomen, so sie haben zu toͤdten.
Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1528
):
Also hab man weyter acht, das man fleyssig eynzich
[die Linien im Gemälde für]
die brust, bauch, den rucken vnd hindern [...] auff das die aller kleinsten dinglein [...] auff das best gemacht werden.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
wenn dann also not ist, die newen seil ein zu ziehen aber die seil umb zu keren, so soll [...].
Banz, Christus u. d. minn. Seele
1422
(
alem.
,
1. H. 15. Jh.
):
Dar umb ziehent alle den bogen in | Und schießent in in das minrich hertze sin.
Behrend, Spangenb. Anbindbr. (
Straßb.
1611
):
wann ich wolt dergleichen Namen | Allhier einziehen allesamen / | Auss heiliger Schrifft / recht ohn geferden | So würd ein grosses Buch drauss werden.
Fischer, Eunuchus d. Terenz (
Ulm
1486
):
(I)N disem fierden tail [...] wird ain waichmütige person eingezogen die sich leicht erschrecken lat.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
in dem [...] spruch [...] wardt nit eingetzogen, noch vertragen die Schlos, Stett und flecken, so [...].
Chron. baier. Städte. Regensb. (
moobd.
,
1525
):
als ich am freitag [...] under anderm gepredigt und eingezogen hab das evangelium, so meldung thut von der kosperlichen salben.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
A. 17. Jh.
):
wie woll aber solliches gericht durch einziehung etlicher alten perschonen sich weiter (als die verzaichnus) erströken solte, so [...].
4.
›etw. einschränken, beschränken, reduzieren, begrenzen; zurücknehmen‹; ›sich beschränken‹;
zu  6.
Bedeutungsverwandte:
 3, ,  3,  4, .
Syntagmen:
etw
. (z B.
die gnade / regierung, das gebet, die ausgaben
)
e
.;
etw. auf etw
. (z. B.
die anzal auf drei personen
)
e., den rat um x personen e
.;
etw
. [wie] (z. B.
eng
)
e
.

Belegblock:

Luther, WA (
1531
):
So wil ich sampt den meinen unser gebet nach Gottes befelh auch einzihen und [...] fur die suͤnde zum tode nicht beten.
Ebd. (
1534
):
zu viel gnade / kan man widder ein zihen vnd wenigern / Aber die straffe kan nicht wider zu rucke komen.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
was ir daniden bey euch geraten köndt, [...] das wöllend uffs furderlichst hieher verschaffen und euch uff das geringst einziehen, als ir könt.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
sich aber die burgerschaft umb ein nambhaftes nach und nach geringert, als ist der rat zue zweien malen umb neün person eingezogen
[›verkleinert‹]
worden.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1553
):
dardurch [schuldenlast] sie dann bewegt worden, alle unnotdurftige gebeu gentzlich einzestellen, auch andere ausgaben zuͤ ringern und alles aufs genauest [...] eintzetziehen.
Oorschot, Spee/Seifert. Proc.
457, 17
;
Mell u. a., Steir. Taid. ;
5.
›(festlich, prunkvoll) an einem Ort eintreffen, einziehen‹; ›sich an einem Ort / bei jm. niederlassen‹;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
 12, ; vgl.  1,  1, (V.) 1,  1,  4.
Gegensätze:
 9.
Syntagmen:
j. e
. (absolut; vielfach);
j
. [wo] (z. B.
bei dem abt, in ein haus, in offene herbergen
)
e
.
Wortbildungen:
einziehung
3.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
Dise weyssagung nun verursacht den Herren zuͦ disem zug, und ist jm seer vil dran gelegen, Derhalb er [...] offentlich bey hellem, liechten tag zuͦ Jerusalem einzeuhet.
Ders. Hl. Schrifft.
Ps. 24, 7
(
Wittenb.
1545
):
MAchet die Thore weit / vnd die Thüre in der welt hoch / Das der König der Ehren einziehe
[
Mentel
1466:
geet ein
;
Froschauer
1530 /
Dietenberger
1534:
hineyn gange
;
Eck
1537:
würd eingan
].
Peil, Rollenhagen. Froschm.
425, 5135
(
Magdeb.
1608
):
Darnach zeucht er mit Triumpff ein / | Bewohnt die Festung fuͤr die sein.
Mon. Boica, NF.
2, 1, 273, 19
(
nobd.
,
1464
):
das sulch gewonheit schedlich ist eyner herrschaft, der markt und dorfer dardurch geswecht werden, die lewt ein- und auszziehen, wie sie wollen.
Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Immigratio, Ein einziehung.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
da ist er [...] in ainen herlichen pallacio [...] eingetzogen.
Rauwolf. Raiß ([
Lauingen
]
1582
):
die frembden vnd Kauffleut [...] alß in offne Herbergen einziehen.
Thiele, Chron. Stolle ;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Rauwolf. a. a. O. ;
Vgl. ferner s. v. , .
6.
›etw. (z. B. einen Graben) auffüllen, einebnen; etw. (eine Vertiefung) beseitigen‹;
vgl.  6.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1507
):
daß die von Niernberg [...] (die) landgreben wider eintziechen und die warten oder turen abrechen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1524
, Hs.
1. H. 17. Jh.
):
Welcher pflanzsteeg oder schlöttergrueb macht, soll er dieselben [...] innerhalb dreien dagen widerumb hinweck thuen und einziehen.
7.
›jn. bedrängen, nötigen, zu etw. zwingen‹; ›jn. beschuldigen‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
 7,
1
 7, (V.) 4.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1449
/
50
):
ob auch iemant von den obgenanten parteien [...] zu erbshuldung oder andern pflichten gedrungen oder eingezogen worden wer, der oder die alle schulen der frei und ledig sein.
Argovia (
halem.
,
1527
):
Wer dem anderen sine Kind beschwerte, inzug‘ oder anspräche, da ist die Buͦß 10 ℔.