einzelig,
einzelich,
Adj.
/ Adv.
1.
›einzeln, unverbunden; nicht zusammen, gemeinsam, in einer Gruppe‹; ›gesondert, individuell; eins nach dem anderen‹; meist adverbial; Syntagmen:
etw. e. dichten, etw
. (z. B. rübensamen
) e. in einen acker stossen, j. e. heranreiten, jn. e. mit klage antasten
.Belegblock:
hieraus thaten unser knechte ihren reutern, wan sie entzlich und besonder heran ritten, unversehens viel schaden.
Iz wêr zu hô, zu breit, zu lanc | [...] | daz gar zu intrichtene | und ênzillîch zu tichtene.
das die sach dester gründtlicher an tag komme / so wil ich sie einzaͤlig bede mit klag antasten.
es ist ein stein [...] er wechst nit / so wechst nichts auß jm / also ist Abraham auch gewest / ein eintzeliger Man / hat ein vnfruchtbars weib.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
130, 27
; Chron. Nürnb. Anm. 5;
2.
›einzig‹; ›nur einmal vorhanden‹; ›einzigartig‹; die Einmaligkeit, Alleinstellung bzw. Herausgehobenheit, Einzigartigkeit einer Bezugsgröße kennzeichnend; Belegblock:
Der Papst hat diese sonderliche enzliche Gabe [keusch ohne Ehe zu leben] ohne Gottes Gnade ingemein wollt dringen und erzwingen, [...]; aber wie es gerathen ist, das siehet man wol.
Ainzellig erwelt Selectus.
hie ich gar kein Schwester han, | Dann ich bin nur ein eintzlichs Kind.
dass er ihn ohn einzelich
[hier: ›irgendeine‹]
Ursach erstochen hat.