einzelig,
einzelich,
Adj.
/
Adv.
1.
›einzeln, unverbunden; nicht zusammen, gemeinsam, in einer Gruppe‹; ›gesondert, individuell; eins nach dem anderen‹; meist adverbial;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl.  1,  1,  1.
Syntagmen:
etw. e. dichten, etw
. (z. B.
rübensamen
)
e. in einen acker stossen, j. e. heranreiten, jn. e. mit klage antasten
.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
,
1565
/
6
):
hieraus thaten unser knechte ihren reutern, wan sie entzlich und besonder heran ritten, unversehens viel schaden.
Strehlke, Nic. Jerosch. Chron. (
preuß.
,
um 1330
/
40
):
Iz wêr zu hô, zu breit, zu lanc | [...] | daz gar zu intrichtene | und ênzillîch zu tichtene.
Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1513
):
1 maß sol ich pei ainczlich pei ime holen laß.
Franck, Decl.
334, 5
(
Nürnb.
1531
):
das die sach dester gründtlicher an tag komme / so wil ich sie einzaͤlig bede mit klag antasten.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
195, 33
(
Nürnb.
1548
):
es ist ein stein [...] er wechst nit / so wechst nichts auß jm / also ist Abraham auch gewest / ein eintzeliger Man / hat ein vnfruchtbars weib.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
130, 27
;
2.
›einzig‹; ›nur einmal vorhanden‹; ›einzigartig‹; die Einmaligkeit, Alleinstellung bzw. Herausgehobenheit, Einzigartigkeit einer Bezugsgröße kennzeichnend;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
 24, ; vgl.  2,  2.

Belegblock:

Luther, WA Tr. (
1538
):
Der Papst hat diese sonderliche enzliche Gabe [keusch ohne Ehe zu leben] ohne Gottes Gnade ingemein wollt dringen und erzwingen, [...]; aber wie es gerathen ist, das siehet man wol.
Voc. inc. teut.
a vjv
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Ainzellig erwelt Selectus.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
hie ich gar kein Schwester han, | Dann ich bin nur ein eintzlichs Kind.
Qu. Brassó
4, 49, 33
(
siebenb.
,
1626
):
dass er ihn ohn einzelich
[hier: ›irgendeine‹]
Ursach erstochen hat.