einwoner,
1.
›Einwohner, Bewohner, Bürger eines Ortes, Landes usw. (auch von Größen, die als Raum gedacht werden)‹; speziell: ›Einheimischer‹; zu .
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
.3, 1747
Syntagmen:
die einwoner erschrecken, das land
(Subj.) die einwoner ausspeien
; der e
. (Subj.) etw. zalen, die einwoner etw. anschauen / hören / verspüren, mangel haben
; den einwonern etw. verleihen
; j. auf die einwoner herabsehen
; die einwoner der erde / stat / welt, des amptes / himmels / landes
; die geistlichen einwoner
.Wortbildungen:
einwonerin
einwonerordnung
Belegblock:
ich wil jre [Heiden] missethat an jnen heimsuchen / das das Land seine Einwoner
[Hs. W, 15. Jh.:
entweler]
ausspeie. Ebd.
Jes. 12, 6
: Jauchtze vnd rhüme du Einwonerin zu Zion / Denn der Heilige Jsraels ist gros bey dir.
DEnn als ehemals die Teutschen Wallen / | Jn Jtaliam eingefallen / | Die einwohner also erschreckt / | Das sich jeder fuͤr jhn versteckt.
Siht er [Got] herab, wie ihm gefelt, | Auff die einwoͤner aller welt.
damit wir den Ort mochten erlangen / welchen die Hispanier Puncto de los Espannoles, vnd die Eynwohner Conquorabia nennen.
Um guter ordnung [...] willen nam die stadt mercklich an mannen, aber nicht so viel zu an frawen, also daß die einwohner an weibern mangel und gebrechen hetten.
haben wir [...] allen einwonern und auslendern [...] diese hiernochgeschriebene begnadung und freiheit zu bergwergsgerechtigkeit vorliehen.
weder vor⸗her noch hernach
[einer Sonnenfinsternis]
einiger defect an der Sonnen von der Erden Ein⸗wohnern moͤgen verspuͤret werden. Einwohnerordnung mit vihe halten.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
5, 11
; 2.
›Bewohner, Ansässiger eines Ortes, der das Bürgerrecht nicht besitzt‹; zu .