einverleiben,
V.;
wohl Kontamination von
einleiben
und
verleiben
sowie in Analogie zu
lat.
incorporāre
›verkörpern; einverleiben‹
(
Georges
2, 171
) gebildet (
Pfeifer
2000, 783
).
›etw. / jn. (fest) in etw. (z. B. in einen Text, eine Gemeinschaft) aufnehmen, einfügen, eingliedern; etw. hinzufügen, ergänzen‹;
zu  1, vgl.
3
 2.
Spätes Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Mannack, Rist. Pers.
120, 7
(
Hamburg
1634
):
heute zu tage solche wichtige Haͤndel
[
Mordt / Todtschlag / beraub
usw.]
von vnerfahrnen Scribenten ins gemein den Comœdien einverleibet werden.
Luther, WA (
1522
):
Nunmehro werden wir durch den Glauben Christo einverleibet, und alles was Christus hat, ist unser.
Ebd. (
1523
):
Zu dem vermogen [...] ynn den gemeinen kasten sollen dieße [...] zinße, guter, gerechtigkeiten [...] geschlagen, [...], als ewig verwidembt und einverleibt, sein.
Opitz. Poeterey
55, 11
(
Breslau
1624
):
Welches denn der groͤsseste lohn ist / den die Poeten zue gewarten haben; daß sie [...] in die bibliothecken einverleibet [...] werden.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
hab ich mich die muͤhe nicht tawren lassen / dessen ein‘ universal T
. [Tabelle]
vom 56 biß 64 Blat / diesem Wercke einzuverleiben.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
das landt war der cron Hispania inverleibt.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16.
/
17. Jh.
):
weliches [...] ihro fürstl. gdñ. etc. dem herrn Hannß Malczen [...] anbevolchen [...] zu ewiger gedächtnuß in deren von St. Rueprecht stattutenbuch einzuverleiben.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
101, 10
(
mslow. inseldt.
,
1612
):
man wölle [...] ihre [Testatores] auśśag pro memoria ins śtadt protocoll einuerleiben lośśen.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
78, 9
;
v. Ingen, Zesen. Ged.
388, 12
;
Grothausmann, a. a. O.
141, 14
;
Vgl. ferner s. v. .