einverleiben,
V.;
›etw. / jn. (fest) in etw. (z. B. in einen Text, eine Gemeinschaft) aufnehmen, einfügen, eingliedern; etw. hinzufügen, ergänzen‹;
Spätes Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
heute zu tage solche wichtige Haͤndel
[
Mordt / Todtschlag / beraub usw.]
von vnerfahrnen Scribenten ins gemein den Comœdien einverleibet werden. Nunmehro werden wir durch den Glauben Christo einverleibet, und alles was Christus hat, ist unser.
Zu dem vermogen [...] ynn den gemeinen kasten sollen dieße [...] zinße, guter, gerechtigkeiten [...] geschlagen, [...], als ewig verwidembt und einverleibt, sein.
Welches denn der groͤsseste lohn ist / den die Poeten zue gewarten haben; daß sie [...] in die bibliothecken einverleibet [...] werden.
hab ich mich die muͤhe nicht tawren lassen / dessen ein‘ universal T
. [Tabelle]
vom 56 biß 64 Blat / diesem Wercke einzuverleiben. das landt war der cron Hispania inverleibt.
weliches [...] ihro fürstl. gdñ. etc. dem herrn Hannß Malczen [...] anbevolchen [...] zu ewiger gedächtnuß in deren von St. Rueprecht stattutenbuch einzuverleiben.
man wölle [...] ihre [Testatores] auśśag pro memoria ins śtadt protocoll einuerleiben lośśen.
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Vgl. ferner s. v. .