einstellen,
V.;
auch rückuml.Wortbildungen:
einstellung
Belegblock:
Es ist recht, mein lieber Sohn, das du dich hast eingestellet, Aber wo bleibet mein ander Son Nero?
er wird freylich noch fur Michaelis sich einstellen, so bald er Magister worden ist.
So kan sich wilhelm gorteler, der borge, mit sulchen jnsagen, [...], kegin de jnstellunge nicht uffgehalden noch behelffen.
2.
›etw. / jn. an einen Ort, in einen Raum bringen, in etw. hinein stellen‹; im Einzelnen auch speziell: ›jn. einsperren, gefangen halten‹; ›(Vieh) unterstellen‹; ›(jm.) etw. (als Pfand) übergeben‹; ›jn. (als Bürgen) vorführen, beibringen‹; ›etw. rechtsförmlich vorbringen‹; Syntagmen:
etw
. (z. B. die klage
) e., jm. etw
. (z. B. ein ding
) e., jn
. (z. B. einen bürgen
) e., jn. zu gebürlicher strafe e
.Wortbildungen:
einstellung
Belegblock:
[wird das Pfand beschädigt, muss der Schuldherr den Schuldner entschädigen]
als das pfandt zu zyten der instellunge nach gemeiner achtung besser gewesen were dan syn schulde. Ebd.
270, 14
: Es moͤgen auch die Erben des schulthern [...] die ingestelten pfande verkauffen.
Eynstellen / Jn stal stellen / Jm stal halten. [...] Das eynstellen deß vychs.
mich ouch nit gegen jemand jn gfarlickeytt zuo kumen lan / alls der trutzlichen tieren / die mich vormals 70 stund jn gestellt
[›umstellt, eingeschlossen‹]
ghan. hat Maximilian dieśe Bürgen eingeśtelt. welche ihn haben auśgePürgt.
[...] Valtn ZiPśer, Peter Zeiß, haben klag, Antwort vnnd Zeugnus [...] für vns fürbracht vnnd eingeśtellt.
‒
Vgl. ferner s. v. .3.
›etw. (in der Zeit Existierendes oder Verlaufendes) beenden, aufheben; mit etw. aufhören‹; vereinzelt refl.; auch in normativem Kontext: ›die Fortsetzung e. S. verbieten; jm. etw. untersagen‹; Meist obd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Wortbildungen:
einstellung
Belegblock:
Beruhtt Vff voriger außag vnd Schwachheit halber ist ferner Inquisition eingestalt.
Wir woͤllen diese Sach auff dieses mahl (instellen).
welche des
[Eigenbedarf an zu mahlendem Getreide]
aber überschreiten [...], denen sol auch ir malter auf die hausnodturft eingestelt und die mül abtan (werden).
eißfischen [...] ist [...] auf ein ewiges ende eingestelt, bei der straf ½ reichstaller.
[wenn j.]
über [...] auszaigung seines orts weiter einfieng als ihm außgestöckt worden [...] und über ordentliche ersuechung gegen der nachbarschaft sich nichts einstellete, den soll [...] sein erpautes getrait [...] gepfendet [...] werden, biß zu ferer einstellung und vergleich gegen der nachparschaft.‒
Vgl. ferner s. v. .Belegblock:
Derhalben sey der radt tzu Aldenburg [...] schuldig, tzu weren falschen predigern odder yhe datzu helffen odder leyden, das eyn rechter prediger daselbst eyngestellet werde.
Belegblock:
die frembden / Naͤrrischen / jtzigen / nichts wuͤrdigen / falschen Geberden / damit wir vns einer gegen dem andern einstellen / vnd die aus andern Laͤndern gesogene Boßheit begehren zu bemaͤnteln.