einstehen,
V., unr. abl.
1.
›sich an einem Ort (bzw. in einem Innenraum) aufhalten, befinden; an einem Ort bleiben‹; subst. im mystischen Kontext: ›(ausfüllendes) Vorhandensein, Existenz; Zustand des In-sich-selbst-Ruhens‹;
zu  5.
Bedeutungsverwandte:
 3.

Belegblock:

Quint, Eckharts Pred. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
Got ist ein einvaltig instan, ein insiczen in sich selber.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
[der bischoff] macht ain sollich täding
[für das reformierte Kloster]
, daß sie [closterfrawen] den orden halten solten und über zwai jar einstan [...], und welche das nit tuen wolt und herauß wolt kommen, der solt [...].
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
M. 16. Jh.
):
man soll auch alles viech fur den halter treiben was instet zu Soss in dem aigen.
Quint, a. a. O. .
2.
›sich wohin, zu jm. begeben; sich bei jm. einstellen; einer Gemeinschaft beitreten, sich ihr anschließen‹;
zu  2.
Wortbildungen:
einstand
2 ›Amtsantritt‹.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
89, 20
(
rhfrk.
, o. J.):
Derselbige
[neu gewählte Gerichtsperson]
pflegt hernacher seinen aydsbrüdern, sambt deren weibern zum einstand einen imbis zue geben.
Sachs (
Nürnb.
1550
):
Wer mein beger, | Der mag sich zu mir machen her, | [...] | Wenn er will, so mag er einstahn, | Eh im sein kranckheit grösser wachs | Und uberhand nem, spricht Hans Sachs.