einstehen,
V., unr. abl.
1.
›sich an einem Ort (bzw. in einem Innenraum) aufhalten, befinden; an einem Ort bleiben‹; subst. im mystischen Kontext: ›(ausfüllendes) Vorhandensein, Existenz; Zustand des In-sich-selbst-Ruhens‹; Belegblock:
Got ist ein einvaltig instan, ein insiczen in sich selber.
[der bischoff] macht ain sollich täding
[für das reformierte Kloster]
, daß sie [closterfrawen] den orden halten solten und über zwai jar einstan [...], und welche das nit tuen wolt und herauß wolt kommen, der solt [...]. 2.
›sich wohin, zu jm. begeben; sich bei jm. einstellen; einer Gemeinschaft beitreten, sich ihr anschließen‹; Wortbildungen:
einstand
Belegblock:
Derselbige
[neu gewählte Gerichtsperson]
pflegt hernacher seinen aydsbrüdern, sambt deren weibern zum einstand einen imbis zue geben.