einstand,
der
;
-s/–
.
1.
›Stillstand; Gleichstand (in einer Auseinandersetzung)‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Chron. baier. Städte. Regensb. (
moobd.
,
1528
):
Wie es also ein monat einen instant het, in welcher der pischoff als ein geborner fürst hielt rath bey churfürsten und fürsten.
2.
s.  2.
3.
›Einwand, Widerspruch‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Grothausmann, Stadtb. Karpfen
155, 19
(
mslow. inseldt.
,
1625
):
Da aber interim
[bis zur Zahlung des Kaufpreises]
Vonn iemanden ein einśtandt beśchehen wurd.
4.
›Näherrecht, Vorzugsrecht; privilegierter Anspruch auf etw. (z. B. auf einen Kauf)‹.
Bedeutungsverwandte:
1
 5.

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1606
):
ist [...] dahin verabschiedet [...] daß in verkauf oder erkaufung der güeter des zugs oder einstands halben bede teil einander nit gefähren.