einschlagen,
auch
einschlahen,
V., unr. abl.
1.
›etw. (eine Fläche, ein Stück Land) einzäunen, einfrieden‹; meist zur (vorübergehenden) Inbesitznahme zum Zwecke landwirtschaftlicher Nutzung;
zu  4.
Meist halem.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. .
Gegensätze:
 9,  8.
Wortbildungen
einschlag
1 (dazu bdv.:  1).

Belegblock:

UB Zug
562, 3
(
halem.
,
1416
):
Was aber das inschlan belangt, mögend sÿ wohl ettlich inschlag thun, doch, wan das holtz erwachst, die heg wÿder uffthun.
Rennefahrt, Recht Laupen (
halem.
,
1500
):
was dann jemans [...] inzuͦschlachen gegoͤnnt wurd, das soͤllt nit lenger, dann druͥ jar also genutzt werden.
Ders., Wirtsch. Bern
749, 2
(
1523
):
Soverr ouch jemand von der allmend [...] utzit ingeslagen und soͤllichs zuͦ sinen eignen guͤttern gezogen haͤtte [...].
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1525
):
Ein herr von Sant Gallen hab och [...] eliche güter inschlachen lassen, daruf si vorhar trib und trät gehept haben.
Ebd. :
was güter das gotzhus ingeschlagen und inhat [...], die selben güter sol sin gnad wider usschlachen.
Boner, Urk. Aarburg
157, 31
;
UB Zug
1890, 2
;
Siegel u. a., Salzb. Taid. ;
2.
›etw. durch schlagende Bewegungen in etw. / jn. hineinbringen, hineintreiben‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
 2, .
Wortbildungen:
einschlag
2 ›mit Hilfe eines Stoffstückes in Wein eingebrachte Gewürzmischung‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1534
/
5
):
Er
[
affe
, der einen Menschen nachahmt]
hatte aber
[beim Holzspalten]
kein badhembd an und die geylen
[›Genitalien‹]
fielen jm jnn die spalten, Und vergisset einen keyl einzuschlahen, So zeucht er die axt aus, klemmet und zuquitzscht die geylhen.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
35, 29
(
osächs.
,
1570
/
7
):
nim ¼ loth aniß, 4 loth violwurzel [...], stoß die durch einander, und zeühe den schwefel uf ein grob rein tüchlein, [...], so wirds ein köstlicher einschlag.
Gille u. a., M. Beheim
99, 794
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Den andern slug man ainen pfal | zum hindern ein.
Ebd.
449, 516
:
etlich an eisynn haken warn feurein, | die in in die münd und dy orn | [...] | und in ir aigen menschlich scham worn ein geslǎgen.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Die Naͤgel eingeschlagen starck, | Durch Haͤndt vnd Fuͤß durch Bein vnd Marck.
Maaler (
Zürich
1561
):
Eyngeschlagen oder eyntriben Pfaͤll [...]. Eyngeschlagner nagel.
Froning, Alsf. Passionssp.
5623
;
3.
›etw. (z. B. einen Körperteil) durch Schlagen beschädigen, verletzen, zerstören (mit affiziertem Objekt)‹; mit effiziertem Objekt auch: ›durch schlagende oder grabende Bewegungen eine Öffnung, Vertiefung u. dgl. in etw. erzeugen‹; dazu im Bergbau speziell: ›einen bergmännischen Bau beginnen‹;
zu  16.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 1, , .
Wortbildungen
einschlag
3 (dazu bdv.: ,  1); auch bildlich.

Belegblock:

Ermisch, Freib. Stadtr. (
osächs.
, Hs. 
v. 1325
):
Ist aber, daz ein man sinken wil eine grube, die da heizet ein heimelichkeit
[›Abort‹]
, di muz he inbrechen oder inslan dri vuze von sime nakebure.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1506
):
ufs neue stollen einschlohen bauen bergwerg treiben.
Ebd. (
1539
):
dass der perkmeister keinem gewercken seinen erbschacht vorleihen sal, wann er denselben liegen lässt und doch [...] ein fenster einschlecht und darinnen [...] arbeit.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
Ich will zwar nicht lang brangen, | Ihr die Lend schlagen ein.
Maaler (
Zürich
1561
):
Ein neüwer Eynschlag [...] Ein furhen oder lange gruͦb / weynraͤbē oder boͤum zepflantzen gemacht.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
116
(
oobd.
,
1607
/
11
):
1 wilder schweinkopf [...], dem die hirnschaln, als es gelebt, mit gewalt eingeschlagen und zertrümmert worden.
Vgl. ferner s. v.  2.
4.
›jn. gefangen nehmen, einsperren‹; ›etw. einpacken, in ein Behältnis (ver)packen‹;
zu  14.
Obd.
Bedeutungsverwandte:
 4; vgl. (V.) 1,  17.
Wortbildungen:
einschlag
4 ›Salbenverband, -umschlag‹.

Belegblock:

Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1516
):
dem Angelo Schawer der Focker [...] verert ein clain eißnen truhlen [...]; solch truhlen schlug dem Luchas Siczinger ein gen Venedig.
Müller, Welthandelsbr.
313, 20
(
schwäb.
,
1535
):
eingeschlagen in ainlff faß centner 275 kupfer.
Deinhardt, Ross Artzney
229
(
oobd.
,
1598
):
Schneidt den gaul auf biß auf das lebendig, thue darnach den einschlag darüber.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1528
):
der ainen sölhen [pawrnknecht] so verspillt und will in halten bei dem prett und in einschlachen [...].
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1573
):
Wo aber einer dem andern dratt zu erschiessen, schlagen, verprennen, den soll seines herrn ambtman annemen und einschlahen.
5.
›kraftvoll, plötzlich auf etw. auftreffen; wo einschlagen‹;
zu  2.

Belegblock:

Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
M ccc lxxxxiij jar slueg das wild fewr zu Strawbing ain und verpran die halb stat.
6.
›Vieh (an einem eingezäunten Ort) weiden lassen‹;
vgl.  1.
Wortbildungen
einschlag
5 (a. 1561; dazu bdv.:  6).

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
63, 45
(
rhfrk.
,
1628
):
So der allmendschütz einen ereylt, so nicht in die allmend gehöret und doch viehe einschlägt oder holz hawet, und ihme vor daß ambt oder den centgrafen gebieten muß.
7.
›einander die Hand geben‹ (zur Bekräftigung einer Vereinbarung u. dgl.);
vgl.  1.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Sein treüw geben mit Eingeschlagner hand.
Eynschlahen / verheissen / die hend bieten.