einsaz,
der
;auch
-Ø/-e
+ Uml.– Ansätze 2 und 3 vorwiegend in Rechts- und Wirtschaftstexten.
1.
›etw., das in etw. (anderes) eingefügt, eingesetzt ist‹; je nach Bezugsgröße unterschiedlich spezialisiert, z. B.: ›eingefügter Redeteil, Parenthese‹; ›eingesetztes Behältnis‹; Belegblock:
Eynsatz [...] Da man ein spruch oder gantze meinung in ein red hineynsetzt oder flicket / von waͤgen deß meererē verstands. Parenthesis, Interiectus.
das ander [lädlein] ist braunrot gelact [...] und hat ein einsatz.
Ebd.
1605
: silberne weisse leüchter mit ihren einsatzen, darein man die kertzen steckht.
Ebd.
964
; 2.
›Einweisung in einen Besitz, ein Recht‹; ›Einsetzung in ein Amt, eine Position; Ernennung (e. P. zu einem Amt)‹; Wortbildungen:
einsazbrief
einsazgeld
Belegblock:
So sol der jhene oder die jhenen so die güttere ligen lassen / vnd vsserung thuͦn woͤllen das jnsatze vnd jnschryb gelt zu geben schuldig sein.
Ebd.
101, 7
: von einē jnsatz brieff vber farende habe sol man gebē einē thornes jnzu schryben.
wan̄ zuͦ der zit / so der [...] erb / den insatz begeren / ein andrer zuͦgegen stan würd / der solich erb ouch ansprech [...].
herr Thoman Fugs [...] mit kayserischen räthn [...] begerten des einsaz auff dy haubtmanschafft mit kayserlicher majestät mandaten.
Belegblock:
Es sollen auch die jhenen vor denen solche jnsetze vnd pfandschafften gescheen / die selben anderer massen [...] nit annemen.
so globen und versprechen wir [...] bi unsern guͦten trüwen, ouch bi band, pflicht und insatz aller [...] unser guͤtter [...] unsern gnedigen herren die 4596 ℔ 5 ₰ [...] zuͦ bezalen.
Köbler, a. a. O.
58, 4
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