einräumen,
V.
1.
›jm. etw. (ein Stück Land, Geld usw.) überlassen, übereignen, (zur Nutzung) abtreten‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
 1, , .

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Wenn yhr nu wollet hoch poltern, Man solle euch die stifft vnd kloster widder gentzen vnd alles widder ümb ein reümen So sagt man euch billich, [...] Lieben herrn, gebt vnd genn̂tzet zuuor widder ewrn zwifeltigen raub.
Küther, UB Frauensee
409, 5
(
thür.
,
1537
):
so haben wir [...] ir und iren erben unser wießen genant die Biberswiesen [...] eingereummpt und verschrieben.
König-Beyer, Reichenb. Stadtb.
61, 10
(
nböhm.
,
1524
/
64
):
das wir der edlen tugentsamen fraw Brigitten [...] das gelt, [...], gentzlich vnd gar eingereumett vnd tzu geeygnet haben.
Bell, G. Hager
449, 2, 3
(
nobd.
,
1596
):
so balt mir wider reimen ein | meine güter Die pfaffen, | So reiss ich mit meim volck Dar von.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
134, 31
;
2.
›jm. etw. gestatten, zugestehen; zubilligen‹; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 8,  12,  2,  45, , , ; vgl.
1
 2,  2,
2
 1.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
wir auch selbs bekennen und jnen einreumen, das sie sitzen in der rechten Kirchen, haben das Ampt, so von Christo gegeben.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
626, 3764
(
Magdeb.
1608
):
wie er wolt / so solt es sein / | Die wahl wolt er jhm reumen ein.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1563
):
Solche entschuldigung
[er kenne die von ihm geschwängerte Frau nicht]
war ihm [bauwer] von seiner freundtschafft, weil das meidtlein arm war, also eyngereumpt.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Bewilligen. Einem etwas bewilligen vnd einraumen.
3.
›jm. etw. entwenden, stehlen‹; konvers zu 1; semantischer Bezug auf
ein-
kaum möglich.
Wortbildungen:
einräumung
.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Straßb.
1579
):
Stelen. Heimlich entfrembden. Einem einraumen. Etwas entwenden.
Diebstal. Heimliche entfrembdung. Einraumung. Entwendung. Abzug / Oder / Entziehung frembdes guts.