einlegen,
V.
1.
›etw. / jn. / sich in etw. hinein legen‹; speziell: ›etw. mit Einlegearbeiten ausstatten, verzieren‹; ›eine Waffe auf jn. anlegen‹; ›etw. (z. B. Stecklinge) in den Boden setzen‹;
vgl.  12,  116.
Phraseme:
feuer einlegen
›ein Feuer legen, Brandstiftung betreiben‹;
sich für jn. einlegen
›sich für jn. einsetzen‹;
sich mit schürfen einlegen
›zu schürfen beginnen‹ (bergbausprachlich);
jm. / e. S
. (z. B.
seinem mutwillen
)
ein bis / gebis einlegen
›jn. zügeln, bändigen, zur Mäßigung zwingen; sich zähmen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (V.) 1,  116.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
eine deichsel / stange
)
e
.;
etw
. (z. B.
einen spies
)
gegen jn. e., jn. in das grab, etw. in etw
. (z. B.
den daumen in die hand, geld in den gotteskasten, aloen in das papier
)
e., sich zur ruhe e., der wind sich in das segel e
.;
eingelegte schosse
›Stecklinge‹; jeweils auf Einlegearbeiten bezogen:
etw. mit etw
. (z. B.
eine truhe mit laubwerk
),
etw. von etw
. (z. B.
die laden von perlenmutterschnecken
)
eingelegt sein
;
eine eingelegte arbeit
.
Wortbildungen
einlegung
1 ›Bau (einer Brücke)‹ (dazu bdv.:  1).

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
der knaben sollen drey gewesen sein, die also feur einzulegen sich unterstanden hetten.
Luther. Hl. Schrifft.
Mk. 12, 41
(
Wittenb.
1545
):
Jhesus setzet sich gegen den Gotteskasten / vnd schawet / wie das volck Geld einlegte
[
Mentel
1466:
wurffen
]
in den Gotteskasten.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Wil mich zuͦr ruͦhe legen ein, | Und schlaffen bis an morgen.
Knape, Messerschmidt. Bris.
14, 25
(
Frankf./M.
1559
):
Also legt Brissonetus gegen dem einen [...] den spieß ein [...] die Trom̄eter bliessen inn die Trometen / die beyde liessen gegen einander lauffen / was die Geul vermochten.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
147, 28
(
omd.
,
1554
/
1663
):
Do sich’s begeb, das einer aufnehm nach einer gemuteten [...] fundgrub die nechst [...] und legte sich ein mit schürfen.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
73r, 39
(
Leipzig
1588
):
Wo solchen grimmigen Leuten nicht ein scharff Gebiss eingeleget wuͤrde / So were alles Predigen [...] bey jhnen vmbsonst.
Chron. Strassb. (
els.
,
1362
):
daz grab do man an dem karfritage jerlichen unsern herren inleite.
Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
E. 14. Jh.
):
daz Got disen grunt frilichen und gewalteclichen besitzen múge in dem edeln minnenclichen grunde do er sin goͤtlich bilde ingeleit hat.
Maaler (
Zürich
1561
):
Eyngelegt schossz / das man wider in das aͤrdtrich legt / darmit andere schossz daruon außwachsind.
Rot
319
(
Augsb.
1571
):
sich für ein andern einlegen / fürbitten.
Rauwolf. Raiß ([
Lauingen
]
1582
):
Moly, Ammi, Aloen &c. [...] die dür / vnnd mehrthails inns Bapir waren eingelegt.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
337
(
oobd.
,
1607
/
11
):
indianische laden, von allerley thier, vögel und lantschafft mit gold gemalt, und theils von den schön gefarbten perlenmutterschneggen eingelegt.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1512
):
Wer ainen slueg mit der hant und den daumb nit hat ingelegt in die hant, ist zu wandl 5 ℔ ₰.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
ich geschweig, das der gemein unverstendig [...] man seinem muetwillen, lust und glück ein biß solt einlegen, sich messigen künnen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
die Oberdorfer [sollen den weeg und die steg richten] aber biß gegen [...] Valtin Teichtmandl, auch zum Teichtpächl und selbes mit einlegung oder machung aines prüggl
[›kleine Brücke‹]
wol verwahren.
Lappenberg, Fleming. Ged. ;
Peil, Rollenhagen. Froschm.
658, 4755
;
M. Cunitia. Ur. Prop. ;
Bauer u. a., a. a. O.
518
;
Vgl. ferner s. v.  12,  7,  6.
2.
›etw. einzahlen, einen Beitrag zu einer Gesamtheit, -summe leisten‹; häufig: ›eine Einlage (für etw.) leisten; einen Betrag (zweckgebunden) hinterlegen‹;
Spezialisierung zu 1; zu  1, vgl.  1213.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  5,  2.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Mk. 12, 44
(
Wittenb.
1545
):
Denn sie haben alle von jrem vbrigen eingelegt
[
Beheim
1343:
geworfin ûz
;
Mentel
1466 / nd. Bibel:
gelegt
]
/ Diese aber hat von jrem armut alles was sie hat / jre gantze Narung eingelegt.
Erben, Omd. Chrestomathie
32, 5
(
Leipzig
1489
):
Tzu sulchem schiesßen vnd abentheuer werden dy gemeinen schutzen vnd schiessgesellen inlegen, wie sich dan nach gleicher antzalle geburet.
Ebd.
39, 4
(
1498
):
Wer der gewinhafftig vorhoft tzu werden [...], der soll vnd magk auff ein itzlich czedil vnd namen drey groschen [...] einlegen.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
215r, 2
(
Leipzig
1588
):
ein Gluͤckstopff ist ein gesamlet Gut von vielen Leuten zusammen getragen vnd eingelegt / da ein jeder was grosses zu erlangen verhoffet.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
es will unser herr der legat, das das einlegen des halben tails der kost steen sol zu eins ieglichen menschen gewissen.
Köbler, Ref. Nürnberg
374, 4
(
Nürnb.
1484
):
Von gewynn vnd verlust der geselschafter eins yeden nach gleicher anzal seins eingelegten gelts.
Ermisch, Sächs. Bergr. .
Vgl. ferner s. v.  2,  1,  2.
3.
›jn. gefangen nehmen, einsperren, inhaftieren‹;
Spezialisierung zu 1; zu  1,  22.
Rechtstexte, Chroniken.
Phraseme:
jn. gefänglich einlegen
.
Bedeutungsverwandte:
 7; vgl.  7.

Belegblock:

Skála, Egerer Urgichtenb.
247, 5
(
nwböhm.
,
1578
):
Der Arm man frue dauon gemußt, nichts sagen dörffen, hett Ihn sonst laßen einlegen.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
dieselbigen Tetter [...] Soͤllen durch vnser amptlewt oder Richter von ampts wegen angenomen, eingelegt vnd darumb [...] gestrafft werden.
Bernoulli, Basler Chron. (
alem.
,
um 1543
):
Der [schuldhes von Bellicken] ward yngeleit und etliche zit in der gefaͤngnusz enthalten und gfragt.
Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1571
):
so er aber den eyd nit thuͦn wölte, sol man in inleggen, biß er den eyd thuͦt.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
):
er ist aber [...] gen Laugingen gefiert und gefängklichen eingelegt worden.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
34, 5
(
mslow. inseldt.
,
1597
):
iśt Betgen Mockeśch [...] wegen eines begangenen Ehebruchs inns gefenknuß eingelegt worden.
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. ;
Köbler, Ref. Wormbs
337, 6
;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Welti, Stadtr. Bern ;
Rennefahrt, a. a. O. ;
4.
›etw. (z. B. Waren, Lebensmittel) einlagern, an einem Ort aufbewahren‹; ütr. auch: ›etw. geistig aufnehmen, bewahren‹; ›Personen an einem Ort unterbringen, einquartieren, jm. jn. zur Beherbergung zuweisen‹;
Spezialisierung zu 1; zu  1, vgl.  11618.
Gehäuft obd.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.
Wortbildungen:
einleger
1 wohl ›Amtsträger, der die Einlagerung von Waren überwacht‹; 2 ›Landstreicher‹ (dazu bdv.: vgl. ).

Belegblock:

Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
53, 10
(
osächs.
,
1542
/
70
):
Es gelanget an uns, den rate, das etwo burger und andere wein und bier einlegen.
Gerhardt, Meister v. Prag
191, 21
(Hs. ˹
nobd.
,
1477
˺):
Sele du hast vil gutes eingelegt in vil iaren / (nw) rwe iss vnd trinck vnd hab dick wirtschafft.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
den ein legern für die keller 7 pf.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
was für wein sie also in ihren kellern inlegen, der soll aller in minder füedrige und füerlign vaß [...] gezogen und gelegt werden.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1550
):
Als nun des kaisers [...] furier anfiengen zuͤ furieren, kamen sie an den Weinmarckt und legten denselben wirten so beschwerlichen ein, als vor nie erhört worden.
Dise knecht wurden in hailig Creutzer vorstat gelegt mit großer beschwernus derselben burgerschaft [...] und man leget je ainem 20, dem andern 10 ein, die selbst kaum raum zuͤ irem volck hetten.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
17. Jh.
):
das die obrigkeiten die underthonen vor den beschwerlichen einlegern, umbstraifern, müessiggengern, so den underthonen stets auf dem hols ligen, [...] schutzen und schirmen sol.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
83, 26
(
tir.
,
1464
):
ich schëcz auch, tu seist das pehalten vnd einlegen in dein hercz vnd gemuet mit ganczer pegirde.
Vgl. ferner s. v.  2.
5.
›etw. vorlegen, (rechtsförmlich, offiziell) einreichen‹;
zu  1,  1.
Seit dem 16. Jh.; vorwiegend Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
 3,  1; vgl.  8,  3.
Wortbildungen:
einleger
3 ›Kläger‹,
einlegung
2 ›Textdokument‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1539
):
Es sind newlich siebenzehen artickel vnter meinem namen gedruͤckt ausgangen mit dem Titel, als wolt die selbigen auff den ytzigen Reichstag ein legen.
Köbler, Ref. Franckenfort
86, 15
(
Mainz
1509
):
so einer abschrifft [...] der beschehen jnlegunge begert oder vmb vrteil bittet [...] Sol nit für ein termyn geacht werde͂.
Ebd.
90, 2
:
Jch. M. schwere das die jngelegten posiciones / souil die meyn eygen that betreffen / war sein.
Ebd.
93, 16
:
Wolt aber einer sein fürbrengen jn schrifften einfachtig [...] jnlegen / der selbe jnleger sol die Copy [...] von dem gerichtschryber loͤsen.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
Jch bit euch [Richter], jr woͤllet ewern Schreyber des anclegers clage vnd bit auss der eingelegten zettel oͤffenlich verlesen lassen!
Schorer, Sprach-Verd.
28, 24
(
1643
):
Suppliciern, bitten eine Bittschrift einlegen.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1504
):
die selben mein herren und frund [...] solichen proceß und gerichtshandel, nachdem der ingeleten briefen, kontschaften und geschriften eben vil sein, fur ougen genomen.
Brack (
Basel
1483
):
Deponere testes. zeuͤgnuß geben oder einlegen.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
welche brieff / sigel [...] felschen [...] falsch zügen vnd brieff / stellen vnd inlegen / die sollent am leben gestrafft [...] werden.
Köbler, Ref. Franckenfort
32, 5
;
ders., Stattr. Fryburg ;
UB Zug
2127, 25
.
Vgl. ferner s. v.  1.
6.
phras.:
ere / preis einlegen
›Ehre, Ruhm erwerben, beanspruchen‹;
vgl.  3.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Ps. 46, 11
(
Wittenb.
1545
):
SEid stille / vnd erkennet / das ich Gott bin / Jch wil Ehre einlegen
[
Mentel
1466 /
Eck
1537:
ich wird erhoͤcht
; nd. Bibel 1478:
schal verhoget werden
;
Dietenberger
1534:
werd erhaben sein
]
vnter den Heiden / Jch wil ehre einlegen auff Erden.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
686, 5642
(
Magdeb.
1608
):
Wenn jhr nun wert als ich verwegen / | Wir wolten preiß vnd ehr einlegen.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
er wölt mêr und grösser êr einlegen dan sein veter, der kriegt nur mit weibern in Asien, er krieget aber in Europa [...] mit mannen.
Peil, a. a. O.
569, 1980
;
Mathesius, Passionale ;
v. Keller, Ayrer. Dramen .
7.
›gegen jn. / etw. vorgehen‹; ›jn. an etw. hindern; etw. unterbinden‹; ›mit jm. (auch: e. S.) einen Konflikt austragen‹;
vgl.  12,  20.
Wortbildungen:
einlegung
3 ›Hindernis, Widerspruch‹ (dazu bdv.: vgl.  1).

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Mit dem Teufel und Exempel mus sich der glaube einlegen und schlagen.
Ebd. (
1532
):
damit werdet jr meinen mund nicht stopffen noch meine predigt einlegen.
Burkhardt, UB Arnstadt (
thür.
,
1411
):
haben wir czu dem gehulcze [...] darczu gelegit den groszin Steynberg, ettiswann Gopilt von Konre, die Buchliten, [...], die wir grave Heinrich darczu habin, und wir grave Gunther ym volgin laszin sollin, auch an inlegunge.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
Wider den [Martinus Luther] understunde sich ain thomistischer doctor der hailigen schrift, genannt doctor Eck, [...] zu disputiern und derhalben heftig wider ine einzulegen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
E. 15. Jh.
):
darnach nament sich der sach sein sün an und legten sich gen der stat ein und prachten die stat umb groß guͦt.
Franz u. a., Qu. hess. Ref.
4, 327, 13
;
Küther, UB Frauensee
199, 5
;