einhauen,
V.
›etw. in etw. hineintreiben; etw. in einen festen Untergrund einmeißeln‹; speziell: ›(einen Schacht) abteufen‹; auf Personen bezogen auch: ›auf jn. einschlagen‹; dies überwiegend ütr.: ›jn. verleumden, fälschlich beschuldigen‹;
Belegblock:
das heylige vorprante recht helff euch, das yhr das schwerd ja findet [...] und frisch zu dem ketzer Luther einhawett, und yhe mit der schneyden treffet.
es soll auch hinfort keiner [...] solche schaͤchte einhauen.
Daß ich komm selbst der Keiserin für | Vnd hau sie bey dem Keiser ein, | Wie sie thu ein Bulerin sein.
‒
Vgl. ferner s. v. .