einhauen,
V.
›etw. in etw. hineintreiben; etw. in einen festen Untergrund einmeißeln‹; speziell: ›(einen Schacht) abteufen‹; auf Personen bezogen auch: ›auf jn. einschlagen‹; dies überwiegend ütr.: ›jn. verleumden, fälschlich beschuldigen‹;
vgl.  12,  8.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1, (V.) 1, , ,  2.

Belegblock:

Luther, WA (
1520
/
1
):
das heylige vorprante recht helff euch, das yhr das schwerd ja findet [...] und frisch zu dem ketzer Luther einhawett, und yhe mit der schneyden treffet.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
76, 2
(
omd.
,
1563
):
es soll auch hinfort keiner [...] solche schaͤchte einhauen.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1618
):
Daß ich komm selbst der Keiserin für | Vnd hau sie bey dem Keiser ein, | Wie sie thu ein Bulerin sein.
Päpke, Marienl. Wernher (
halem.
,
v. 1382
):
Indem hole was inden stain | Vil maisterlich gehowen ain | Grab, schone, vil wol gemacht.
v. Keller, a. a. O. ; .
Vgl. ferner s. v. .