einfahen,
einfangen,
V., unr. abl.
›etw. wo einbegreifen, einschließen‹; überwiegend speziell: ›(ein Gebiet, Grundstück) eingrenzen, einfrieden, mit einer Mauer umgeben und dadurch in Besitz nehmen‹; auch: ›einem Gebiet, Herrschaftsbereich etw. zuschlagen‹;
Obd.
Syntagmen:
etw
. (z. B. den garten, die algemeine, das feld / holz, die äcker / änger / auen / güter
) e
., etw. in etw
. (z. B. die vorstat in die stat, das grab Christi in die stat Jerusalem, den dritten teil des reichs in die herschaft / das gebiet
) e
., etw. zu einem grundstük e
., alle geschöpfe zwischen den äthern e
., etw
. [wie] (z. B. mit gefär
›unrechtmäßig‹, mit recht
) e
.; die eingefangenen weizenfelder
.Wortbildungen:
einfahung
einfänger
Belegblock:
dise
[die Geistlichen]
sind / die [...] mit irer geylen bettlerey den dritten teil deins Reichs [...] in ir gepiet vnnd herrschafft haben eingefangen. Ebd.
224, 31
: dise ihr gewaltig Nymrotisch einfahung der guͤter.
Sudhoff, Paracelsus (o. O. o. J.):
alles geschöpf, so zwischen den etheren eingefangen und begriffen seind.
sechs schilling geltes, [...] von dem garten, der da lit hinder an der siechen hus, den si ingevangen hant.
der habe anfengklich, als er das closter zuͦ Roschach angfangen buwen, etliche güter ingfangen und ingemuret.
bey im ward das hailig grab Christi eingevangen in die stat Jherusalem, das vor ausserthalb was.
Anno domini 1182 ist die vorstat [...] in die stat eingefangen und mit der maur umgeben worden.
so ainer ägker oder änger wil einfangen, der soll gegen seinem nachparn anderthalben werchschuech ligen lassen.
es soll auch niemand ân der herrschaft willen und wissen auf der frei wenig noch vill einzeinen noch einfahen.