einbüssen,
V.
›einen Verlust erleiden, Abstriche bei etw. machen müssen‹.
Gegensätze:
1
 8,  2.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
ob gleich ettliche Christen drüber einbüssen muͤssen, soll es doch on jren schaden, ja auch mit jrem hoͤchsten nutz geschehen.
Weyl denn die sorg dran hengt, sie moͤchten des Euangelij also entgelten muͤssen, das sie jr macht, bracht und einkommens drüber muͤsten einbuͤssen.