einantworten,
V.
1.
›jm. etw. übergeben, aushändigen‹; überwiegend in rechtlichen Zusammenhängen: ›etw. in js. Besitz, Verantwortung übertragen‹ (auch im Sinne der Regelung von Zuständigkeiten); ›jm. etw. rechtmäßig zusprechen‹; häufig mit Bezug auf Ersatz- und Bürgschaftsleistungen: ›etw. (zur Klärung von Besitz-, Erbansprüchen) einreichen‹; ›etw. als Pfand, Einlage einsetzen, übergeben‹; bezogen auf die Anerkennung von Territorial- und Herrschaftsansprüchen: ›etw. in js. Herrschaftsbereich eingliedern, übertragen, jm. etw. ausliefern‹; Rechts- und wirtschaftsbezügliche, chronikalische Texte.
Syntagmen:
etw
. (z. B. briefe, schriften
) e
., j
. (z. B. der kaiser, das gericht, die amptleute
) etw. e
., jm. etw. e
. (z. B. dem herren den zins, dem könig das land, dem brechvater
›Verwalter eines Spitals‹ das geschir
, dem kind das gut
, den fürstehern den kasten, den kurfürsten die stat
) e
., die mark als erbgut, etw. aus js. gewalt, etw. für etw
. (z. B. pfand für eine summe, den salzzol für x gulden
) e
., die feste / mark mit leuten und gut e
., etw. von gerichtes wegen, x tagwerk wiesmad zu einem fürpfand, die burg zu einer behausung e
., (jm.) etw
. [wie] (z. B. frei / ledig / ungefärlich / williglich, in pfandes weise, mit treuen
) e
.Wortbildungen:
einantwortung
Belegblock:
die stadt beiden Churfürsten als Sachsen und Brandenburgk [...] einzuandtworten.
do dem hern konige von Polen das landt Dobrin wart ingeantwert.
als baldt sollen sie unsern nawerwelten zehen furstehern eynantwurten und uberreichen den gemeinen kasten.
das diser vsszug dargezelts gelds nit gebüren soll dē der [...] dem Lyher pfandt darfür ingestelt oder ingeantwort hat.
So schwerent des gerichttes weibell [...] gellt vnnd pfennder, dem, so dartzuͦ geordnett wirtt, mit truͥwen inzeannttwurtten.
dass der kuͤng den drîen laͤndren fri ubergeb und inantworte stat, schloss und grafschaft.
die mark ze Prandenpurg ward ingeantwurt mit allem rechten dem kaiser als sein rechts erbguet.
die ketten zuͦ beschliessen sol den nächsten burgern dabey gesessen befolhen werden mit einantwortung der schlussel.
mitsampt dem bauwart, der im, dem brechvatter, ettlich geschirr eingeantwurt hat.
fur dasselb gelt haben wir dem vorgen(an)t(en) Albrecht, [...] versetzt und eingeantwurt in pfandes weis unser vorgenante veste.
so sullen sew dann dem kind
[bei Volljährigkeit]
sein guͤt inantbuͤrten. zu einer bessern sicherheit so haben wir [...] zuͤ einem ledigen furpfand eingeantwurt vnd gesatzt vnserew funf tagwerch wismat.
si fliehen mit leib und mit guet ge Fridwerg, da sol man in einantwortn en acker.