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ein|händig,Adj.
›in gemeinsamem Besitz befindlich, in den Besitz (der Ehegemeinschaft) eingebracht‹ (von Gütern);
Vorwiegend Rechtstexte.
Phraseme:
jm. etw. einhändig machen
›jm. etw. übergeben‹.Wortbildungen:
einhändigen
Belegblock:
sunder auch die ligende güttere des letstlebenden jren gelassen kindern einhendig worden / vnd anerstorben gewesen sein solten.
ist nichts lächerlichers alda zusehen, als wann ein Novitius [...] seine literas commendatitias Gruß⸗vnd⸗Vorschreiben einhändiget.